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anhängerkupplung abmachbar= muss????

feejule

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hallo zusammen

unser zafira hat eine abnehmbare anhängerkupplung, halt mit nem schlüssel.
jetzt wurde mir heute gesagt, dass man die abmachen muss, wenn es möglich ist.
es würde irgendein gesetz geben, von wegen vermeidbare stolperfalle oder sowas.


also muss ich sie abnehmen, wenn ich sie nicht brauche??


lg die fee
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte darüber auch schon mal gelesen und es von nem Kollegen gehört. Wenn es eine starre Kupplung ist ist klar geht sie ja nicht ab doch bei der abnehmbaren sollte sie bei Nichtnutzung entfernt werden, was ich albern finde weils für mich keinen Unterschied macht ob star oder lösbar mit dem Hmasterhaken.
 
Wenn man sie abmachen kann, sollte man sie auch abmachen. Speziell beim Zafira trifft das zwar nicht zu, aber wenn z.B. das Nummernschild durch den Hacken verdeckt würde, muß sie auch demontiert werden.

Dann kann es aber sein, daß man dir im Falle eine Heckunfalls eine Teilschuld gibt, weil du den Haken nicht entfernt hast und damit ein größere Schaden am hinteren Fahrzeug entstanden ist.

Alles in Allem bist du besser dran den Haken einfach abzunehmen und nur zu montieren, wenn du ihn braucht. Is ja auch die Grundbestimmung einer "abnehmbaren" Anhängerkupplung ....;)
 
nein, man muß sie nicht abnemehn ausser sie verdeckt das kennzeichen was beim zafira nicht der fall ist

zitierter Text einer anderen Webpräsenz (siehe Quellennachweis)
Sollte die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen also (teilweise) verdecken, so ist sie abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird
Quellennachweis und weitere Informationen
http://www.auto-und-verkehr.de/artikel/786/abnehmbare-Anhängerkupplung
 
mhhh also im großen und ganzen ist es wieder eine frage, wo keiner sich sicher ist, selbst polizeibeamte nicht.
ich glaube ich nehm sie lieber ab, wir brauchen sie eh selten und bevor nachher noch mal was ist, bin ich auf der sicheren seite.
danke euch
 
moin,

eigentlich hast du eine antwort bekommen...

du musst sie nicht abnehmen,
aber im falle eines unfalls kann der richter(oder wer auch immer) dir eine teilschuld aufdrücken,
weil der schaden hätte geringer ausfallen können wenn das teil nicht dran gewesen wäre;)

...verstehe im allgemeinen nicht warum man das hässliche teil dran lassen sollte?
meine liegt im fach hinter der 3.sitzreihe...ist in einer minute dran..und auch wieder ab...

grüße benni
 
mhhh also im großen und ganzen ist es wieder eine frage, wo keiner sich sicher ist, selbst polizeibeamte nicht.
Hast du die Antworten nicht gelesen?
Es wurde doch klipp und klar gesagt, dass man sie abnehmen muss, wenn durch sie das KFZ-Zeichen verdeckt wird! Ist dies nicht der Fall, darf sie dran bleiben. Hat man jedoch einen Auffahrunfall, so KANN einem eine Teilschuld auferlegt werden, da bei einem Unfall OHNE Hängerkupplung eventuell weniger Schaden entstanden wäre. Das ist dann Sache des Gutachters und des Richters, die Entscheiden das dann je nach Faktenlage.
 
Sofern festgestellt werden sollte das der Auffahrende Schuld hat, hat die montierte Anhängerkupplung keinerlei Einfluss auf eine eventuelle Teilschuld.
Ist mir schon passiert. Weder Polizei, Gutachter noch der Richter bemängelten das die abnehmbare Anhängerkupplung montiert war.
 
..und der nächste richter darfs anders sehen;)
 
Frag doch einfach deine Versicherung.
 
Sofern festgestellt werden sollte das der Auffahrende Schuld hat, hat die montierte Anhängerkupplung keinerlei Einfluss auf eine eventuelle Teilschuld.
Die Aussage stimmt so nicht!
Im Regelfall hat der Auffahrende eh immer Schuld. Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, aber die wollen wir mal außer acht lassen.
Wenn nun der Unfallverursacher darauf hin weist, dass der "Geschädigte" eine abn.AHK montiert hatte, so KANN er einen Teil seines Schadens beim "Geschädigten" geltend machen. Wie hoch dieser Teil ist, dass ist dann Ermessenssache des Gutachters / Richters. Wo jedoch kein Kläger, da ist auch kein Richter ;)
 
Ich kann nur berichten wie es bei mir definitiv war, und auch meine Versicherung bestätigt das es keinen Einfluß hat, sofern mir keine Schuld anheim Gestellt wird.
Sofern im Brief nicht vermerkt ist das die Anhängerkupplung bei nichtgebrauch zu demontieren ist.
 
Hast du die Antworten nicht gelesen?
Es wurde doch klipp und klar gesagt, dass man sie abnehmen muss, wenn durch sie das KFZ-Zeichen verdeckt wird! Ist dies nicht der Fall, darf sie dran bleiben. Hat man jedoch einen Auffahrunfall, so KANN einem eine Teilschuld auferlegt werden, da bei einem Unfall OHNE Hängerkupplung eventuell weniger Schaden entstanden wäre. Das ist dann Sache des Gutachters und des Richters, die Entscheiden das dann je nach Faktenlage.

DOCH ich habe sie GELESEN!!!
ABER: es gibt anscheinend kein richtiges gesetz dazu, was wie wann. wenn es nämlich auch ein gesetz geben würde, dann würde man ja auch jedes mal eine teilschuld bekommen, wenn man eine abnehmbare anhängerkupplung nicht abgenommen hat, obwohl kein anhänger mitgefürt wurde.
deswegen habe ich ja geschrieben im großen und ganzen, wo man sich im allgemeinen nicht sicher ist.
und bevor es irgendwelche bemängelungen ginbt, von polizei, richtern gutachtern oder sonstwas, nehme ich sie lieber ab und gut
 
...darum ja die aussage,
"wo kein kläger...da kein richter"

wir leben in deutschland,und wenn dir einer hinten drauf fährt,
und meint er muss seinem anwalt sagen,dass es unter anderen umständen weniger schlimm
geworden wäre...

du weißt worauf ich hinaus will;)
 
Will ja nicht meckern, aber wenn ich doch schon ne abnehmbare AHK hab, dann
mach ich die auch ab wenn ich sie nimmer brauch. Erstens sind die Dinger
optisch echt nicht Hit und zweitens gibt es bei uns z.B. Gegenden wo
es echt eng werden kann wenn da einer parkt und der Hacken noch
nen Meter auf die Straße ragt.
Auf der sicheren Seite ist man devinitiv wenn er bei nicht Gebrauch
abmontiert ist.
 
Ja sehe ich auch so. Wenn der Haken nicht gebraucht wird, kommt er wieder in seine dafür vorgesehene Ablage!!!
 
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