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Beleuchtung Nebelscheinwerfer beim abbiegen

c-bergmann

Forumsneuling
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Hallo,

fahre meinen Zafi seit 1 Jahr und bin super zufrieden.

Bj. 12/2005 Za4ra B

Zu erst mal an die Forenleitung. Klasse Forum. Lese mich hier regelmäßig fest. Derzeit interessiert mich was alles mit Tech2 programmiert werden kann und ich habe schon einiges interessantes gefunden was ich demnächst freischalten lasse (Tagfahrlicht, BC, Komfortschließung, usw.)

Leider konnte ich zu 2 fragen keine Antworten im Forum finden und hoffe ihr konnt mir helfen.

1. ist es möglich die Nebelscheinwerfer als Abbiegelicht freizuschalten?

2. bei meinem Nachbarn besteht die Möglichkeit wenn er die Funkfernbedienung auf 2x hintereinander "öffnen" drückt, geht das Abblendlicht für 30 sec. an. Nennt sich glaube ich coming home / leaving home Funktion. Kann ich das bei meinem Zafi auch einstellen?

Vielen Dank im vorraus und Grüße aus Südbaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird die Betriebserlaubnis erlöschen wenn z.B. die Scheinwerfer außerhalb ihres genehmigten bestimmung verwendet werden.
Wenn ich nun z.B. das HLS einbaue und z.B. nur die Temp und die DPF Regeneration anzeigen lasse sehe ich keinen Grund warum das die Betriebserlaubnis beeinflussen sollte.
Wenn ich nun aber z.B. die NSW als Tagfahrlicht benutze (was das HLS ja z.B. ermöglicht), dann benutze ich die NSW in einer Weise für die Sie nicht zugelassen sind was dann wiederrum die Betriebserlaubnis betrifft.

Das ist aber eine Sache die noch viele andere Dinge betrifft. So erlischt z.B. auch die Betriebserlaubnis (ganz streng genommen, mir ist kein Fall bekannt in dem es wirklich probleme gab so lange es nicht übertrieben wurde) wenn man die Innenraumbeleuchtung verändert wenn sie von außen gesehen werden kann. Wenn man nun z.B. die Deckenleuchte Rot macht und diese während der Fahrt einschaltet (und theoretisch auch beim geparkten Auto) kann dies, wenn es vom anderen Verkehr gesehen wird ebenfalls zu missverständnissen führen und betrifft somit auch die BE

Ich muss mich ständig mit Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen. Viele Dinge sind nicht immer eindeutig geregelte. Ich kenne im Moment keine Vorschrift, die besagt, dass die Innenbeleuchtung in einem Fahrzeug eine weiße Lichtfarbe haben muss. Nur weil etwas zumMißßverständnis führen kann, ist es noch lang nicht verboten.
 
Dies hat mir damals ein ADAC Verkehrsanwalt so berichtet: Wenn ein Licht von außen Sichtbar ist darf dieses nicht verändert werden. Das Fahrzeug ist mit der Serien Innenbeleuchtung genehmigt und wenn ich da nun ein rotes Licht einbaue oder einen 100W Strahler (ganz übertrieben) betrifft dies die Betriebserlaubnis und kann auch im Falle eines Unfalls mächtige Probleme geben
 
Wenn ich nun z.B. das HLS einbaue und z.B. nur die Temp und die DPF Regeneration anzeigen lasse sehe ich keinen Grund warum das die Betriebserlaubnis beeinflussen sollte.
Weil HLS und CU in den CAN Bus eingreifen und damit sicherheits- und steuerungstechnische Systeme beeinflusst werden können
 

Ich gehe davon aus, dass Du die Informationen gelesen hast! Ich kann keine Stelle finden, wo dort steht, dass der Ausfall des CAN Busses z.B. zum Ausfall der Bremsen führt. Es ist richtig, dass z.B. das ESP keine Steuerbefehle mehr bekommt und somit keinen Einfluss mehr auf den Bremsvorgang nehmen kann, wenn der CAN Bus ausfällt. Aber auch ohne ESP bekommt man durch Bremsen ein Fahrzeug zum halten.
 
Ich gehe davon aus, dass Du die Informationen gelesen hast! Ich kann keine Stelle finden, wo dort steht, dass der Ausfall des CAN Busses z.B. zum Ausfall der Bremsen führt. Es ist richtig, dass z.B. das ESP keine Steuerbefehle mehr bekommt und somit keinen Einfluss mehr auf den Bremsvorgang nehmen kann, wenn der CAN Bus ausfällt. Aber auch ohne ESP bekommt man durch Bremsen ein Fahrzeug zum halten.
Ich kann da nur rauslesen, daß Steuerbefehle und Sensorsignale zum ABS -Steuergerät, Airbag-Steuergerät usw. durchgeleitet werden. Ob damit es zum Ausfall des betroffenen Gerätes führt, mag dahingestellt sein. Die meisten Sicherheitssysteme arbeiten auch autark, aber nicht mehr optimal. Es ist ja auch egal, ob beim Crash 7 Airbags aufgehen oder nur der Fahrerairbag, weil auf den anderen keiner sitzt. Aber das sind Kleinigkeiten. In diesem Sinne. Gruß Heiko
 
Am Freitag habe ich die Gelegenheit genutzt, das Thema (abweichende Nutzung NSW, Abgriff an der OBD Dose) mal mit einem Sachverständigen für Fahrzeugtechnik und einem Polizisten am Stand "tune it safe" auf der Essen Motorshow zu erörtern. Der Polizist hat keine Problme mit der abweichenden Nutzung der NSW. Wie er sagte, würde er dafür kein "Knöllchen" schreiben. Ihm wäre es lieber, wenn Fahrzeuge mit NSW abweichend von der StVo herumfahren würden, als ganz ohne Licht. Auch würde durch die Nutzung der NSW als TFL ja niemand beeinträchtigt. Okay, dass ist eine Einzelmeinung, ob jeder Polizist dies so sieht!?

Zur Nutzung der OBD Dose.
Der Sachverständiger sah kein Problem darin, Daten an der OBD Dose abzugreifen und zu visualisieren. Grundsätzlich sollten derartige OBD Module aber CE Konform sein. Bedenklich sei die Übertragung von Signalen, um z.B. Scheinwerfer anzusteuern. Laut Sachverständigen ist dies ein Eingriff in die geprüfte und genehmigte Anlage des Fahrzeuges. Jede Veränderung z.B. das Ansteuern der NSW um sie als TFL zu nutzen, ist eine Veränderung, durch die die Betriebserlaubnis erlischt! Wir waren uns jedoch darüber einig, dass nicht bei jedem Unfall das Fahrzeug auf den Kopf gestellt würde, um evtl. Hinweise auf die illegale genutzte Geräte, die die Betriebserlabnis beeinträchtigen, zu finden. Aber man weiß ja nie.
 
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