tummy
Vielschreiber
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geht doch.....Sorry, aber endlos (und somit sinnlos) ist mir leider zu lang...
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geht doch.....Sorry, aber endlos (und somit sinnlos) ist mir leider zu lang...
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Hallo liebe Gemeinde ,
Mein Problem hier zu schildern würde wahrscheinlich aus Platzgründen den Server sprengen . Zu meinem Anliegen : nach einer verpfuschten Wirbel-OP
( BW 6 ) habe ich mit Teilquerschnitt jetzt 1 1/2 Jahre im Rollstuhl verbracht , und beginne nun langsam mit Rollator zu laufen .
Was soll ich sagen , es geht immer besser , Millimeter für Millimeter .
wenn ich es genau genau nehme müsste ich meinen Führerschein wieder abgeben da ich auf Grund
meiner Körpergröße und Eigengewichts zum größten Teil es nicht schaffen würde jemanden aus dem Auto zu ziehen.
Also rein theoretisch müsste dann jeder der nen Auto fahren darf nen Hippokratischen Eid ablegen!?
Und wenn ich es genau genau nehme müsste ich meinen Führerschein wieder abgeben da ich auf Grund meiner Körpergröße und Eigengewichts
zum größten Teil es nicht schaffen würde jemanden aus dem Auto zu ziehen.
Ich habe mal gelernt das es durchaus auch unter Hilfeleistung fällt wenn ich einen Notruf absetzt und bei der oder den Verunfallten bleibe.
Ich kenne eine Rollifahrerin die die Fahrerlaubnis besitzt, ein eigenes Auto (auf ihre Bedürfnisse natürlich umgerüstet) hat und definitiv nicht in der Lage ist jemanden aus dem Auto zu hieven! Ihre Behinderung oder auch körperliche Einschränkung hat sie von Geburt an.
Und ich denke das es je nach Art der erworbenen körperlichen Einschränkung nicht gegeben ist das man seinen Führerschein abgeben muss nur weil man im Falle eines Unfalls nicht in der Lage ist Menschen aus den Fahrzeugen zu ziehen!
LG Kirsten
dem ist nichts hinzuzufügen kirsten und alles andere steht im gesetzestext:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
"Grundsätzlich können behinderte Menschen einen Führerschein machen und dürfen auch ein Kraftfahrzeug führen.
Ihr Führerschein kann mit Einschränkungen oder Auflagen versehen werden."
Denn es ist absolut damit zu rechnen das dir bei nächster Gelegenheit oder bei nur dem leisestem Verdacht bei einem Autounfall oder ggf. nur bei einer Routineüberprüfung im Strassenverkehr reichlich Ungemach garantiert ist.
Bedenke bitte das du momentan beim Selbst-Autofahren ohne jeglichen Versicherungsschutz unterwegs bist. Ob du mit behördlichem Segen einen Behinderten-Parkausweis hast hat gar nichts damit zu tun. Den kriegst du auch aufgrund des momentan festgestellten Behindertengrades, welcher auch regelmäßig überprüft und zu bestätigen ist (in der Regel 12-24 Monate).
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