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Gemessen dann verfolgt... rest inside

Eben, ich kenn es auch nur so, daß man Sonderrechte nur in Verbindung mit beiden Einheiten (Blaulicht und Sirene) "nutzen" darf.
 
Zitat:
Beachtung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs . 8 StVO:
Die Sonderrechte dürfen nur unter größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht unter gebührender
Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme von
Sonderrechte ist nicht an ein Einsatzfahrzeug oder an blaues Blinklicht und Einsatzhorn gebunden.

Also soweit ich weis gelten Sonderrechte nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn so hat man mir das mal beigebracht

Dem kann ich auch nichts mehr hinzufügen... Sonderrechte sind definitiv an Blaulicht und Martinshorn gebunden...
 
Off-Topic:

Haben wir den niemanden vom Blau-Silbernen Sportverein hier im Forum, der das vielleicht genau weiß...?
 
Ich kenne es halt von meiner Feuerwehrzeit, da wurde uns immer wieder eingebleut, daß man nur mit voller "Beleuchtung und Musik" Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf. Ohne das bist du ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch.
 
Off-Topic:

Haben wir den niemanden vom Blau-Silbernen Sportverein hier im Forum, der das vielleicht genau weiß...?

Ich könnte höchstens bei Gelegenheit mal meinen Bruder und meinen Onkel fragen, die sind beide bei der Rennleitung...
 
Ich kenne es halt von meiner Feuerwehrzeit, da wurde uns immer wieder eingebleut, daß man nur mit voller "Beleuchtung und Musik" Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf. Ohne das bist du ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch.
In dem Zusammenhang gibt es ja immer wieder Leute der Freiwilligen Feuerwehren, die auf dem Weg zur Einsatzzentrale offensichtlich auch eine „Art von Sonderwegerecht" unberechtigterweise für sich einfordern! :mad:

Ist mir zuletzt Ende Februar passiert: ich fuhr auf dem Rad, hörte das Heulen der Feuerwehrsirene (3 x 10 Sekunden oder so) und ca. 2 Minuten später - die Straßen waren übrigens spiegelglatt - höre ich ein Fahrzeug sich mit hoher Geschwindigkeit nähern. Dieses Fahrzeug (im übrigen tatsächlich ein Zafira) überholte mich und versuchte gleich danach eine Ampelkreuzung abzukürzen, in dem der Fahrer über eine diagonale Hofzufahrt preschen wollte. Nur mit mordsmäßig Glück hat er diese Kurve geschafft, denn mit maximaler Querbeschleunigung bekam der Wagen ca. 10cm vor einem großen Findling auf der glatten Strecke wieder Grip im leichten Schnee und setzte seine Fahrt fort.

Er setzte sein Leben und das Leben anderer aufs Spiel - auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus in seinem privaten PKW! Und das wegen eines Mülleimerbrandes, der schon vom Hausbesitzer eingedämmt werden konnte. Nicht auszudenken der Spezi hätte irgendwen umgemangelt... :cry:

Nun aber wieder zurück zum Thema... *langsamwiederabreg* :rolleyes:
 
Nummer aufschreiben und anzeigen ... solche Hirnis sind bei uns dann "zu Hause" geblieben und haben den Einsatz dann am Funk verfolgen dürfen.
 
Zitat:
Beachtung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs . 8 StVO:
Die Sonderrechte dürfen nur unter größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht unter gebührender
Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme von
Sonderrechte ist nicht an ein Einsatzfahrzeug oder an blaues Blinklicht und Einsatzhorn gebunden.

Quelle: Wikipedia

Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 der StVO geregelt.

In der Praxis kommt es beispielsweise zu folgenden Übertretungen des Regelwerks:
  • Überschreiten des Tempolimit oder langsames Fahren auf der Autobahn (z. B. Straßenreinigung)
  • Halten oder Parken im Halteverbot
  • Fahren bei Rotlicht
  • Befahren der Gegenfahrbahn
  • Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße
Sie dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, in der Regel darf es also zumindest nicht zu einer Schädigung kommen. Die juristische Meinung hierzu ist uneinheitlich und schwer überschaubar. Jedoch hat der Fahrzeugführer stets die Verkehrslage und den Auftrag gegeneinander abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. So kann beispielsweise das Befahren einer Fahrspur mit einem Baufahrzeug entgegen der Fahrtrichtung auf einer übersichtlichen Strecke im Stadtverkehr bei Arbeiten möglich sein, auf der Autobahn wäre hier jedoch die Sicherheit so stark gefährdet, dass dieses Vorgehen nicht mehr mit der Sorgfaltspflicht vereinbar wäre. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nennt beispielhaft als Grund, wann auf Sonderrechte in der Regel verzichtet werden muss, die Begegnung mit einem Fahrzeug mit Wegerecht und die Halteweisung eines Polizeibeamten.
Sonderrechte führen jedoch nicht dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Diese Pflicht entsteht nur, wenn das Wegerecht nach § 38 StVO durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen wird.
Sonderrechte sind für die Berechtigten aufgrund hoheitlicher Aufgaben (§ 35 Abs . 1, 1a StVO) sowie für Truppen des Nordatlantikpakts nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden: Sie dürfen Sonderrechte also auch in anderen Fahrzeugen, besonders Privatfahrzeugen, oder als Fußgänger nutzen. Dies gilt nicht für den Rettungsdienst, für Messfahrzeuge und für Straßenbau- und Reinigungsfahrzeuge, dort sind die Sonderrechte fahrzeuggebunden.
Die Entscheidung, ob und in welchem Maße Sonderrechte in Anspruch genommen werden, liegt ausschließlich beim Fahrzeugführer bzw. beim Fußgänger. Die Leitstelle gibt zwar oft eine Einschätzung über die Eilbedürftigkeit eines Einsatzes bekannt, dies ist jedoch keine Anordnung verkehrsrechtlicher Art (Jedoch kann die Leitstellenweisung dienstrechtliche Verpflichtungen darstellen).

Nun bin ich auch etwas Schlauer:

Sonderrecht hat man auch ohne Blaulicht und Martinshorn. Das Wegerecht nur mit. Allerdings steht bei Wiki auch das die Rechte nur mit besonderer Vorsicht einzusetzen sind und man die Verhältnismäßigkeit wahren muss. Diese war glaub in unseren Fall nicht gegeben. Was auch drin steht: auch wenn man mit Sondersignalen einen Unfall baut (z.B. bein Überfahren einer roten Ampel) ist meistens der Fahrer des Einsatzfahrzeuges schuld, denn auch der muss sich vergewissern, dass die anderen anhalten.
 
Bitte genau bei Wiki weiterlesen im bereich Blaulicht wenn hier es zitiert wird !!
Eine besondere Kennzeichnung des Fahrzeugs ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erforderlich. In der Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO ist jedoch festgelegt, dass „Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, […] wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden“ soll. Nicht möglich ist die Anzeige zum Beispiel bei nicht mit Sondersignalanlage ausgerüsteten Fahrzeugen wie Privatfahrzeugen von Feuerwehrangehörigen, nicht zulässig bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 35 StVO aber nicht derer des § 38 Abs . 1 StVO.
Im Regelfall ist also die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch Blaulicht und Horn anzuzeigen, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem unerwartet schnellen, entgegen der Fahrtrichtung oder sonstwie ungewöhnlich fahrenden Einsatzfahrzeug zu warnen.[1] Ohne Sondersignalanlage dürfen Sonderrechte (insbesondere das zu schnelle Fahren oder Abweichen von üblichen Fahrmanövern) aufgrund der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nur besonders restriktiv wahrgenommen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte

1.) Inanspruchnahme von Sonderrechten mit Privatfahrzeugen nach §35 StVO
bei Fahrten ins Feuerwehrhaus nach Alarmierung der Feuerwehr
Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte
nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu
erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt.
Ab dem Alarmierungszeitpunkt
gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er
dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“.
Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten
in der Praxis sehr problematisch ist. Privatfahrzeuge sind nicht mit blauem Blinklicht und
Einsatzhorn ausgerüstet, mit denen sie, wie es bei Feuerwehrfahrzeugen der Fall ist, ihr Vorrecht
im Verkehr kenntlich machen könnten. Wird ein Privatfahrzeug bei einer Alarmfahrt in
einen Unfall verwickelt, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass die vom Fahrer in
Anspruch genommenen Sonderrechte nicht unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit
und Ordnung ausgeübt wurden, wie es Absatz 8 des §35 StVO fordert.
http://www.ff-almoshof.de/sonderrechte_35_stvo.html
Hier sieht man das man selbst hier sonderrechte hat aber forsicht bei der durchführung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Off-Topic:

Haben wir den niemanden vom Blau-Silbernen Sportverein hier im Forum, der das vielleicht genau weiß...?

Doch, haben wir, aber die werden einen Teufel tun sich zu melden, oder glaubst du jemand fährt seinem Kollegen an den Karren?

Wenn ich merke das mir so ein Holzkopf so dich Auffährt gehe ich vom Gas und brems ein wenig nach um dem Hinterman deutlich zu machen das er zu dicht ist.
:rolleyes:

Das ist genauso verantwortungslos wie das was SteMa gemacht hat. wenn ihr ihn schon so runtermacht dann bitte alle mit gleichem mass messen.

ein fahrzeug das zum überhohlen ausschert muss man überhohlen lassen man darf nicht beschleunigen
:ROFLMAO::ROFLMAO:

Es steht aber auch geschrieben wenn ich zu einem Überholvorgang ansetze dann muss ich einen Klaren Geschwindigkeitsunterschied zum Uberholten haben. Wenn sie den gehabt hätten dann wär auch der OPC nicht so schnell in die Gänge gekommen und der 3er vorbeigezogen.

Ich sage die haben das provoziert und du bist denen auf den Leim gegangen Und Ich wäre es auch. Wäre ja das erste Zivilauto dass sich nicht von Hinten UND von Vorn erkennbar zeigen könnte.
Weshalb haben sie wohl die alten Kisten mit Dampf, doch nicht weil die billiger im Unterhalt sind...
Wenn mir einer durch eine ganze Ortschaft am Hintern hängt dann bekommt er nach dem Ortsschild vom Auspuff den Abschiedsmarsch geblasen, Auf der Landstrasse darf ich ohne Beschränkung 100, und wenn ich die in der Halben zeit erreicht habe als der Hintermann, dann bin ich eben weg.

Gruss Wüffel
 
"Auf der Landstrasse darf ich ohne Beschränkung 100, und wenn ich die in der Halben zeit erreicht habe als der Hintermann, dann bin ich eben weg."

DAS is ja auch nicht illegal.
 
....mir fehlen einfach die Worte,kurz um, solche Leute wie Du sind für einen Führerschein nicht reif.
Ich möchte mich nicht mehr auslassen,denn bei so viel blö.. schwillt mir der Kamm


wieso kann ich Dir da wohl gerade nicht widersprechen..?



Wenn mir einer durch eine ganze Ortschaft am Hintern hängt dann bekommt er nach dem Ortsschild vom Auspuff den Abschiedsmarsch geblasen, Auf der Landstrasse darf ich ohne Beschränkung 100, und wenn ich die in der Halben zeit erreicht habe als der Hintermann, dann bin ich eben weg.

so isses!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie lange dauert es eigentlich in der Regel bis so eine Anzeige kommt?

Bisher habe ich noch nichts gehört
 
das kann bis zu 2-3 Monate dauern...
Bei Manuela kam die Post aus Flensburg nach ca. 2 Monaten ins Haus geflattert
 
Da kannst Du nichts machen, ausser einen anwalt zu nehmen und hoffen, dass der Richter nen guten Tag hat.
Hierbei geht es nicht nur um überhöhte Geschwindigkeit, sondern um einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr in Verbindung mit Nötigung Deinerseits (du hattest beschleunigt, als der Golf dich überholen wollte. Du hast ihm nicht die Chance gegeben vor dir einzuscheren. Der Golffahrer musste wieder hinterdir einscheren, weil von vorne etwas kam.)
Sorry, ich frage mich, wie man sich so im Strassenverkehr verhalten kann.
Wenn Du meinst, dass ich keine Ahnung habe, dann kann ich Dir sagen, dass es einen nicht belehrbaren Bekannten gibt, dem Gleiches passiert ist.

Ferner hatte ich vor etwa 5 Jahren eine ähnliche Situation, in dem mit mir ein BMW-Fahrer so umgegangen ist. Ich wollte auf ner Landstrasse überholen. Als ich auf gleicher Höhe war, gab er Gas. Ich bin dann sofort hinter ihm eingeschert.
Daraufhin hatte ich ihn angezeigt und er durfte seine Pappe für 9 Monate abgeben.

Ich wünsche Dir, trotzdem, dass es nicht so teuer wird und du draus gelernt hast

Zitat von Heiko28
....mir fehlen einfach die Worte,kurz um, solche Leute wie Du sind für einen Führerschein nicht reif.
Ich möchte mich nicht mehr auslassen,denn bei so viel blö.. schwillt mir der Kamm
Das unterschreibe ich. Musste mich bei meinem Beitrag zusammenreissen, nicht ausfallend zu werden.

Markus
 
Moin zusammen,

Wir fuhren auf einer Landstr. mit ca 100 km/h erlaubt waren 70 km/h dann geht es in einen kleinen Ort dort ist 50 dann 30 bin ich auch gefahren, als mir beim blick in den Rückspiegel ein Golf 3 auffiel der mir doch ziemlich dicht hinten dran war.

So dann wurde es wieder 70 ich hab dann auf 80 hochbeschleundigt, dann seh ich wie der golf zum überholen ansetzt und gebe gas :cry:

Der Golf ist dann eine ganze weile neben mir auf der gegenverkehrspur geblieben, musste dann aber wieder einscheren weil ich natürlich schneller war.

Problem an der ganzen Sache nur, ihr könnt es euch denken, es waren die Freunde in Zivil.

Sie hielten mich dann an, zeigten mir das Messergebnis von halt 97 bei 70 und waren natürlich auf grund des gasgebens nicht wirklich begeistert.

So meine Frage wobei ich mein wirklich gefährliches und nicht zu endschuldigendes Verhalten einsehe:

Ist es normal das man sich auch von den Freunden in Zivil bedrängen lassen muss? Hätte es nicht gereicht Kelle raus und ich hätte bei der nächsten Möglichkeit angehalten?


stefan

Ich gucke jeden Sonntag mit begeisterung auf VOX die Sendung Mein Revier. Manchmal sind da auch genau die Situationen die dir wiederfahren sind. Ich sitze also auf meiner Couch trinke mein Bier und hau mir vor freude auf die Schenkel wenn ich sehe wie doof manche Autofahrer sind. Sorry aber ich finde es trifft manchmal wenigstens die richtigen.
Vielleicht solltest du an deinem Fahrverhalten doch etwas ändern.
Nur ein kleiner Tipp.
 
Wie gut, daß ihr alle Unfehlbar seit ....
...unfehlbar ist keiner...
Was da gelaufen ist, ist unentschuldbar.
Ich ärgere mich auch auf Landstrassen, wenn ich überhole, weil da einer mit 70 lang schleicht, der dann, wenn ich auf gleicher Höhe bin, beschleunigt.
MEin Zafira ist keiner der Durchzugstärksten. Und wenn dann von vorne jemand kommt, wird es eng.

Da nimmt einer in Kauf, dass sich meine Innsaßen und ich uns verletzen.

Aber es scheint ja so zu sein, dass wir, die überholen selber schuld sind, warum mussten wir auch überholen. Es kratzt schliesslich am Ego derer, die sich von einem vermeintlich langsameren Auto überholen lassen sollen.

Aber egal. Ich will mich net aufregen...

ich war diesmal nicht derjenige, den es getroffen hat.
Der jetzige Verursacher wird sich, so denke ich, verantworten müssen.
Nur die Argumentationen, die seitens SteMa hier benutzt wurden, sollte er, im Falle einer Befragung oder gar einer Gerichtsverhandlung, nicht aussprechen.
Das könnte übel ausgehen.

Ich hoffe lediglich, dass aus diesen Fehlern gelernt wurde.

In diesem Sinne
Markus
 
Heute überhole ich auf Landstrassen nur noch, wenn ich von vorne keine Autos sehe.
Das sollte eigentlich immer so sein, genauso wie im Zweifel nie!

Darum ging es hier aber nicht. Er hat einfach nur Gas gegeben, wo ihn einer überholen wollte. Derjenige, der auf einer Landstraße überholt geht generell ein Risiko ein, dessen er sich immer bewußt sein sollte. Will er das nicht eingehen, sollte er hinter seinem Vordermann bleiben, das gilt vor allem dann, wenn noch Kinder oder mehr im eigenen Auto sitzen.

Das ganze hat viel Temperament zu tun und der Mensch bleibt halt Mensch und ist keine sachlich, kühle, unemotionale Maschine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein Zusatz:

Wenn ich hier manche Kommentare lese, dann schwillt mir der Kamm. Ich hatte im Bekanntenkreis auch so einen. Der hatte im normalen Leben nichts zu melden, aber auf der Straße war er König. Heissa, da konnte er andere auf der Autobahn zum Tempolimit zwingen, in dem er Drängler durch extra langsames fahren noch mehr reizte. Das war ein Spaß für ihn. Da hatte er Macht...

Vielleicht noch eine Ergänzung aus meiner Erfahrung:
Als bei meiner Frau die Wehen einsetzten mußte ich mit ihr ins Krankenhaus fahren. Auf dem Weg dorthin mußte ich über die A1. Kurz vor der Abfahrt die wir nehmen mußten bildete sich ein Stau mit vollständigem Stillstand. Bis zur Ausfahrt waren es noch ca. 500m. Nachdem sie mir sagte, dass die Wehen schon schlimmer und kürzer werden bin ich dann über den Standstreifen gefahren. Nun haben LKW-Fahrer die Angewohnheit, das habe ich zumindest schon häufiger beobachtet, den Standstreifen dicht zu machen, um die Autofahrer zu erziehen. So nun auch in meinem Fall. Ich bin dann ausgestiegen und habe dem Fahrer mein Problem erklärt und er sah den Notfall ein und zog bei nächster Gelegenheit wieder rüber.
Das ist das Problem bei der Selbstjustiz. Man weiß nie, warum jemand sich gerade rechtswidrig verhält. Vielleicht hat er wirklich einen Grund, man weiß es nicht.

Also besser den grün/blauen überlassen, die haben auch die echte Befugnis dafür.
 
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