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Navi Schlechtwetterdaten ( POI ´s) für Touch & Connect als csv importieren

fuchs.14

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Habe seit einiger Zeit jetzt auch Schlechtwetterdaten (Blitzer) als Poi Warnings ins Touch&Connect importiert und wollte hier kurz meine Erfahrungen mitteilen:

Die Daten gibt es aus verschiedenen Quellen, entweder bei SCDB im 12-Monats Abo für 9,95 oder die kostenlose Variante von Navifriends (Anmeldung erforderlich). Ich habe beide getestet und finde die Navifriends besser, da die Einblendungen besser beschrieben und auch noch kostenlos sind.

Wie bekomme ich die Daten ins T&C :confused:

Bei SCDB gibt es die soweit ich in Erinnerung habe als asc Datei, die kann man einfach im Editor öffnen und als CSV Datei abspeichern.
Bei Navifriends kann man beim Download sofort csv auswählen.

Es gibt im Qashquaiforum (der hat ein baugleiches Radio) einen rieeeesen Thread (über 60 Seiten!!) zu dem Thema, und jemand hat sich ein kleines Konverterprogramm erstellt, das gleich die richtige Ordnerstruktur anlegt, funktioniert super. Hier mal die Vorgehensweise:

(Auszug aus dem Post in Qashquaiforum)

  1. herunterladen der benötigten POI 's von NaviFriends.com
  2. entpacken der Dateien in ein Verzeichnis
  3. starten des Konverters und POI -Converter->Konvertieren wählen
  4. Auswahl des Verzeichnisses wo die Original-Poi 's liegen.
  5. Angabe eines Verzeichnisses, wo die Konvertieren POI 's hin sollen. Das kann auch schon der USB-Stick sein.
  6. Editieren der Daten:
    - Filename: Kann nicht geändert werden. Wird aus dem Dateinamen generiert. (Es werden .csv und *.asc Files berücksichtigt)
    - Info: wird ebenfalls aus dem Dateinamen generiert und so in die Ziel-POI -Datei geschrieben. Kann editiert werden.
    - Warning: Wenn hier ein Y steht, wird die Datei unter myPOIs\myPOIWarnings gespeichert (Blitzer). Ansonsten unter myPOIs. (alle Anderen POI 's (Krankenhäuser, Restaurants usw.))
  7. Dann auf Convert klicken und die Dateien werden im .csv Format ins Zielverzeichnis geschrieben.
  8. Wenn nicht der USB-Stick als Ziel angegeben wurde, den Ordner myPOIs incl. Unterordner auf den Stick kopieren und im Connect einspielen.

Den Stick mit den Daten ins Radio und dann erkennt er auch schon die POI ´s und fragt ob sie aktualisiert werden sollen. Das Ganze dauert dann ca 1 Minute und fertig. Leider werden immer alle Daten neu überspielt, so das keine einzelne Änderungen möglich sind.

Als nächstes wie in der Bedienungsanleitung ab Seite 44 beschrieben die Warnmeldung aktivieren. Das ganze sieht dann so aus:

connect5.jpg

Das Navi zeigt die eingeblendete Warnung an und gibt einen kurzen Piepton von sich, sobald man sich der Schlechtwetterzone nähert. Das ganze natürlich auch im Radio oder USB-Modus, auch ohne aktivie Navigation

Leider hat die Sache 2 kleine Schönheitsfehler:
  • Es wird keine Fahrtrichtung berücksichtigt
  • Die Warnung erscheint sobald ich mich im Umkreis der voreingestellten Entfernung befinde (bei mir 250m). Daher kann es sein das sich der POI in einer Nebenstrasse befindet.


connect8.jpg

Das Navi zeigt dann auch die genaue Position auf der Karte an. Das funktioniert natürlich auch mit anderen Poi ´s!!Ich hoffe der eine oder andere kanns gebrauchen, ich finde es hilfreich :)

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Wichtiger Hinweis:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ne Coole Sache! Wusste ncoh gar nicht das es beim Touch & Connect funktioniert. Gebrauchen kann man es immer finde ich. Kann zumindestens nicht schaden ;-)
 
Schöne Sache.
Dann hat sich meine Frage nach Integration von POI gerade geklärt.
Für den einen oder anderen, sind ja z.B. Gastankstellen wichtig. ;)
 
Maldenzeigefingerheb: Ob nützlich oder nicht, muß jeder für sich entscheiden. Fest steht jedoch, daß die Verwendung von Schlechtwettersoftware und -geräten (bisher) noch immer verboten ist. Meine 5 Cent als Spaßbremse. ;)
 
@feakmaster: steht doch in der Bedienungsanleitung das das geht

P.s. Paket unterwegs?

@Trelo: Es gibt zig POi Kategorien: Schnellimbiss, Tankstellen, Baumärkte, Discounter u.s.w.

Da würde ich aber nicht mit POI Warnings, sondern nur POI Kategorien arbeiten. Die kannst du dann als Sonderziele auswählen (Leider ohne Symbol in der Karte, aber damit kann man Leben)


@BeMi: Es müssen ja nicht Schlechtwetterdaten sein ;)
 
jetzt wirds Ernst. ein "modernes", fest eingebautes navi gibts
ja kaum. entweder die Dinger hinken 5 Jahre oder mehr
technisch hinterher, oder sie kleben als 5"-variante in der Scheibe.
aber das teil hängt ja meinem 5"Tomtom um nichts nach und
sieht Welten besser aus.
schön beschrieben und zeigt wenigstens Optionen auf.
 
aber das teil hängt ja meinem 5"Tomtom um nichts nach

Naja, das Navigon meiner besseren Hälfte ist in der reinen Navigation schon überlegen. Aber die Kombination aller Funktionen (und der einigermassen günstige Preis) in einem Gerät haben halt den Ausschlag für ein T&C gegeben.
 
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dieser Absatz besagt:

Wichtiger Hinweis:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Wird man in Deutschland mit einem solchem Gerät erwischt, so sind in jedem Fall 4 Punkte in Flensburg fällig, sowie eine Strafe in Höhe von 75€ zu berappen.
Während bei uns in der BRD lediglich das Kartenmaterial, auf dem die Daten gespeichert sind, eingezogen und vernichtet wird (Speicherkarte, CD, DVD), dürfen die Ordnungshüter in der Schweiz das komplette Gerät zur Vernichtung sicher stellen! Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einem hohen Bußgeld oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.
Als illegal reicht es hier bereits aus, wenn die Warnfunktion auf dem Gerät INSTALLIERT ist, und mit wenigen Hangriffen während der Fahrt aktiviert werden kann. Fährt man also OHNE aktivem Warner durch die Gegend und gerät in eine Kontrolle wo fest gestellt wird, dass eine Zusatzfunktion zum Anzeigen von Radarfallen installiert ist, ist "man fällig"!

Was ein jeder macht, dass muss er selbst wissen, dies sei nur als Hinweis erwähnt.



Gruß Chris
 
@fuchs
Ist klar, dass es Millionen POI -Arten gibt.
Bei Gastankstellen lasse ich mich schon gern warnen, da ich nicht zwingend erst tanke, wenn er leer ist.
Komme ich an einer günstigen vorbei, wird nachgebunkert.
Da ist, gerade in unbekanntem terrain, die Alarmfunktion meines Navis Gold wert.
 
@Chris: auf meinem Tomtom Start25 ist alles von haus aus installiert.
dann müsste man die Geräte verbieten :rolleyes:
 
Ja Maik, ist bei meinem mobilem Navi auch so, da ist alles schon drauf! Der Verkauf ist jedoch nicht verboten, lediglich die Benutzung ... ein HOCH auf die dt. Rechtsprechung ;)

Gruß Chris
 
@Chris: auf meinem Tomtom Start25 ist alles von haus aus installiert.
dann müsste man die Geräte verbieten :rolleyes:

War auf meinem Tom Tom auch, aber wieviele Illegale Sachen (die wir öfters auch diskutieren) sind käuflich erwerbbar ?? Kaufen darf man (fast) alles - nur benutzen eben nicht.

Apropos, die Blitzermeldung hab ich noch am selben Tag deinstalliert, wo ich das Gerät bekommen hab.
 
@ Chris: Danke für die Aufklärung. Ich habe den Hinweis nochmal in meinen Text aufgenommen.

Ich möchte hier niemanden zu illegalen Aktivitäten aufrufen, wenn das also gegen die Forenregeln verstossen sollte lösche ich den Beitrag.

@Maik: Normalerweise müssen solche Funktionen ab Werk deaktiviert sein.
 
@ Chris: Danke für die Aufklärung. Ich habe den Hinweis nochmal in meinen Text aufgenommen.

Ich möchte hier niemanden zu illegalen Aktivitäten aufrufen, wenn das also gegen die Forenregeln verstossen sollte lösche ich den Beitrag.

Daher ja der Hinweis, damit ist alles im Lot.


@Maik: Normalerweise müssen solche Funktionen ab Werk deaktiviert sein.
Erst ab einem bestimmten Jahr, frühere Geräten waren ja da noch nicht illegal.
 
Ich möchte hier niemanden zu illegalen Aktivitäten aufrufen, wenn das also gegen die Forenregeln verstossen sollte lösche ich den Beitrag.
Danke dir, sehr umsichtig!
Nachdem du ja einen Hinweis im Beitrag von dir drin hast, ist es jedem seine eigene Sache, was er mit seinem Navi anstellt.
Wir wollen hier ja auch nicht katholischer sein wie der Papst, aber man sollte halt einfach auf die "Gefahren" hinweisen.

Es spricht ja nichts gegen die Installation der Radardaten, wenn man das Navi dann z.B: mit dem Fahrrad nutzt ;)
 
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dieser Absatz besagt:
Wichtiger Hinweis:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Wird man in Deutschland mit einem solchem Gerät erwischt, so sind in jedem Fall 4 Punkte in Flensburg fällig, sowie eine Strafe in Höhe von 75€ zu berappen.Während bei uns in der BRD lediglich das Kartenmaterial, auf dem die Daten gespeichert sind, eingezogen und vernichtet wird (Speicherkarte, CD, DVD), dürfen die Ordnungshüter in der Schweiz das komplette Gerät zur Vernichtung sicher stellen! Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einem hohen Bußgeld oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.Als illegal reicht es hier bereits aus, wenn die Warnfunktion auf dem Gerät INSTALLIERT ist, und mit wenigen Hangriffen während der Fahrt aktiviert werden kann. Fährt man also OHNE aktivem Warner durch die Gegend und gerät in eine Kontrolle wo fest gestellt wird, dass eine Zusatzfunktion zum Anzeigen von Radarfallen installiert ist, ist "man fällig"!Was ein jeder macht, dass muss er selbst wissen, dies sei nur als Hinweis erwähnt.Gruß Chris
So lange kein dringender Tatverdacht besteht, hat kein Polizist das Recht Dein Gerät zu beschlagnahmen. Wenn Du natürlich in eine Kontrolle kommst und das Display zeigt diese Kontrolle oder aus Deinen Lautsprechern tönt "Achtung Radarkontrolle", dann ist der Tatverdacht erfüllt und dann kann das Gerät eingezogen werden. Gruß und Schutz vor Gewitter
 
So lange kein dringender Tatverdacht besteht, hat kein Polizist das Recht Dein Gerät zu beschlagnahmen.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass du dafür gerade stehst, wenn einem aus dem Forum das Gerät beschlagnahmt wird, obwohl die Blitzerfunktion gerade inaktiv war? Da dies deiner Aussage nach ja niemals möglich ist, würdest du für den entstandenen Schaden ( Strafe & Anschaffung für neues Gerät) also aufkommen?

Gruss Chris
 
Im Umkehrschluss heißt dies, dass du dafür gerade stehst, wenn einem aus dem Forum das Gerät beschlagnahmt wird, obwohl die Blitzerfunktion gerade inaktiv war? Da dies deiner Aussage nach ja niemals möglich ist, würdest du für den entstandenen Schaden ( Strafe & Anschaffung für neues Gerät) also aufkommen?Gruss Chris
Es ist eine Grauzone, Du kannst Äpfel klauen und so lange Du nicht erwischt wirst, ist es gut oder auch nicht. Die Aussagen im Forum sind keine Rechtsberatung. Warum sollte ich Sachen ersetzen, weil ich meine Gedanken im Forum austausche. Fuchs14 stöhnt schon, weil der Thread in die falsche Richtung geht. Können uns gern über PN darüber austauschen. Gruß :))
 
oh je, jetzt geht die Diskission doch in eine Richtung die ich vermeiden wollte...

Es ging dem Team nur darum einen Hinweise für Unwissende zu geben, immerhin sind solche Themen auch über Google für alle Welt zu finden.

Das es dann immer jemand gibt der darauf anspringt, ist halt leider so.
 
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dieser Absatz besagt:

Wichtiger Hinweis:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Hierzu gab es heute was im Radio:

Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, sollen Navigationssysteme oder Handy-Apps Autofahrer künftig warnen dürfen, wenn sie mit einem Starenkasten rechnen müssen. Bislang ist das in Deutschland verboten. Einen entsprechenden Antrag zur Aufhebung des Verbots wolle die Regierungskoalition jetzt in den Bundestag einbringen, so die Zeitung.

Ouelle: http://www.wdr2.de/aktuell/blitzer106.html
 
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