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Gemessen dann verfolgt... rest inside

....zumal ich mir ziemlich sicher bin, wenn die Lasern und das nicht aufzeichnen, dass die immer mit 2 Teams arbeiten, die einen Lasern, die anderen winken Dich paar Meter weiter raus...wird keiner Lasern, dann ins Auto springen, und Dich dann stellen...:rolleyes:

Zur Strafe, wenn hier mehrere Tatbestände zum tragen kommen, sollte eh "nur" der höchste gewertet.

Warte einfach ab, was die vorbringen und reagiere dann entsprechend, entweder zahlen oder Anwalt und durchziehen die Sache.
 
....zumal ich mir ziemlich sicher bin, wenn die Lasern und das nicht aufzeichnen, dass die immer mit 2 Teams arbeiten, die einen Lasern, die anderen winken Dich paar Meter weiter raus...wird keiner Lasern, dann ins Auto springen, und Dich dann stellen...:rolleyes:
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So kenn ich das auch =) Aber es muss ja schon so gewesen sein, da die Beifahrerin ja das teil ja in den händen hatte.

Auf dem stand so wie ich mich erinner in roten LCD Buchstaben meine geschwindigkeit bzw das was ich zu schnell war.

Ich warte nun wirklich erstmal ab, die Post wird ja nicht lange auf sich warten lassen
 
So Moin jungs,

erstmal vielen Dank für die sachliche Diskussion hier zu Dirk fehlen mir die Worte deswegen nur soviel, ich fahre seit 12 Jahren unfallfrei und war auch erst an einem Unfall beteiligt und das bei weit mehr als 400000km keinen einzigen Punkt in Flensburg, nie mit mehr als 15 zu schnell mal geblitzt worden und auch sonst ein recht rücksichtsvoller und gutmütiger Fahrer.

Es gibt halt Augenblicke, da verliert man die Beherrschung, so ist es mir gestern halt passiert, wer sich davon frei sprechen kann möge den ersten stein schmeissen =)

Zum rest, der rotzige Golf war vielleicht die falsche Wortwahl, ranzig hätte es besser beschrieben. Dreckig rostig usw.

Die Sache mit dem Überholvorgang hat sich deshalb etwas verzögert, da ich soweit ich mich erinnere im 4 war und nicht extra runtergeschaltet hab, hätte ich das getan wäre der spuk wohl schon eher vorbei gewesen.

Ich möchte hier nochmal klarstelle das ich keinesfalls rumheule, das habe ich wohl im ersten Posting schon beschrieben.

Ich hab mein ein Bild von der Lage angehängt, damit sich jeder mal ein Bild davon machen kann wer größer sehen will "vennheide willich" bei googe maps oder earth eingeben.

Gelb war die Zeit die ich den Golf im rückspiegel hatte, rot war die Zeit meiner verfehlung und grün war die Auslaufphase auf halber höher dieser kam dann die kelle, im rot eingekreisten bereich wird wohl gerne gemessen. Wobei ich immer noch nicht ganz verstehe wie die dann so schnell bei mir waren, anlage abbauen usw oder ob die sich nur die pistole geschnappt haben und das stativ stehen geblieben ist oder ob aus dem auto gemessen wurde keine ahnung

hääää, was hab ich denn geschrieben das dir die worte fehlen ???

ich habe dir garnix vorgeworfen oder sonst was.
 
also mal unabhängig davon, daß das vielleicht jedem von uns mal so passieren könnte - die müsen ja auch irgendwie belegen, wie und wo sie gemessen haben wollen.
ein freihandschuss aus dem fahrenden auto wird da nicht weiter helfen. da müssten sie schon ne video-aufzeichnung haben.
das mit dem bedrängen durch deren golf wird aberr auch schwer nachzuweisen sein. im zweifelsfall hat man dann aussagen von 2:1, wobei 2 dann noch zivilbeamte sind.
ich würde erstmal abwarten, was da kommt und dann ggfls. den anwalt einschalten.
schliesslich könnte man ja auch behaupten, deren überholabsicht sei zum zeitpunkt der beschleunigung nicht erkennbar gewesen.
wie man gestern wieder im TV erfahren konnte, sind bußgelder und strafen evtl. schnell vom tisch, wenn die behörde keine fehlerfreie messung vorweisen kann, oder sonstige verfahrensfehler vorliegen.
auf solche sachen sollte man sich aber wohl nur mit hilfe eines versierten anwalts einlassen.
ganz davon abgesehen kann ich es auch nicht leiden, wenn einer schnell noch beschleunigt, weil er einen popeligen opel dann doch nicht vorbeilassen will.
 
ich würd nen anwalt fragen wenn du ne verkehrsrechtschutz hast oder erst mal abwarten was kommt wird aber denk ich mal kein fahrverbot aufgrund der geschwindigkeit
aber ich finds schei... von denen in zivil das die noch so aufdringlich sind
 
hääää, was hab ich denn geschrieben das dir die worte fehlen ???

ich habe dir garnix vorgeworfen oder sonst was.

Sorry hatte mich da vertan :anbet: heiko meinte ich =) übrigens stehen deine Rückleuchten meinem Dicken sehr gut *g* du erinnerst dich Mc Donalds MG =)


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EDIT (autom. Beitragszusammenführung)

SteMa schrieb nach 3 Minuten und 30 Sekunden:

Einen guten Verkehrsanwalt habe ich an der Hand, mal schauen was passiert, meinen Fehler habe ich ja schon eingesehen ;)

Sowas wird mir in Zukunft nicht mehr passieren
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würd nen anwalt fragen wenn du ne verkehrsrechtschutz hast oder erst mal abwarten was kommt wird aber denk ich mal kein fahrverbot aufgrund der geschwindigkeit
aber ich finds schei... von denen in zivil das die noch so aufdringlich sind

fahrverbot kaum, wenn sonst nichts anliegt, aber da stehen ja dann trotzdem 3 punkte und 80-120€ zur diskussion. is ja auch ganz schön happig.
dafür kann man sich das wie und wo schon mal genau erläutern lassen.

wegen nem 10€ knöllchen würde ja keiner diskutieren. das zahlt man und es hat sich.
 
Sorry hatte mich da vertan :anbet: heiko meinte ich =) übrigens stehen deine Rückleuchten meinem Dicken sehr gut *g* du erinnerst dich Mc Donalds MG =)


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EDIT (autom. Beitragszusammenführung)

SteMa schrieb nach 3 Minuten und 30 Sekunden:

Einen guten Verkehrsanwalt habe ich an der Hand, mal schauen was passiert, meinen Fehler habe ich ja schon eingesehen ;)

Sowas wird mir in Zukunft nicht mehr passieren

du deine stehen meinem Dicken auch recht gut :) klaro erinner ich mich noch dran :prost:
 
Hi
auch wenn ich mich jetzt etwas unbeliebt hier mache aber Schein mal für nen Monat abgeben um mal wieder nachzudenken, durch so etwas bin ich im Graben gelandet weil mir ein entgegenkommender auch so schlau war den zu Überholenden auszubeschleunigen und der kein Platz mehr hatte und uns in den Graben befördert hat deshalb hab ich kein Mitleid man sollte schon verantwortung haben wenn man mit genug PS unterwegs ist und von nem Golf 3 sich Überholen zu lassen na und was ist das Problem daran kann ich nicht verstehn der hat 70% Schuld bekommen der ihn Überholt hat nur 20% denn wenn ere nicht Gas gegeben hätte wäre der Unfall nie passiert

mfg:cry:
 
Also wenn mir jemand zu dicht auffährt dann ist das erste bei mir nebelschlußleuchte an ca. 5 sec. wenn es nix gebracht hat und er dann überhohlt lasse ich ihn natürlich gerne ! Ich geh dann zur Polizei und mach ne anzeige :p
Ich lass mich net provozieren ! :D
Habe vor kurzem mal im chat hier geschrieben das nen Sternfahrer angezeigt hab weil auch kein abstand und was hat sich herrausgestellt das ein Testfahrer war !
Etwa zwei wochen später ist mir das gleich fahrzeug auch wieder hinterhergefahren hab dann mal nen kleinen test gemacht und bin Kreisverkehr zwei mal rumgefahren ehr mir hinterher hab dann die ausfahrt genommen die er 100% nicht niemt und so hab ihn dann los gehabt :ROFLMAO:
Was nur komisch war es war ein anderer fahrer :rolleyes:


Eines muss noch loswerden ein fahrzeug das zum überhohlen ausschert muss man überhohlen lassen man darf nicht beschleunigen
"lernt man in der fahrschule glaub"
Das hat auch einer bei mir mal gemacht mein weg war zur polizei natürlich der dürfte dann paar monate laufen glaub 3 oder so :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
Also das erste was der TE erklärt hat, ist daß er zu der Sache steht die er verbockt hat.

Also erst lesen und dann jemanden "anmachen"...

dafür gibs keine Endschuldigung auch wenn man es einsieht sorry
 
Beachtung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs . 8 StVO:
Die Sonderrechte dürfen nur unter größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht unter gebührender
Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme von
Sonderrechte ist nicht an ein Einsatzfahrzeug oder an blaues Blinklicht und Einsatzhorn gebunden.
So siehts aus und daher wird es schwierig sein gegen den Beamten anzugehen da es wohl auch sehr schwierig sein wird vor Gericht zu beweisen das die Beamten größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht nicht beachtet haben.
 
dem te sein grösstes problem könnte werden wenn die zivilbeamten der meinung sind den vorfall der fahrerlaubnisbehörde weiterzumelden, dann würde mit ziemlicher sicherheit eine nachschulung oder noch schlimmer eine mpu auf dich zukommen.
mit etwas glück bleibt es beim geschwindigkeitsverstoss.
alles andere worauf du vll hinaus willst mit bedrängen durch auffahren usw. kannste direkt in die tonne treten weil das das niemals wirst beweisen können.
 
Also eine Nachschulung wird er nicht besuchen müssen, weil soetwas nur in der Probezeit angewendet wird ich spreche da aus Erfahrung:weg:und die MPU da hätte es wohl schon noch etwas mehr gebraucht.

Ich hatte vor ca. 2 Wochen eine ähnliche Situation, allerdings war ich der Überholende und der "Gegner" war nicht die Polizei sondern ein Volvo V40 dunkel blau oder schwarz, Kennzeichen fing mit "RD" an. Ich wollte Ihn bei Tempo 90km/h überholen,im 6. Gang, da es dunkel war und die Gerade locker 2km lang ist kann man sehr gut sehen ob einer von vorne kommt oder nicht, als ich auf seiner höhe war hat er einfach mit Gas gegeben, auch als der Gegenverkehr schon zusehen war ist er nicht vom Gas gegangen ich habe dann bei ca. 140km/h voll den Anker werfen dürfen um wieder hinter ihm einzuscheren. Da ich aber meine Frau von der Arbeit holen musste bin ich nicht zur Polizei gefahren. Nachdem wir dann den Kreisel verlassen haben ist er rechts in eine Bushaltestelle gefahren und hat mich vorbei gelassen:doof::doof:. Als ich an der Ampel neben ihm gestanden habe hat er nicht ein einziges mal rüber geschaut er wusste wohl was er falsch gemacht hat.
 
Also eine Nachschulung wird er nicht besuchen müssen, weil soetwas nur in der Probezeit angewendet wird ich spreche da aus Erfahrung:weg:und die MPU da hätte es wohl schon noch etwas mehr gebraucht.

Ich hatte vor ca. 2 Wochen eine ähnliche Situation, allerdings war ich der Überholende und der "Gegner" war nicht die Polizei sondern ein Volvo V40 dunkel blau oder schwarz, Kennzeichen fing mit "RD" an. Ich wollte Ihn bei Tempo 90km/h überholen,im 6. Gang, da es dunkel war und die Gerade locker 2km lang ist kann man sehr gut sehen ob einer von vorne kommt oder nicht, als ich auf seiner höhe war hat er einfach mit Gas gegeben, auch als der Gegenverkehr schon zusehen war ist er nicht vom Gas gegangen ich habe dann bei ca. 140km/h voll den Anker werfen dürfen um wieder hinter ihm einzuscheren. Da ich aber meine Frau von der Arbeit holen musste bin ich nicht zur Polizei gefahren. Nachdem wir dann den Kreisel verlassen haben ist er rechts in eine Bushaltestelle gefahren und hat mich vorbei gelassen:doof::doof:. Als ich an der Ampel neben ihm gestanden habe hat er nicht ein einziges mal rüber geschaut er wusste wohl was er falsch gemacht hat.

da bist du aber leider im irrtum, das liegt ganz alleine im ermessen der fahrerlaubnisbehörde, und der verstoss is keineswegs ein kavaliersdelikt, da er selbst zugegeben hat das er den golf gesehn hat wie er zum überholen ansetzt is das ganz eindeutig vorsatz, da is die grenze zur staftat ( nötigung oder gefährlicher eingriff ) nicht weit wenn nich sogar schon überschritten. da hätte ich an stelle des te auch schlaflose nächte.
 
da bist du aber leider im irrtum, das liegt ganz alleine im ermessen der fahrerlaubnisbehörde, und der verstoss is keineswegs ein kavaliersdelikt, da er selbst zugegeben hat das er den golf gesehn hat wie er zum überholen ansetzt is das ganz eindeutig vorsatz, da is die grenze zur staftat ( nötigung oder gefährlicher eingriff ) nicht weit wenn nich sogar schon überschritten. da hätte ich an stelle des te auch schlaflose nächte.
Deswegen vor Ort immer die Klappe halten und zu keiner Aussage hinreissen lassen! Ein Vorsatz lässt sich nämlich nur ganz schwer beweisen, außer jemand gibt das freimütig zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum laufen immer einige zur Polizei?
Das verstehe ich nicht ganz.
Klar ist das absolut nicht ok aber trotzdem.
Man hat doch irgendwann mal gelernt das man keinen anschwärzt oder?
Ich meine man muss ja nicht wegen jedem schnulli gleich ne Anzeige machen.
Außerdem steht Aussage gegen Aussage.
Wenn ich auf der Autobahn bin müsste ich dauerhaft am Telefonieren mit der Polizei sein wegen tollen Schnarchnasen...
(Sage nur Rechtsfahrgebot wer hält sich dran ;) )
Wenn man selber mal einen Fehler gemacht hat und eins auf die Nuss bekommt gibts das geweine.
Also nicht immer gleich zur Polizei rennen auch man selber als Autofahrer macht Fehler..
(gerade du ZafiraB15122005 solltest am wenigsten mit Anzeigen um dich werfen, sage nur 200 Landstraße aber das ist keine Gefährdung
war ja frei wa....)
Egal.
Sind eigentlch immer die Gleichen möchte mich dazu aber nicht weiter äußern sonst geht das in die falsche Richtung los ;).

Das mit dem überholen ist immer sone Sache.
Was ist Vorsatz was nicht.
Wieviele Leute gucken in den Spiegel und wieviele nicht.
Es ist ja die Frage wie lange und wie stark er beschleunigt hat.
Wenn es am Ortsausgang war dann ist das so und da wird beschleunigt.
Da er wohl im hohen Gang war also im 4ten und nicht im 2ten ist es kein erkennbarer Vorsatz jemanden nicht vorbei zu lassen.

Er wird ja sehen was für Post auf ihn zu kommt.
Spekulieren bringt da nichts da es jede Behörde sich anders dreht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leben und Leben lassen.
Es gibt halt immer ein paar Oberlehrer.
 
Wenn ich merke das mir so ein Holzkopf so dich Auffährt gehe ich vom Gas und brems ein wenig nach um dem Hinterman deutlich zu machen das er zu dicht ist und ich eine Anhängerkupplung habe diee sein Auto mehr kapput macht wie meins :D:D:D:D:D:D:D
Zu dichtes auffahren habe ich schon damals beim Corsa gehasst :cry:
Da waren es halt nur 60PS:rolleyes:
 
Vor den "blauen" habe ich schon lange den Respekt verloren.
Da gilt auch für mich: sind die freundlich zu mir, bin ich es auch :prost:

Am schlimmsten sind wirklich die Zivis, die glauben sowieso denen gehört die Strasse alleine :mad:

Habe es erst gestern live erlebt...
Richtgeschwindigkeit 120 Km/h: egal wir können auch schneller!
Abstand zum Vordermann: egal brauchen wir nicht einhalten!


In gewissen Situationen einfach den oder die Namen mit Dienstnummern geben lassen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen und schon ist Ruhe und die zischen dann meis auch wieder ab und wünschen einem dann noch einen schönen Tag :D:D
 
Wenn ich merke das mir so ein Holzkopf so dich Auffährt gehe ich vom Gas und brems ein wenig nach um dem Hinterman deutlich zu machen das er zu dicht ist und ich eine Anhängerkupplung habe diee sein Auto mehr kapput macht wie meins :D:D:D:D:D:D:D

Was rein rechtlich genauso den Tatbestand der Nötigung erfüllt, wie das was der TE gemacht hat.... ;)
 
Wenn ich merke das mir so ein Holzkopf so dich Auffährt gehe ich vom Gas und brems ein wenig nach um dem Hinterman deutlich zu machen das er zu dicht ist und ich eine Anhängerkupplung habe diee sein Auto mehr kapput macht wie meins :D:D:D:D:D:D:D
Zu dichtes auffahren habe ich schon damals beim Corsa gehasst :cry:
Da waren es halt nur 60PS:rolleyes:

Das hatte ich auch gerne mal so gehandhabt bis mein dicht auffahrender Hintermann in dem Moment zum Überholen angesetzt hat (vor mir waren noch 2 Autos). Fazit: Er ist dermaßen erschrocken das er den Lenker verrissen hat, auf die Gegenfahrbahn geriet und auch dort leicht in den Graben gefahren ist. Polizei war dann schnell zur Stelle und hatte mir die Schuld gegeben, trotz das er lange dicht aufgefahren ist und unberechtigterweise anfangen wollte zu überholen.
Seit dem Tag gehe ich höchstens noch etwas vom Gas wenn jemand drängelt, sonst nix. Die Situation war mir eine Lehre und werde auch keinen mehr ausbremsen. Wenn jemand meint dicht auffahren zu müssen, dann lass ich ihn von mir aus vorbei wenn er das machen will. Die jungen wilden Zeiten sind bei mir rum zumal ich auch nicht das Leben meines Sohnes bzw anderer aufs Spiel setzen will.
 
Zitat:
Beachtung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs . 8 StVO:
Die Sonderrechte dürfen nur unter größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht unter gebührender
Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme von
Sonderrechte ist nicht an ein Einsatzfahrzeug oder an blaues Blinklicht und Einsatzhorn gebunden.

Quelle: Wikipedia


zitierter Text einer anderen Webpräsenz (siehe Quellennachweis)
Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 der StVO geregelt.
In der Praxis kommt es beispielsweise zu folgenden Übertretungen des Regelwerks:
  • Überschreiten des Tempolimit oder langsames Fahren auf der Autobahn (z. B. Straßenreinigung)
  • Halten oder Parken im Halteverbot
  • Fahren bei Rotlicht
  • Befahren der Gegenfahrbahn
  • Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße
Quellennachweis und weitere Informationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
Also soweit ich weis gelten Sonderrechte nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn so hat man mir das mal beigebracht
 
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