Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

Problem! Vom Rollipiloten zum ( wieder - ) Autofahrer ??

J

JERRY

Gast
Hallo liebe Gemeinde ,
hallo liebe Rollifahrer !

Mein Problem hier zu schildern würde wahrscheinlich aus Platzgründen den Server sprengen . Zu meinem Anliegen : nach einer verpfuschten Wirbel-OP
( BW 6 ) habe ich mit Teilquerschnitt jetzt 1 1/2 Jahre im Rollstuhl verbracht , und beginne nun langsam mit Rollator zu laufen .
Was soll ich sagen , es geht immer besser , Millimeter für Millimeter . Mein Gefühl in den Beinen kehrt gaaanz langsam wieder zurück .
Mein vordringlichstes Ziel ist natürlich in meinen Zaffi zu klettern und wieder "normal" autofahren zu können !!!
Nachdem ich ohnehin nur Automatik fahre , sollte das kein Problem sein .

Und jetzt das "aber" :
Ich habe eine Festgestellte Behinderung von 100 % , Merkzeichen "aG" .
Muß ich meine "noch - Behinderung" irgendeiner Behörde melden daß die überprüfen können ob ich normal tauglich bin oder betrifft es nur jene , die ihr Auto umbauen lassen müssen ??
Ich bin für mich der Meinung - wenn ich fahren kann , kann ich auch fahren . ( bis jetzt ca. 40 Jahre unfallfrei , mit nur 1 Jahr dazwischen behördlicher Pause - :prost: )

Vielleicht weiß hier jemand was über dieses Thema , ich danke allen , die hier mitgelesen haben ,

Gruß JERRY .
[/B]
 
Hallo Jerry,

so weit ich das sehe sind Schwerbehinderteneigenschaft und Führerschein zwei paar Stiefel.
Den Führerschein fürs Auto hast du ja, und da steht ja keine Beschränkung drin, z.B. nur Automatik.
Der Schwerbehindertenausweis stellt nur die Schwerbehinderteneigenschaft fest und gewährt Nachteilsausgleiche, z.B. KFZ-Steuer-Vergünstigung bzw. Befreiung. Mit aG hast du z.B. in Stuttgart die Möglichkeit, Rollstuhlfahr-Gutscheine für Fahrdienste oder Taxen zu bekommen, aber halt nicht zusätzlich zu einem eigenen PKW.
In sofern fahre ruhig, wenn du dir es gesundheitlich zutraust; es fahren genug Diabetiker oder Epileptiker Auto, denen man es gar nicht ansieht, und das ist sicher viel gefährlicher für die Allgemeinheit.

Gruß, Volker
 
Ich denke auch wenn du dich in der Lage fühlst, deinen Wagen sicher durch den Verkehr zu steuern, solltest du auch fahren dürfen.
Drück dir die Daumen das du bald wieder fährst.
 
Dazu hab ich ne ganz andere meinung.
Jeder autofahrer ist dazu verpflichtet erste hilfe zu leisten.Wenn er das nicht kann dann dürfen diese menschen meiner meinung nach nicht alleine auto fahren.
Ein sehr guter arbeitskollege von mir,ist im auto verbrannt,weil der fahrer ihn nicht aus dem auto ziehen konnte(er hatte auch ne behinderung).
 
Es tut mir Leid um deinen Freund, aber das sollte nicht der Grund für den Ausschluss körperlich beeinträchtigter Menschen aus dem Straßenverkehr sein.

Wenn der entsprechende Fahrer nicht hätte Auto fahren dürfen, wäre dein Freund ebenfalls verbrannt, weil Niemand dort gewesen wäre, so konnte wenigstens (wenn auch zu spät) Hilfe geholt werden. Leider fahren auch viel zu viele Menschen an Unfallstellen vorbei!

Allerdings bin ich der Meinung, dass von einer dazu befähigten Instanz geprüft werden sollte, ob trotz körperlicher Beeinträchtigung das sichere Führen eines KFZ gewährleistet ist.

Gruß, Daniel
 
Ich sag ja,meine meinung nach....und dazu stehe ich...
Mir wurde in der fahrschule und bei der dekra(40tonner)immer gesagt,das ich gesetzlich dazu verpflichtet bin menschen leben zu retten.Und wenn ich nichtmal schnell genug ausn fahrzeug komme,ist das nunmal nicht gegegben.
Man sollte vielleicht auch an sein eigendes leben denken,was passiert wohl wenn das auto aufn dach steht?Ich denke das ein fahrer der sich gerade so bewegen kann sich nicht alleine befreien kann.

Das ganze macht immer solange spaß bis wirklich was schlimmes passiert,aber dann ist es zu spät.
 
Hallo Leute ,
danke für Eure lieb gemeinten Ratschläge - aber ist es nicht so , daß ein Behinderter , der mit "behördlicher Erlaubnis" fährt , genausowenig schnell aus'm
Auto kommt - wie z.B. ich ?

@danhaas ,
das mit Deinem Freund ist schlimm , Deine Meinung über autofahrende körperlich Behinderte jedoch sieht zu sehr nach Rundumschlag aus .
Ich wohne am flachen Land , was meinst Du , wie viele alleinstehende Behinderte zuhause verrecken müßten , wenn sie nicht mobil sein könnten !!

Meine Frage ist ja , ob es irgendwo ne Vorschrift gibt die besagt , daß jemand , der vom Heilungsprozeß her "am gesunden" ist , sich auch
überprüfen lassen muß ??

Gruß JERRY .
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jerry: Bist du sicher, dass du mich meinst?
 
Hast Du nicht gesehen daß ich mich entschuldigt habe ?
Siehe letzte Zeile im Text , ist mir nachher erst aufgefallen , nochmal sorry ,

Gruß Bernd .
 
Er meint sicher mich :)

Und ja ich meine damit alle die nicht schnell genug ausn auto kommen und körperlich andere menschen helfen könnten(das ist aber meine meinung).
Unser nachbar ist 80jahre alt,und fährt ne fette e-klasse,und er fährt mindesten einmal im monat in der toreinfahrt gegen die mauer.Da bekommt die bedeutung von allten renter gefahren ne ganz andere perspektive.Wenns nach mir gehn würde,müsste er laufen......

Zum thema heilungsprozeß,
das solltest du dein arzt fragen,er muss dir bescheinigen das du körperlich in der lage bist auto zu fahren.
Baust du jetzt ein autonfall,dann siehts ohne bescheinigung sehr schlecht aus....das selbe gilt bei unterlassene hilfeleistung....da kann man mit dem spruch ich hab rücken nicht kommen.
Ich dürfte mit ein gebrochenen fuss auch kein auto fahren....auch nicht als ich wieder ohne krücken laufen konnte.
Musste mir von mein behandelnen arzt eine bescheinigung austellen lassen.

Wie hoch die strafe ist,wenn man trotzem mit einschränkungen erwischt wird,weiss ich nicht...denke aber das mindestens punkte und ein fahrverbot drinne ist.
 
Jeder autofahrer ist dazu verpflichtet erste hilfe zu leisten.Wenn er das nicht kann dann dürfen diese menschen meiner meinung nach nicht alleine auto fahren.

Was ein Schwachsinn!!! Das gilt nicht für Autofahrer, das gilt grundsätzlich für jeden Bürger, egal wo/wie/wann:

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Also erst mal nachdenken und dann posten, in diesem Sinne

gruss fuchs.14
 
Von ein normalen passanten kann man nicht erwarten das er ein menschen am strassenrand wiederbeleben kann(da reicht es den notruf zu betätigen).Da aber jeder autofahrer einen erste hilfe kurs machen muss,ist er gesetzlich dazu verpflichtet das bei bedarf zu machen.

Das man jedesmal alles bis aufs kleinste erklären muss,wie im kindergarten
 
Habt vielen Dank Leute ,
der § 323c erklärt schon mal einiges.....

Und nachdem 'ne ärtztliche Fleischbeschau anscheinend nur notwendig ist wenn man sein Kfz behindertengerecht umrüsten muß
( zwecks neuem Führerschein - den alten muß man ja wohl abgeben ) ,
weiß ich jetzt wenigstens was auf mich zukommt.......

Gruß Bernd .
 
Ein Autofahrer muss keinen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, der Kurs nennt sich lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Weiterhin besagt Par. 2 Abs . 2 Nr. 6 des StVG, dass man:
"Die Fahrerlaubnis ist zu erteilen, wenn ... die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten KANN"

Das man dem moralisch nachkommen sollte, steht außer Frage, eine gesetzliche Verpflichtung besteht m.E. jedoch nicht.

Außerdem bedeutet deine Pauschalaussage, dass z.B. Frauen (oder auch Männer), die es nicht schaffen im Notfall einen schweren Mann aus dem Auto zu retten, kein Auto fahren dürften.

Gruß
 
Naja,
jeder hat seine eigende sichtweise.....

Trotzdem ist es so,das wenn man körperlich eingeschränkt ist,warum auch immer,muss man sich vom arzt bescheinigen lassen das man fahrtüchtig ist.

Da frage ich mich warum ich mit ein gebrochenen fuß kein auto(automatik fahren durfte)?

@danhaas,
ich musste 1995 einen erste hilfe kurs belegen(original beleg davon habe ich heute moch).....ohne den hätten die mein antrag für die fahrerlaubnis nicht angenommen.

zitat:
"Die Fahrerlaubnis ist zu erteilen, wenn ... die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten KANN"
zitat ende.
mhh,das ist bei den meissten älteren herschaften leider nicht mehr möglich.....die kommen ohne krückstock garnichtmehr aus den benz.

Wär auch echt mal super wenn die fachdistanzjuristen hier mit passenden § zu krankheiten um sich werfen würden.und ob man auto fahren darf wenn man sich kaum bewegen kann,und wer die fahrtüchtigkeit bescheinigt.All das was hier verlinkt wurde,bezieht sich auf körperlich gesunde menschen.Wichtig wäre auch,das menschen die noch in genesung sind und demendsprechend medikamente zu sich nehmen.


Und bei bedarf...kann ich gerne ein paar aktuelle bilder von mein nachbar posten,er wurde vor 3wochen vom gabelstabler umgefahren und hat vorraussichtlich 2monate fahrverbot(gilt für den 40tonner und für den privaten pkw).Er hat keine gebrochene knochen.....seine rechte körperhälfte hat nur sämtliche regenbogen farben und er kann sich kaum bewegen.
 
Ich denke wir liegen gar nicht weit auseinander, bin - wie oben geschrieben - auch der Meinung, dass man körperlich dazu in der Lage sein muss, sein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen und dies entsprechend auch durch eine Instanz prüfen zu lassen (wie z.B. beim Führerschein CE, welchen ich ebenfalls besitze)!

Auch bei älteren Menschen sollte das regelmäßig kontrolliert werden. Das soll hier nicht Altersdiskriminierend sein, aber viele Leute ignorieren zu Gunsten der geliebten Mobilität viele Warnzeichen des Körpers und fahren entsprechend unsicher (auch bereits in jüngerem Alter). Das fängt schon bei der Augenkontrolle und Nutzung einer adäquaten Sehhilfe an.

Aber das Festmachen der Fahrerlaubnis an der Möglichkeit, Menschen aus einem verunfallten oder brennenden Auto zu retten, ist in meinen Augen falsch, vgl. im Vor-Post getätigte Aussage.

Das Wissen zur Ersthilfe muss bei jedem Vorhanden sein, siehe entsprechende gesetzliche Vorgaben.

Gruß und gute Nacht

Daniel

P.S. Ich habe meinen Führerschein 1997 gemacht und musste - wie heute - den vorgeschriebenen Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" belegen, ein Erste-Hilfe-Kurs war somit mindestens seit 1997 keine Vorschrift beim PKW-Führerschein. Ich behaupte: Auch zu deiner Zeit hätte dieser Kurs gereicht! Zum LKW-Führerschein musste auch ich einen "richtigen" Erste-Hilfe-Kurs belegen.
 
hallo bernd.

die zulassung von personen zur teilnahme am straßenverkehr regelt der § 11 FeV - http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169152.htm
in diesem wird auf die "anlagen 4 / 5 " verwiesen, in welchen explizit die einschränkungen im hinblick auf körperliche geeignetheit genannt werden. für dich ist die "anlage 4" maßgeblich. darin wird von einer sogenannten "bewegungsbehinderung" gesprochen. schau da mal in ruhe rein.
wenn du also trotz 100 % schwerbehinderung und merkzeichen aG noch in der lage bist ein kfz ohne gefährdung anderer vk-teilnehmer zu führen, dann darfst du laut anlage 4 auch fahren - und wegen merkzeichen "aG" hast du auch anspruch auf einen behindertenparkplatz (rollstuhlfahrersymbol)!

also mach dich nicht verrückt - geh`s langsam an und geniesse deine (für dich sehr wichtige) neue mobilität.

gruss
Jürgen

p.s. und natürlich erwartet von dir niemand, irgendwelche unfallopfer aus irgendwelchen fahrzeugen zu ziehen.....
 
Es gibt viele behinderte Menschen, die ganz offiziell Auto fahren dürfen. Bestes Beispiel mein im Rollstuhl sitzender Arbeitskollege, der mit seinem speziell umgebauten Auto ganz normal am Strassenverkehr teilnimmt. Diese Teilnahme hat mit einer eventuell erforderlichen Hilfeleistung bei verunfallten Menschen rein gar nichts zu tun!

Ich würde die ganze Angelegenheit aber aus einer anderen Sicht prüfen. Selbst wenn man sich selbst als fahrtüchtig ansieht, kann das ein Amt oder eine Kfz-Versicherung ganz anders sehen. Man stelle sich nur vor, man verursacht einen Unfall und die Versicherung lehnt die Regulierung ab, da nach deren Meinung die Eignung zum Führen eines PKW nicht vorlag. Schlimmer gehts nimmer.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein Arzt verpflichtet ist die zuständigen Behörden zu informieren, wenn er zu der Erkenntnis kommt, dass sein Patient nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges fähig ist. Tut er das aus Mitleid oder Gefälligkeit nicht, kann wie bereits oben erwähnt im schlimmsten Fall die Versicherung Ärger machen.

Wenn wie in Deinem Fall eine Teillähmung vorliegt, muss wahrscheinlich geprüft werden, ob Du in der Lage bist alle Bedienelemente sicher zu erreichen und zu betätigen. Ev. muss man auch zwingend in der Lage sein eine Vollbremsung machen zu können. Wenn Du nicht bei einer Behörde nachfragen willst, kannst Du Dich auch mal mit Willi Költgen (www.koeltgen.de) in Verbindung setzen. Er hat richtig Ahnung und kann einem gute Tipps geben.
Schau mal bei "Informationen" auf seiner Seite! Zitat: Ist Ihnen bekannt, dass bei einer körperlichen Veränderung (Krankheit/Unfall) die Grundlage zur Nutzung Ihrer Führerscheinklassen grundsätzlich nicht mehr besteht? Sie haben von diesem Augenblick an keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Es gibt nach den §§ 2 der FeV keine Mitteilungspflicht an die Behörde. Hier wird eine eigenverantwortliche Vorsorge verlangt. Erst wenn die Behörde Kenntnis von einer Behinderung hat, wird sie allerdings i.d.R. tätig. Die Verjährungsfrist von 24 Monaten ist zwar mittlerweile abgeschafft, dennoch beginnt bei Bekanntwerden das behördlichen Feststellungsverfahren. Dieser Sachverhalt wird immer wieder falsch beschrieben. Häufig empfiehlt sich allerdings die freiwillige Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde um jederzeit über den geänderten Führerschein die geeignete Vorsorge nachweisen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke auch,dass es bei einer vollbremsung unter umständen probleme geben könnte.da muss man schon mit viel kraft reinlatschen,dass der wagen überall im abs bereich regelt...aber ich kenne den te nicht sofern finde ich es auch als ratsam die fahrtüchtigkeit vorab prüfen zu lassen.praktisch wie mein vorredner schon schrieb :)

mfg

André
 
Hi,

Jerry, ich wurde als Kleinkind am Herzoperiert. Als ich meinen Führerschein beantragt habe, wurde ich gefragt ob ich irgendwelche "behinderungen" haben. Ich habe dann meine Op genannt und dies wurde auch irgendwo vermerkt (auf meinem Führerschein steht aber nichts drauf) und mir wurde gesagt, das es sein kann das ich ein Ärztliches Atest bräuchte. Jetzt fahre ich seit gut 3 Jahren ohne je wieder was von der Führerscheinstelle gehört zu haben.

Ich würde einfach mal bei der Führerscheinstelle, welche für dich zuständig ist, anrufen und mich erkundigen.

@tummy: Wer dürfte denn heutzutage noch Autofahren, wenn wirklich jeder Erstehilfe können müsste? Dann würdest du heute ein Auto sehen und dann 3 Tage später das nächste! 90% der Autofahrer haben vor zig jahren mal den Kurs mitgemacht und den Führerschein zu bekommen und heute ist davon gerade noch 0,5% abrufbar bei denen! Hoffe du verstehst wie ich das meine ;) Lieber jemanden haben der Erstehilfe könnte, als einen der nur dumm rumsteht!
 
@tummy: Wer dürfte denn heutzutage noch Autofahren, wenn wirklich jeder Erstehilfe können müsste? Dann würdest du heute ein Auto sehen und dann 3 Tage später das nächste! 90% der Autofahrer haben vor zig jahren mal den Kurs mitgemacht und den Führerschein zu bekommen und heute ist davon gerade noch 0,5% abrufbar bei denen! Hoffe du verstehst wie ich das meine ;) Lieber jemanden haben der Erstehilfe könnte, als einen der nur dumm rumsteht!

Mal ne andere frage,wer von den älteren herren dürfte heutzutage überhaubt noch auto fahren?Die meissten wissen nichtmal wann rechts vor links ist.

Das ist aber kein grund einfach zu schreiben,das niemand von ein autofahrer erwartet das er jemand aus den wagen zieht(seine insassen).
Wenn ich ihm auto als beifahrer drinne sitze,dann gehe ich davon aus das der fahrer mich aus den trümmer zieht wenn ich es selbst nicht schaffe.
Wer auto fahren möchte hat auch die verantwortung gegenüber den anderen verkehrsteilnehmern(auch fussgänger)und wenn mir ein autofahrer ins gesicht sagen würde,ich helfe nicht,weil ich das nicht muss....

Aber die diskusion bringt hier nichts....jeder soll machen was er für richtig hält....dennoch finde ich die einstellung von ein paar hier nicht in ordnung.Scheint echt was an den ganzen reportagen drann zu sein,das die deutschen autofahrer einfach bei verunfallten weiterfahren.
 
Mal ne andere frage,wer von den älteren herren dürfte heutzutage überhaubt noch auto fahren?Die meissten wissen nichtmal wann rechts vor links ist.

Das ist aber kein grund einfach zu schreiben,das niemand von ein autofahrer erwartet das er jemand aus den wagen zieht(seine insassen).
Wenn ich ihm auto als beifahrer drinne sitze,dann gehe ich davon aus das der fahrer mich aus den trümmer zieht wenn ich es selbst nicht schaffe.
Wer auto fahren möchte hat auch die verantwortung gegenüber den anderen verkehrsteilnehmern(auch fussgänger)und wenn mir ein autofahrer ins gesicht sagen würde,ich helfe nicht,weil ich das nicht muss....

Aber die diskusion bringt hier nichts....jeder soll machen was er für richtig hält....dennoch finde ich die einstellung von ein paar hier nicht in ordnung.Scheint echt was an den ganzen reportagen drann zu sein,das die deutschen autofahrer einfach bei verunfallten weiterfahren.

Warum ne "andere" Frage? Du hast meine Erste Frage nur anders gestellt ;) Aber gut, das gehört hier wirklich nicht her, das wäre wieder was für den thread Was geht euch beim fahren auf die Nerven?"

Also, wenn ich zu einem ins Auto steige, dann hoffe ich ja mal, das der Fahrer sein Auto zu 100% unter kontrolle hat, keine mist baut (drifts usw. im öffentlichen Verkehr) und in jeder Situation angemessen reagiert! Daran das er mich aus dem Auto zieht, wenn wir eine Unfall bauen denke ich erst garnicht! Klar, ich kann immer nur drauf hoffen, das "mein" Fahrer sein Auto kennt und nicht das die anderen Millionen Autofahrer es genauso können, es gibt immer den einen Depp der in einer nicht einsehbaren Kurve umbedingt einen Traktor überholen muss!
 
Also rein theoretisch müsste dann jeder der nen Auto fahren darf nen Hippokratischen Eid ablegen!?
Und wenn ich es genau genau nehme müsste ich meinen Führerschein wieder abgeben da ich auf Grund meiner Körpergröße und Eigengewichts
zum größten Teil es nicht schaffen würde jemanden aus dem Auto zu ziehen.
Ich habe mal gelernt das es durchaus auch unter Hilfeleistung fällt wenn ich einen Notruf absetzt und bei der oder den Verunfallten bleibe.

Ich kenne eine Rollifahrerin die die Fahrerlaubnis besitzt, ein eigenes Auto (auf ihre Bedürfnisse natürlich umgerüstet) hat und definitiv nicht in der Lage ist jemanden aus dem Auto zu hieven! Ihre Behinderung oder auch körperliche Einschränkung hat sie von Geburt an.
Und ich denke das es je nach Art der erworbenen körperlichen Einschränkung nicht gegeben ist das man seinen Führerschein abgeben muss nur weil man im Falle eines Unfalls nicht in der Lage ist Menschen aus den Fahrzeugen zu ziehen!

LG Kirsten
 
Also ich kann tummy auch verstehen.klar das personen mit schwerer körperlicher behinderung und auf ihre bedürfnisse angepasstes kfz kaum erste hilfe leisten können, sondern höchstens den notruf absetzen. Für alle anderen gilt helfen egal wie.lieber falsch, als gar nicht. Möchte mal den sehen, der vor gericht steht wegen unterlassener hilfeleistung und sagt "aber ich hab doch den notruf gewählt" :D:D
Das wird demnächst bestimmt so werden wie bei den berufskraftfahrern und sich im gewissen zeitraum untersuchen lassen müssen.
wie gesagt, im falle des te hätte ich bedenken bei einer vollbremsung.aber das müssen andere entscheiden.

Mfg

André
 
Also ich kann tummy auch verstehen.klar das personen mit schwerer körperlicher behinderung und auf ihre bedürfnisse angepasstes kfz kaum erste hilfe leisten können, sondern höchstens den notruf absetzen. Für alle anderen gilt helfen egal wie.lieber falsch, als gar nicht. Möchte mal den sehen, der vor gericht steht wegen unterlassener hilfeleistung und sagt "aber ich hab doch den notruf gewählt" :D:D
Das wird demnächst bestimmt so werden wie bei den berufskraftfahrern und sich im gewissen zeitraum untersuchen lassen müssen.
wie gesagt, im falle des te hätte ich bedenken bei einer vollbremsung.aber das müssen andere entscheiden.

Mfg

André

Kibo hat da aber nicht ganz unrecht! Du bist nur verpflichtet zu helfen sofern du nicht gefährdet wirst. also wenn du jemanden aus einem brennenden Auto ziehst und dich dabei selber verbrennst, kann es sein das sich die Versicherungen querstellen, da du dich ja wissentlich in Gefahr gebracht hast!

Genauso brauchst du zum Beispiel noch nicht mal anhalten, wenn du einen Unfall nachts bei völliger Dunkelheit im Wald siehst, sofern du nicht gerade eine Schrankwand von Kerl bist! Die Gefahr eines Inszinierten Unfalles um jemanden zu überfallen könnte gegeben sein. So inetwa wurde es mir beigebracht! Das ist jetzt ca. 3 Jahre her! Da ist das einzige, wozu du verpflichtet bist, ein anruf bei der Polizei, beim Notarzt oder Feuerwehr!
 
Zurück
Oben Unten