- egal wieviele Spuren die Straße hat, die Fahrzeuge auf der LINKEN Spur fahren ganz nach links, ALLE ANDEREN Fahrzeuge ganz nach rechts
- wenn der Verkehr zum stocken kommt, so muss ab Schrittgeschwindigkeit die Gasse gebildet werden ... sprich schon BEVOR der Verkehr zum Stillstand kommt!
- Strafe für das Nichtbefolgen: Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro
In Deutschland ist die Strafe noch sehr human, anders reagiert man da in Österreich:
Das „Nichtbilden“ der Rettungsgasse kostet 726 Euro, ein unerlaubtes Befahren – und dadurch behindern eines Einsatzfahrzeugs – wird mit bis zu 2.180 Euro Bußgeld bestraft.