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[Info] Was ist eine (EG-)ABE / Allgemeine Betriebserlaubnis

Chris

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20.08.2005
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ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis :

Eine ABE ist eine Anbaugenehmigung für ein Zubehörteil.
Teile welche mit einem ABE ausgeliefert werden,
wurden zuvor von einer Prüfstelle genauestens unter die Lupe genommen.
Ist der Anbau für den Straßenverkehr unbedenklich,
wird eine ABE ausgestellt.
Hier sind ein paar Beispiele für Teile welche meistens mit einer ABE angeboten werden:
  • Auspuffanlagen
  • Scheibentönungsfolien
  • Felgen die den Originalen in allen Maßen entsprechen
  • Sportlenkräder
  • Hosenträgergurte
Aber vorsicht:
Da eine ABE meist für mehrere Fahrzeuge Gültigkeit besitzt,
ist die regelkonforme Anbringung meist mit diversen Auflagen verknüpft,
bzw. verliert die ABE unter best. Vorraussetzungen Ihre Gültigkeit!


Ein paar Beispiele dafür :

(Auspuff-)Endtopf
Hierbei bezieht sich eine ABE meist darauf,
das der Serienauspuff montiert ist.
Sollte irgend ein Teil der Auspuffanlage nicht mehr der Serie entsprechen
(Fächerkrümmer, Sport-KAT, Sportmitteltopf),
verliert die ABE Ihre Gültigkeit!
In diesem Fall muss das Fahrzeug trotzdem dem TÜV oder der Dekra zur Anbauabnahme vorgefahren werden!

Selbiges gilt für Sportlenkräder
Da muss z.B. die serienmäßige Rad/Reifenkombination gefahren werden,
sowie das Fahrwerk muss meist der Serie entsprechen!
Auch wenn das originale Lenkrad ein Airbag beherbergt,
ist die ABE "ungültig".

Anderes Beispiel -> Hosenträgergurte
Diese werden zwar mit einer ABE ausgeliefert,
diese ist aber nur gültig,
wenn alle originalen Gurte eingebaut und funktionstüchtig sind!
Werden die vorderen Sicherheitsgurte ausgebaut =>
muss die Rücksitzbank "aus den Papieren ausgetragen werden",
sprich man hat ab dann nur noch einen Zweisitzer!
Werden alle Auflagen erfüllt, bedeutet eine mitgelieferte ABE:
dass das Teil bedenklos angebaut werden kann!

Die mitgelieferte Betrieberlaubnis muss im Fahrzeug mit geführt werden.


EG-Betriebserlaubnis = EU-weit gültige "ABE" :

Wird ein Anbauteil nach internationalen Standards (EG-Richtlinien, ECE-Regelungen) geprüft,
wird nach erfolgreichem Abschluss eine EG-Betriebserlaubnis ausgestellt.
Diese entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig.
Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden,
muss das Fahrzeug ebenso wie bei einer ABE nicht dem TÜV vorgeführt werden,
sofern alle Auflagen erfüllt werden!
Auch die EG-Betriebserlaubnis muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Weitere Info's hierzu findet man auch in der StVZO,
genauer gesagt im §20 der StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung
 
Eine ABE heisst nicht automatisch das es nicht eingetragen werden muss. Immer genau lesen und Auflagen beachten. Beispiel Rad/Reifen wenn die Reifen der ABE und Der BE übereinstimmen ist die Felge eintragungsfrei. Leider weiß kaum einer was alles mit genehmigt ist. wir haben immer wieder im Rahmen der HU damit zukämpfen. Rein rechtlich ist die BE erloschen und das zieht im Ernstfall einen bösen Ratenschwanz hinter sich her.
Und eine EG Betriebserlaubnis muss nicht mit geführt werden.
 
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