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Problem! Vom Rollipiloten zum ( wieder - ) Autofahrer ??

Hallo liebe Gemeinde ,
Mein Problem hier zu schildern würde wahrscheinlich aus Platzgründen den Server sprengen . Zu meinem Anliegen : nach einer verpfuschten Wirbel-OP
( BW 6 ) habe ich mit Teilquerschnitt jetzt 1 1/2 Jahre im Rollstuhl verbracht , und beginne nun langsam mit Rollator zu laufen .
Was soll ich sagen , es geht immer besser , Millimeter für Millimeter .

Von meiner Seite erstmal Glückwunsch!

Ein ganz kleiner Schritt, der für dich aber wahrscheinlich körperlich und vor allem geistig zwar eine große
Herausforderung, aber auch eine umglaublich große Motivation sein muss.
Ich war als Jugendlicher selbst mal 6 Monate lang gelähmt, hartes und langes Physio-Training hat bei mir dazu geführt,
dass ich heute wieder zu 100% fit bin. (komplett, vom Hals aufwärts. Vermutlich ein Zeckenbiss. Als teenager ziemlich
scheiße, wenn du über Nacht nur noch aus einer Schnabeltasse trinken kannst. )
Ja - die Situationen sind sicherlich komplett unterschiedlich, dennoch kann ich gut verstehen, kleine aber motivierende Momente zu erleben.

Um zu deiner ursprünglichen Eröffnung des Threads zurückzukommen:

Gibt es nicht Sozialberater oder ähnliches von krankenkassen oder Sozialdiensten,
die dich bei einer Wiedereingliederung unterstützen und dich
dabei sogar fördern? Die kennen doch sicherlich die Papierlage und wissen die Wege, die man dafür gehen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich es genau genau nehme müsste ich meinen Führerschein wieder abgeben da ich auf Grund
meiner Körpergröße und Eigengewichts zum größten Teil es nicht schaffen würde jemanden aus dem Auto zu ziehen.

Wie verrückt! :rolleyes:

Maik, Oli, Boris und ich im Zafira. Alle 4 bewusstlos! :D Viel Spaß!
 
LEUTE , LEUTE , LEUTE ,

LIEBE MOD'S ,

LIEBE DISKUSSIONS - TEILNEHMER ,

Was habe ich mit meiner Frage bloß angerichtet - das lag so nicht in meiner Absicht !!
Obwohl , es zeigt wie viele unterschiedliche Meinungen es gibt , welche alle auch noch von real existierenden Paragraphen
abgeleitet werden können !!

Ich möchte mich in diesem Thread ganz herzlich bei den Teilnehmern und Zaffi-Piloten bedanken . Ich habe mir alle Links durchgelesen
und werde sicherlich das Eine oder Andere für mich verwenden können .

Ich bin heute 'ne Runde auf'm Hof bei mir gefahren - was soll ich sagen - es funktionuckelt !!!!!!!!

Nochmals herzlichen Dank an alle ,

Euer JERRY .

 
Angerichtet hast du gar nichts, sondern nur eine Frage gestellt. Es gibt halt Themen, die sind entweder emotional oder rechtlich so belastet, daß man bis zum St.-Nimmerleinstag drüber diskutieren kann.

Wenn du weiterhin so große gesundheitliche Fortschritte machst :respekt:, steht deiner vollen Fahrtüchtigkeit sicher nichts mehr im Wege. Und wenn dein Informationsbedürfnis erfüllt wurde, können wir das Thema auch gerne schliessen.
 
Also rein theoretisch müsste dann jeder der nen Auto fahren darf nen Hippokratischen Eid ablegen!?
Und wenn ich es genau genau nehme müsste ich meinen Führerschein wieder abgeben da ich auf Grund meiner Körpergröße und Eigengewichts
zum größten Teil es nicht schaffen würde jemanden aus dem Auto zu ziehen.
Ich habe mal gelernt das es durchaus auch unter Hilfeleistung fällt wenn ich einen Notruf absetzt und bei der oder den Verunfallten bleibe.

Ich kenne eine Rollifahrerin die die Fahrerlaubnis besitzt, ein eigenes Auto (auf ihre Bedürfnisse natürlich umgerüstet) hat und definitiv nicht in der Lage ist jemanden aus dem Auto zu hieven! Ihre Behinderung oder auch körperliche Einschränkung hat sie von Geburt an.
Und ich denke das es je nach Art der erworbenen körperlichen Einschränkung nicht gegeben ist das man seinen Führerschein abgeben muss nur weil man im Falle eines Unfalls nicht in der Lage ist Menschen aus den Fahrzeugen zu ziehen!

LG Kirsten

dem ist nichts hinzuzufügen kirsten und alles andere steht im gesetzestext:


[h=3]§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
[/h]Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

die betonung liegt insbesondere auf "den umständen nach zuzumuten" sowie "ohne erhebliche eigene gefahr".

einem älteren gebrechlichen oder körperbehinderten fz-führer wird kein richter dieser welt ein fehlverhalten vorwerfen, weil er einen anderen nicht aus dem auto ziehen konnte. ebenso kann ein 50 kilo persönchen keinen 120 kilo mann aus einem verunfallten fz bergen um ggf. zu reanimieren. in solchen fällen genügt das absetzen eines notrufs sowie anhalten/aufmerksam machen anderer vk-teilnehmer.
ferner wird dem "normalen" vk-teilnehmer nicht zugemutet, sein eigenes leben bei bergung/rettung von personen zu riskieren (zb. verunfalltes gefahrgutfahrzeug, brennendes fahrzeug, instabile lage eines fahrzeugs mit insassen usw. usw......) dieses "vergnügen" bleibt aufgrund der garantenstellung den eingesetzten rettungskräften/polizeibeamten vorbehalten.

und was die eigentlichen der wiederbelebung dienenden ersten maßnahmen angeht:
es ist schon ein unterschied ob im "erste hilfe-kurs" an einem sauberen dummy "rumbeatmet" oder "herz-druck-massiert" wird - im richtigen leben sieht das ganze schon etwas anders aus. da gibt es abgetrennte gliedmaßen, zerfetzte venen, welche man ggf. auch abdrücken muss, körperflüssigkeiten, die sich genau im moment einer beatmung den weg nach außen bahnen - wenn`s richtig dumm läuft, kommt man als ersthelfer aus so einer geschichte nicht unbefleckt raus.......und man hat auch noch lange lange schlaflose nächte was davon.

jeder der schon mal das "vergnügen" hatte, weiss was ich meine. von daher mal bitte nicht so tönen und trommeln......!


 
oh ja... das kenne ich auch.
mein erster und letzter unfall mit richtigem
personenschaden hatte ich mit 16 jahren erlebt.
gerade meinen 125ccm lappen bestanden und
nach 2 wochen dieser unfall. vor mir ein überschlag.
der tramper, der per anhalter mitgefahren ist
und hinten gesessen hat, hatte die kopfstütze
samt gestänge im nacken stecken. ich hab
auf ganzer länge versagt, da ich nur mit k"tzen
beschäftigt war.
konnte aber die 112 anrufen.
 
genau so isses.
und wenn jeder, der als erster zu einem schlimmen unfall kommt, es schafft die 112 zu rufen und die unfallstelle zu sichern, dann sind wir einen grossen schritt weiter.
gaffer kann man meinetwegen über den haufen fahren.
 
dem ist nichts hinzuzufügen kirsten und alles andere steht im gesetzestext:


§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung


Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


ich finde der gesetzestext ist sehr allgemein gehalten.wo sind die grenzen?ich denke da wird jeder richter anders entscheiden.sieht man auch oft im tv, bei auto mobil in dem bereich "recht so".klar gibt es gesetzestexte,aber wie dort manchmal geurteil wurde,bzw wie wer etwas auslegt..

was heißt "den umständen nach zuzumuten"?als frau brauch man keine schweren leute aus dem auto ziehen?ich musste mal bei dem atemschutzüben (notfalltraing) einen kollegen aus dem hasu ziehen.mit kompletter montur (ich natürlich auch,dadurch für mich erschwerte bedingungen) wog der ca 150kg.ich wiege gerade mal die hälfte,aber was soll ich sagen.es geht.und auch als frau dürfte sowas machbar sein.zumal wenn so eine person im auto sitzt und bewusstlos ist,kann man ja auch den oberkörper richtung boden ziehen,man zieht oder hebt so keine 120kg (beispiel).120kg heben würde man,wenn die beine auch in der luft sind.wenn der dann aus dem auto ist kann man auch 120kg ziehen,man hebt sie ja nicht...natürlich ist es etwas anderes als behinderter,der z.b. im rollstuhl sitzt.

desweiteren,was genau bedeutet
"ohne erhebliche eigene gefahr"?ist es da schon etwa das aussteigen auf der autobahn um andere leute zu helfen?man sieht einen unfall auf der autobahn,setzt den notruf ab und fährt weiter,weil man es als zu gefährlich ansieht auf der autobahn zu halten oder gar auszusteigen?eine eingeklemmte person,die im nachhinein dann anzeige erstattet und man später vor gericht landet,weil man weitergefahren ist,KÖNNTE je nach richter zu gunsten des unfallopfers ausfallen,da der richter "ohne erhebliche gefahr" oder auch "den umständen nach zuzumuten" anders deutet.

wie schon mehrmals erwähnt,nachts als frau irgendwo im nirgendwo auszusteigen
,wenn man z.b. nicht laufen kann,oder auch kein blut sehen kann ist das anders.gibt auch noch weitere beispiele.was nützt es,wenn man kein blut sehen kann und einem verwundetem helfen will.später hat man noch einen mehr dort liegen.

aufgrund dessen,dass der gesetzestext viel interpretationsspielraum lässt:bleibe ich bei der meinung,dass man dennoch alles mögliche versuchen sollte um dem anderen zu helfen,sofern es die situation zulässt.wenn das auto nicht gerade in flammen steht,stark raucht oder irgendwelche giftigen stoffe austreten.einen blick riskieren und dann ggf. handeln.

ich finde es ist eine recht spannende diskussion und die ansichten sind doch recht verschieden.

mfg

André
 
Hallo Jerry,
ungeachtet den rein persönlichen Meinungsäusserungen über Menschen mit Handikap möchte ich folgendes zitieren:

"Grundsätzlich können behinderte Menschen einen Führerschein machen und dürfen auch ein Kraftfahrzeug führen.
Ihr Führerschein kann mit Einschränkungen oder Auflagen versehen werden."



Den direkt Betroffenen möchte ich raten folgendes zu tun.

1. den Führerschein zunächst nicht abzugeben und währenddessen auch keinesfalls selbst Autofahren
2. eine Führerscheinprüfung zwecks Festellung und Bestätigung der Fahrtauglichkeit zu einem geeigneten Zeitpunkt zu wiederholen

Denn es ist absolut damit zu rechnen das dir bei nächster Gelegenheit oder bei nur dem leisestem Verdacht bei einem Autounfall oder ggf. nur bei einer Routineüberprüfung im Strassenverkehr reichlich Ungemach garantiert ist.
Man könnte es so formulieren: "Wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt werden, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, so kann sie zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis gegenüber dem Betroffenen eine Begutachtungsanordnung verfügen."

persönlicher Tipp an Jerry:
Als 1. Adresse um dir alle notwendigen Schritte nüchtern und sachlich erklären zu lassen kann ich dir den Besuch einer jeglichen Berufsgenossenschaftsklinik empfehlen. In der Regel ist dort sowohl eine "Lern"-Wohnung als auch ein "Lern"-Auto im Hause vorhanden.

Bedenke bitte das du momentan beim Selbst-Autofahren ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs bist. Ob du mit behördlichem Segen einen Behinderten-Parkausweis hast hat gar nichts damit zu tun. Den kriegst du auch aufgrund des momentan festgestellten Behindertengrades, welcher auch regelmäßig überprüft und zu bestätigen ist (in der Regel 12-24 Monate).
Die Regelungen für Behinderten-Parkausweise sind länderspezifisch unterschiedlich festgelegt.
grundsätzlich findest du alles notwendige hier: http://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html ....wenn man weiß was man sucht!
es gibt dort:
- eine pdf mit Titel "Grad der Schwerbehinderung"
-> http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...ehinderte-mens-390.pdf?__blob=publicationFile -früher 286 Seiten jetzt 188 Seiten mit allem was nur betroffen sein könnte-
- eine pdf mit Titel "Nachteilsausgleiche"

aG=außergewöhnlich Gehbehindert entspricht dem Behindertengrad von > 80% was z.B. einem doppelt-Unterschenkelamputierten entspricht (auch das wird regelmäßig von den Behörden überprüft und muß nachgewiesen werden -kein Scherz!-)
 
So einen alten Thread auszugraben grenzt an Leichenschaendung .. aber so sei es denn..

"Grundsätzlich können behinderte Menschen einen Führerschein machen und dürfen auch ein Kraftfahrzeug führen.
Ihr Führerschein kann mit Einschränkungen oder Auflagen versehen werden."

der OP hat bereits eine Fahrerlaubnis, er moechte und muss keine erwerben. Somit faellt dieser Punkt schonmal weg.

Denn es ist absolut damit zu rechnen das dir bei nächster Gelegenheit oder bei nur dem leisestem Verdacht bei einem Autounfall oder ggf. nur bei einer Routineüberprüfung im Strassenverkehr reichlich Ungemach garantiert ist.

Panikmache. Der Fahrer hatte starken Schnupfen, es ist davon auszugehen, dass seine O2 Saettigung hierdurch unter 85% lag und seine Reaktionszeit gemindert war, ein fahrlaessiges Verschulden ist nicht auszuschliessen .. ich bitte Dich .. kausale Zusammenhaenge sollten schon greifbar sein.

Bedenke bitte das du momentan beim Selbst-Autofahren ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs bist. Ob du mit behördlichem Segen einen Behinderten-Parkausweis hast hat gar nichts damit zu tun. Den kriegst du auch aufgrund des momentan festgestellten Behindertengrades, welcher auch regelmäßig überprüft und zu bestätigen ist (in der Regel 12-24 Monate).

Hat er seine Versicherung nicht beahlt oder was ist der Grund fuer das Versagen eines Eintritts der Versicherung? Die zahlt ja auch erst mal an den Unfallgegner wenn Du keine Fahrerlaubnis hast, Regress wird natuerlich genommen, befreit aber die Versicherung, die ja den Gegner schuetzen soll, nicht automatisch von Leistung.

Die einzig entscheidende und derzeit nicht vollstaendig geklaerte Frage ist und war, muss jemand, der sich nach einem Unfall/OP/Erkrankung wieder ans Steuer setzt, erneut auf Fahrtauglichkeit hin pruefen lassen? Wen sich jemand den Haxn bricht und danach! wieder faehrt, wird dann die Fahrtauglichkeit geprueft? Wenn jemand nach einer OP an der Hand ein oder mehrere Finger inmobil / versteift zurueckbehaelt (inkl. leichter Behinderung festgestellt), muss der einen Nachweis erbringen? Wann und warum man eine Eignung nachweisen muss, ist die Frage.

Auf so absurde Ideen, das Personengruppen aufgrund einer Einschraenkung wegen der fehlenden Moeglichkeit des Hilfe nicht am Strassenverkehr teilnehmen sollte, reagiere ich besser erst gar nicht, da krieg ich nur Blutdruck.
 
Manchmal ist "guter Rat teuer"!? Oder wie soll ich das verstehen?

Die klare Antwort ist das man bevor man sich wieder ans Steuer eines Fahrzeuges setzt sich darüber bewußt sein muß welche Einschränkungen körperlich bestehen. Das ein Arzt dies einem klar gemacht hat, -weil es dessen Pflicht ist den Patienten darüber aufzuklären-, wird schlicht vorrausgesetzt.

Hier ist noch ein ähnliches Fall Beispiel wie es geschehen kann das die Fahrtauglichkeit angezweifelt wird. link: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=102432

Gruß Claus
 
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