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Geschwindigkeitsbegrenzung.Bis wohin?

ChillDog

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Hallo ihr lieben,

habe da mal wieder ne kleine Frage(hab ich in der Fahrschule wirklich so schlecht aufgepasst?)
Naja es geht um Tempolimits.
Nehmen wir an wir haben eine Landstrasse.Es kommt ein Schild mit Tempo 50. Natürlich gilt das nun bis es wieder aufgehoben wird.Aber wodurch werden Tempolimits alles aufgehoben?
Klar das Alles aufgehoben und das Tempo 50 aufgehoben Schild.Und wenn ein Tempolimit in Kombination mit Baustellenschild steht dann nur solange die Baustelle geht(So hab ich es mein ich gelernt)
Aber was ist mit Kreuzungen und Einmündungen?Gilt das Tempolimit weiter?Und woher soll der andere Wissen welches Tempolimit auf der Strecke gilt auf die er gerade fährt?

Freue mich auf die Antworten der Rechtsexperten ;)

Gruß
Tim
 
Alsowenn ich mich nicht irre dann ist es so:
Bei uns auf der Umgehungsstraße haben wir vor der Kreuzung Tempolimit 60.
Nach der Kreuzung ist kein Schild mehr dadurch sind die 60 aufgehoben
und es gilt Tempolimit 100.
So kenne ich das denn wenns Du auf die Straße fährst wodas Limit nicht mehr steht
dann kannste das auch nicht wissen.
Außer natürlich Du kennst Dich in der Gegend aus und das Schild nach der
Kreuzung ist umgefallen dann gehen die davon aus das Du das weißt
das da eigentlich eines steht. Ist wie im Winter wenn die Schilder eingeschneit
sind die die Du kennst solltest Du dennoch befolgen.

Wennsfalsch ist korrigiert mich bitte!
 
Alsowenn ich mich nicht irre dann ist es so:
Bei uns auf der Umgehungsstraße haben wir vor der Kreuzung Tempolimit 60.
Nach der Kreuzung ist kein Schild mehr dadurch sind die 60 aufgehoben
und es gilt Tempolimit 100.
So kenne ich das denn wenns Du auf die Straße fährst wodas Limit nicht mehr steht
dann kannste das auch nicht wissen.
Außer natürlich Du kennst Dich in der Gegend aus und das Schild nach der
Kreuzung ist umgefallen dann gehen die davon aus das Du das weißt
das da eigentlich eines steht. Ist wie im Winter wenn die Schilder eingeschneit
sind die die Du kennst solltest Du dennoch befolgen.

Wennsfalsch ist korrigiert mich bitte!

So wäre auch mein Wissensstand ....
 
Bei Baustellen ist es auch so, das wenn man klar erkennen kann, wo die Baustelle zu ende ist, gilt das Limit auch nicht mehr...
 
Alsowenn ich mich nicht irre dann ist es so:
Bei uns auf der Umgehungsstraße haben wir vor der Kreuzung Tempolimit 60.
Nach der Kreuzung ist kein Schild mehr dadurch sind die 60 aufgehoben
und es gilt Tempolimit 100.
So kenne ich das denn wenns Du auf die Straße fährst wodas Limit nicht mehr steht
dann kannste das auch nicht wissen.
Außer natürlich Du kennst Dich in der Gegend aus und das Schild nach der
Kreuzung ist umgefallen dann gehen die davon aus das Du das weißt
das da eigentlich eines steht. Ist wie im Winter wenn die Schilder eingeschneit
sind die die Du kennst solltest Du dennoch befolgen.

Wennsfalsch ist korrigiert mich bitte!

So kenn ich es auch.

Tim, beobachte mal die Vorfahrtsschilder an einer langen Strasse, wo aus der Seite Stichstr. kommen. nach JEDER Einmündung steht ein neues Vorfahtsschild, daran erkennst Du, das die Schilder i. d. R. bis zur nächsten Einmündung gelten.
 
gut dann fahr ich gleich mal los und zeig euch ein paar Stellen in Rade wo es defakto nicht so ist das nach der Kreuzung das Limit aufgehoben ist und da wird auch noch geblitzt ;)
Im übrigen hatte ich es auch noch so im Kopf.
 
Klar, innerhalb einer Dreißigerzone...da stehen die Schilder nur am Anfang/Ende...
 
Aber doch auch nur wenn die Striche auf der Strasse sind, ansonsten müßte da doch auch nach jeder Kreuzung wieder ein 30er Schild stehen .... oder ?
 
Ich meine diese Ecken, wo so eine große Tafel mit der 30 im roten Kreis und unten ZONE drauf ist...da brauch innerhalb dieser Zone nix mehr stehen...
 
Klar, innerhalb einer Dreißigerzone...da stehen die Schilder nur am Anfang/Ende...

nein ein 50er Schild.Danach ne Einmündung.Keine Wiederholung des Limits und in der nächsten einmündung steht gerne die Polizei.
 
Was ist denn vor dem 50er Schild gestattet?
Denn wenn nach der einmündung kein Limit angezeigt wird
kannste ja theoretisch dafür nicht belangt werden wenn Du
schneller fährst. Da Du das Schild ja nicht siehst wenn Du aus der einmündung kommst.

Wenns natürlich nen Zonen Schild ist dann hat der der aus der
Einmündung kommt eigentlich auch so ein Schild irgendwo sehen müssen.
 
tim, :guck:

zitierter Text einer anderen Webpräsenz (siehe Quellennachweis)
Viel interessanter ist aber die Frage, was aus dem Streckenverbot wird, wenn man über die Kreuzung oder Einmündung geradeaus weiterfährt.

In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird.
Quellennachweis und weitere Informationen
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
 
Wie in dam Link von Andy zu lesen war werden sich die die Dich Blitzen darauf berufen das Du
ortskundig bist somit weißt Du auch wenn Du erst an der Kreuzung auf die Straße einbiegst das
da ein Tempolimit vorgegeben ist. Ich würds ansich eher so sehen das das Schild da steht wegen dem
Ort der da angesiedelt ist.Somit hätte sich das Schild an der nächsten Kreuzung für mich erledigt.
 
Ich würde sagen, das bei dem Video, das der Blitzer da wiederrechtlich blitzt, weil es kein schild nach der Kreuzung gibt! Wenn sie doch einenblitzen, dann würde ich zum Anwalt gehen! Ich habe vor gut einem Jahr meinen Führerschein gemacht und da erklärte mir das mein Fahrlehere so:
Nach einer Kreuzung oder einmündung (ausgenommen feldwege und Hofeinfahrten) ist die begrenzung aufgehoben.
Oder auch wenn natürlich das Aufhebungsschild steht. Das gilt natürlich für jedes Schild.

Ausserdem kannst du dir deine Ortskundigkeit sogar evtl. zu nutzen machen, in dem du, wie in dem Video gesehen, beweisen kannst das auch in der Kreuzenden Straße das Schild nicht an der einmündung wiederholt wird. Was anderes ist es natürlich, wenn es eine "zone" ist.
 
Kenne das auch nur so, wie schon beschrieben, dass ein Tempolimit nach jeder Kreuzung, Einmündung etc. wiederholt werden muß, wenn das Limit weiter bestehen soll. Ebenso, wie Überholverbote, "Zonen" sind da natürlich ausgenommen. Es gibt da noch ein paar Schilder in diesem Sinn, fallen mir aber momentan nicht ein.

Es ist doch völlig klar, dass, wenn jemand (Obrigkeit) will, dass ich eine bestimmte Geschwindigkeit einhalten soll, er mir dieses auch bitte mitteilen muß.

@ ChillDog: "Deinen" grünen Kameraden da in Rade würde ich schon mal die Frage stellen, was das denn solle. Natürlich wendet man sich mit sowas an die übergeordnete Stelle. Schließe mich da völlig "Zafiarafan 238" an.
 
netter beitrag zum thema - gut zu wissen!

Also doch nicht.Ist ja irgendwie auch verständlich...Wir schaffen Gesetzte und halten uns nicht dran.Wenn wir danach gehen wäre hier im ganzen Ort Tempo 30...Es gibt ein 30er Schild unmittelbar vor einer Einmündung.Das wird aber NIERGENDS wieder aufgehoben.Da es ja ausdrücklich aufgehoben werden muss weil es sonst weiter gilt(siehe link) gilt es ja bis zum Ortsausgangsschild.
Super...
 
Das ist bei uns hier auf der Bundesstrasse auch an der Tagesordnung!
Da wird vor der Einmündung auf 70 begenzt, und danach nicht erneuert.
Geblizt wird da ständig auf 70 Km/h.
Da ich Ortskundig bin, halte ich mich eigentlich an die 70, auch wenn sie nicht ausgeschildert sind!

Stellt sich noch die Frage in welchen Umkreis zu "Tatort" man als Ortskundig eingestuft wird??
 
Man Leute wenn ihr nach ner kreuzung geblitzt werdet, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt wird oder ne neue Geschwindigkeitsbregrenzung steht, dann nehmt euch einen Anwalt geht gegen den Strafzettel vor Gericht und GEWINNT!!!! Es ist schon Traurig wenn selbst die Leute, welche die Vorschriften "erfinden" nicht wissen wie sie es meinen bzw. Kapieren.
 
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