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Problem! Beide Gläser der Nebelscheinwerfer gebrochen

lazy74

Hat viel zu sagen
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10.08.2010
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6 Gang
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Eben auf dem Parkplatz ist mir aufgefallen, dass ein Glas vom Nebelscheinwerfer gebrochen ist. Eine Nachschau auf der anderen Seite brachte das gleiche Ergebnis.
Dem Schadensbild nach ist aber kein Fremdverschulden erkennbar.

Durch das Happylightshowmodul sind bei mir die Nebels als Tagfahrleuchten geschaltet und am Tage immer an.

Nun meine Frage, gibt's die Scheiben einzeln? Kennt jemand den Preis? Kann ich die wohl selber wechseln oder muss die Stoßstange dazu runter?
 
Eventuell schon. Es sollte immer auch ein solcher Hinweis für Unwissende kommen.

Und MICH interessiert das schon, ob mich da jemand mit Neblern blendet wenn sie gar nicht genutzt werden dürfen .... (das ist was für Prolls mit Propellerfahrzeugen oder 3er Golfs....)
Oder BMW-Fahrer
 
Genau :D

Und nur der Vollständigkeit halber .... Standlicht alleine ist auch verboten .... :rolleyes::D :klug:
 
Genau :D

Und nur der Vollständigkeit halber .... Standlicht alleine ist auch verboten .... :rolleyes::D :klug:

stimmt,wissen die ganzen Rentner aber nicht;)

ich will ja nicht klugscheißen, ABER ihr beiden habt bei der
kreisverkehrgeschichte schon GEMEINSAM falsch gelegen. ;)
jetzt wieder!
fahren mit standlicht ist erlaubt, solange nicht bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Beschluss vom Amtsgericht merseburg von 2008! ;) :prost:
 
§17 Beleuchtung
(1 ) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit
oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, sind die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die
Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht
verdeckt oder verschmutzt sein.
(2 ) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen
mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung
darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein
Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem
Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die
Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der
Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend
langsamer zu fahren.



ich gehe nach dem was ich gelernt habe ;)
 
das gesetzt besteht immer noch..
und nur weil in der Provinz wegen 10euro Staatsgelder verbraten werden ist es noch nicht geändert...

dies sagt nur das es sinnlos ist die Leute dafür anzuhalten...
 
Mag ja sein, aber seit wann kann ein Amtsgericht ein Gesetz für nichtig erklären. Das ist für mich nur ein Einzelfallurteil und kein Grundsatzurteil ala BGH.
 
da bringt auch jegliche diskussion nix.
der richtige weg wäre gewesen danke zu sagen, dass
es wenigstens richtig gestellt wurde, nicht nach ausreden zu suchen. ;) :prost:
 
aber seit wann kann ein Amtsgericht ein Gesetz für nichtig erklären.

hat er auch nicht, es steht doch nirgends dass man tagsüber mit stanlicht ( alleine ) fahren verboten ist sonder nur während der dämmerung, bei dunkelheit oder wenn die sichtverhältnisse .............. .

oder hab ich was überlesen ?
 
Hat nix mit ausreden zu tun, frag einen Rechtsexperten. Ein Amtsgerichtsurteil hat keine allgemeine Gültigkeit, erst ein BGH Urteil hat das .

Beispiel: Wenn also in Merseburg einer einen Prozess am Amtsgericht gewonnen hat ist das schön für ihn, aber in allen anderen Orten Deutschland interessiert das niemand.
 
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