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Info Winterreifenpflicht / Versicherung

Elmi

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Es kommen immer wieder Fragen auf. Insb. zum Thema Versicherungsschutz:


Es gilt bekanntlich die Winterreifenpflicht. Das schreibt der Gesetzgeber seit 11/2010 vor.
Die StVO schreibt den Autofahrer vor, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch Eis oder Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.

Was passiert wenn man sich nicht dran hält?
- Bußgeld von mindestens 40 Euro
- wer den Verkehr dadurch behindert 80 Euro, zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn man nicht mit der vorgeschriebenen Bereifung fährt?

1. Haftpflicht: Keine Angst muss man wegen des Haftpflichtversicherungsschutzes haben. Dieser bleibt auch dann bestehen, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht. Die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Der Geschädigte bekommt unter Umständen den Schaden nicht vollständig ersetzt, wenn er auch mit ungeeigneter Bereifung unterwegs war. ABER: Die falsche Bereifung muss Ursache für den Unfall gewesen sein.

Bsp: Rammt man mit seinem mit Sommerreifen bestückten FZG ein geparktes Auto, das auch mit Sommerreifen bestückt ist, dann bekommt der Geschädigte 100% seines Schadens. Kommt es zum Zusammenstoß zweier fahrenden Fahrzeuge mit Sommerreifen und die Bereifung ist ursächlich, dann kann es zu Abzügen kommen.

2. Kasko: Wer sich grob fahrlässig verhält, zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee ins Gebirge fährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen damit rechnen, nur zum Teil seinen Schaden reguliert zu bekommen oder im schlimmsten Fall sogar leer auszugehen.







 
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