Wobei man das begrenzungslicht auch dann anhaben darf wenn kein abblendlich an ist
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Mir ist es mal passiert das ich tagsüber den lichtschalter nicht richtig rumgedreht habe,so war dann nur das begrenzungslich an.Hatte ne knölle von 10euro erhalten.
Hab da wiederspruch gemacht gehabt,und das ganze ging wirklich bis zum gericht LOL,und der richter sagte wortwörtlich das dass begrenzungslich ohne abblendlich leuchten darf(und man es auch so am heligen tage benutzen darf).War ne coole sache,vor allem die langen gesichter von den schnittlauch verein
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Alle anderen lichter die nicht bei wiki drinne stehn,sind aber dennoch soweit erlaubt.....dürfen aber nur als coming home funktion benutzt werden.Also wenn das auto komplett ohne laufenden motor steht.Andere verkehrsteilenehmer dürfen nicht behindert werden,und der einbau muss abgenommen werden.
Ein freund von mir fährt mit eingetragende unterboden beleuchtung rum(funktioniert nur beim ab und auf schliessen 25sec).
Und ich denke solange die felgenbeleuchtung nicht wie ein weihnachtsbaum leuchtet sollte das kein problem sein.
Schaut euch mal die neuen audis mit lichtpakete an.....da leuchtet von aussen alles wenn die geparkt werden(türschlösser,spiegel u.s.w.)das sieht aus wie ein geparktes raumschiff)
m.f.g.