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Änderungsgutachten nach §21 StVZO beim TÜV Nord

OZ85

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Hallo Freunde der Sonne,

ich habe eine Frage zum Änderungsgutachten nach §21 StVZO beim TÜV Nord.

Online kann man die Kosten (neu seit 1.4.2013) und die einzelnen Punkte im ersten Prospekt detailliert aufrufen (Seite 4-5),
leider finde ich keine Erklärung, was genau "Stufe 1 und Stufe 2" bedeuten soll.
Kann mir das zufällig jemand von auch erklären?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein letztes Gutachten kostete 75 Euro die Stunde und richtete sich nach dem JVEG (das war ein Sachverständigen Gutachten zu einer Simson). Danach richtet sich sicherlich auch die normale Einzelabnahme, ist ja nix anderes. Ich hab für Felgen und Fahrwerk bei der DEKRA 126 Euro bezahlt. Wird bei dir bestimmt teurer, sind mehr Änderungen in Kombknation miteinander :(
 
Einfache Bezahlung nach Stunden klingt gut, das würde das ganze Spiel übersichtlicher machen. :rolleyes:
Im Endeffekt wird es eh darauf hinauslaufen, dass er mir die Summe xxx,xx€ sagt und ich die Kohle auf den Tisch lege.

Mir ging es nur im die Übersichtlichkeit der Kosten, kaum jemand kann mir sagen, wie bei seinen
Eintragungen welche Kosten zustande gekommen sind und wie sich das errechnet. Deswegen hatte ich
diese Informationen mal rausgesucht und trotzdem nicht verstanden.

Wenn man die nötigsten Informationen zusammensucht, ist es ja auch gar nicht mehr so schwierig,
dennoch weiß ich immernoch nicht, was es mit diesen Stufungen auf sich hat.

Hier mal ein Auszug aus der Quelle

62448105.png
 
meiner sagte mal, wenn ein Abnahme vorliegt, auf der die Einzelabnahme beruhen kann, wird es günstiger. Vielleicht sind die Stufungen gleichbedeutend. Mit einer Vorabbahme Stufe 1, Stufe zwei Neuabnahme ohne alles.*
 
warum fragst du nicht einfach beim TÜV-Nord nach ???
 
ich hab ne mail rausgeschickt, oft liegt
ja aber im forum schon ne antwort parat.
deswegen hab ichs einfach mal hier probiert. ;)
 
Um meine Frage im Nachhinein nochmal zu klären:

Abgerechnet wurden bei meiner §21 Abnahme:

1x 29,00 € Dokumentation für Änderungsgutachten nach §21 StVZO
2x 29,00 € (je 1/4 Stunde) Aufwand für Messung, Datenbeschaffung und zusätzliche Dokumentation
1x 49,85 € Kraftfahrzeug bis 3,5t Stufe 2 (und jetzt fragt mich nicht, was Stufe 2 bedeutet)
= 136,85 €

Da ich fast 90min vor Ort war, wurde mir sogar Zeit geschenkt, wenn man es so sehen will.
Ich hatte alle Papiere fein säuberlich vorbereitet, die Messungen und Prüfungen der Daten und Fakten hat
gar nicht mal so lange gedauert. Am längsten waren Probefahrt (die er mir scheinbar nicht berechnet hat)
und die Dokumentationen (aufarbeiten seiner handschriftlichen Notizen, Fotos ohne Ende und das Schreiben für
die Zulassungstelle, da ich ja jetzt umgehend meinen Fahrzeugschein ändern lassen muss.)

 
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