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Parken hier erlaubt?

icke__bins

Forumsneuling
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03.06.2009
Beiträge
14
"Danke"
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Y22DTR
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Hallo,

es handelt sich um eine zweispurige Straße wo nicht geparkt wird. Die Schilder (siehe Bild) sind vor Beginn der Parkbucht und am Ende. Aber sagt die Kombination nicht aus ich darf dort nicht Parken ?

[URL]http://img4web.com/view/853F5Y[/URL]

Danke
 

Anhänge

  • IMAG0002_kl.jpg
    IMAG0002_kl.jpg
    106,6 KB · Aufrufe: 352
Zuletzt bearbeitet:
Link erneuert :)
 
Dein Link geht nicht
 
Also so wie ich das kenne, gibt die Tafel mit den Uhrzeiten die Zeiträume an, zu denen die Park- und Halteverbote zählen ....

Außerhalb dieser Zeiten ist dann anscheinend Parken erlaubt ....


dein Link geht immer noch nicht - aber das hier solls wohl sein

http://img4web.com/view/853F5Y
 
Das obere Schild sagt IMMER absolutes Halteverbot, dann kommt eingeschränktes für die bestimmten Zeiträume und dann darf man nicht in der Parkbucht stehen ????? :confused:
 
krass :confused:

Schilderwald Deutschland!
Ich bin weg, meinen Führerschein wiederholen! :weg:
 
ja ne ist klar
dass nichts klar ist :doof:
 
in der zeit VON BIS besteht ein Halteverbot in beide Richtungen, das eingeschränkte Halteverbot nur in der angegebenen Richtung, ausserhalber der Zeiten darf man halten und Parken in allen richtungen
 
gegenverkehr interessieren die schilder nicht
 
Leute, absolutes Halteverbot! In der Zeit von bis nur eingeschränktes Halteverbot.
Und das Parken in der "Parkbucht" ist nicht gestattet!! Alles eindeutig!!

Schilder ließt man von oben nach unten. Das Weiße Zusatzschild gilt nur für das direkt darüber hängende.
Sinn oder Unsinn sei mal dahingestellt.

Gruß

MArcel
 
Da sollte man mal die betreffende Stadt und vielleicht auch den ADAC mal fragen...das ist doch totaler Nonsens!!!
 
:dito:
und die parkbucht darf nur zum be/entladen bzw. ein/aussteigen in der zeit von/bis genutzt werden.
 
und das obere Z 283 ist eigentlich entbehrlich, aber eigentlich ein klassisches beispiel für unseren deutschen schilderwald.:D
 
Na wenn Du das schon sagst...:D
 
Hallo,

aus den Antworten entnehme ich in den angegebenen Zeiten nur 3min zum Be-und Entladen und somit am Wochenende absolutes Halteverbot in der Parkbucht ?? :ROFLMAO:

Ach so, Stadt: Berlin

Die Parkplätze davor und dahinter in der Woche mit Parkscheibe (1Std.) sonst frei :)

Lg
icke__bins
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
aus den Antworten entnehme ich in den angegebenen Zeiten nur 3min zum Be-und Entladen und somit am Wochenende absolutes Halteverbot in der Parkbucht ??

da hatte ich mich wohl ein wenig unklar ausgedrückt - nein, natürlich nicht.
vom grundsatz her gilt das verkehrszeichen (vkz) immer für die fahrbahn. in diesem fall ist vkz 283 (halteverbot) entbehrlich, weil es sowieso gilt, für mehrere mit richtungspfeilen markierte fahrstreifen - im bild könnte es sich bei der rechten fahrspur aber durchaus auch um einen sonderfahrstreifen für den ÖPNV handeln.
das untere vkz 286 (eingeschränktes hv) bezieht sich mit dem zusatzschild auf den seitenstreifen (hier: die parkbucht). im angegebenen zeitfenster erlaubt es in der parkbucht das ein/aussteigen, das be/entladen und das halten bis zu 3 min. natürlich gilt außerhalb dieser zeiten die verkehrsrechtliche widmung dieser parkbucht, nämlich das PARKEN.
wie gesagt - deutscher schilderwald!
 
was ist da bitte korrekt ?
ein parkplatz wo man nicht parken darf :rolleyes::D
 
wer sagt eigentlich, dass verkehrsrecht leicht verständlich sein muss?:D

also nochmal:
die zuständige straßenmeisterei hat es sich gespart einen pfosten neben die fahrbahn ins erdreich zu rammen. das z 283 bezieht sich auf die fahrbahn, welche am ausgewiesenen parkpatz vorbei führt.
 
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