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Problem! Extra-Rechnung von Werkstatt nach Vollkaskoschaden???

Za4Ali

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Hallo, hatte mit meinem Dicken einen wirklich saublöden, selbst verschuldeten Unfall.
Hab beim Abstellen den Gang nicht richtig Eingelegt und keine Handbremse angezogen.
Mehr muss ich dazu nicht sagen.....:mad:
10.jpg

Nun zum Problem.Versicherung mit Vollkasko+Selbstbeteidigung.
Schaden links, wurde repariert, rechts wurden die Bremsscheibe und Klötze ebenso erneuert, alles Prima.
Nun kommt die Werkstatt, nach ca 3 Wochen, mit einem Schreiben daher, ich solle für das erneuern der Bremsanlage extra bezahlen.
Angeblich wurde das mit mir abgesprochen, war es aber nicht, weil ich Bremsen generell selbst tausche und regelmäßig auf Verschleiß prüfe.
11.jpg

Mein Dicker war im Februar beim TÜV, da waren die Bremsen noch in Ordnung.
Das Auto ist jetzt 3 Jahre alt, und hat Ca 78000 Kilometer runter.


Die linke Seite musste gemacht werden, im Zuge der Reparatur.
Nun soll ich aber für beide Seiten extra zahlen (Materialkosten)
12.jpg

Da kann doch was nicht stimmen, oder?
Muss nicht bei einem einseitigen Bremswechsel auch automatisch die andere Seite mit gewechselt werden?



Wie soll ich mich verhalten?Was meint ihr, ist das rechtens, was die Werkstatt da treibt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hoch ist deine SB? Schon bei der Versicherung nachgefragt, ob Bremsteile mitversichert sind, wenn sie schadensbedingt gewechselt werden müssen?
 
SB liegt bei 300,-€
Ob Bremsen mitversichert sind weiß ich spontan nicht.
 
Wenn die Werke der Versicherung den Arbeitslohn für die Bremsenreparatur als Unfallfolge auf der Rechnung extra ausgewiesen und berechnet hat, sollte meiner Meinung auch das Material inbegriffen sein.
 
Ich hab die Rechnung vorliegen, welche die Werkstatt der Versicherung geschickt hat.
Da steht was von "Scheibenrad HL" (Teilenummer:1002219)
Ich bin der Meinung das ist die Bremsscheibe?
Oder liege ich da falsch?

Arbeitswerte für Bremswechsel sind NICHT aufgeführt.
 
Auf deinem Unfallfoto ist die Felge verknüllt. Da es sich um die Designstahlfelge handeln dürfte, die als Preßteil hergestellt wird, wird das die Bezeichnung für die Felge sein.
 
Scheibenrad ist die Stahlfelge
 
Ok, dann denke ich ist das alles schon so in Ordnung.

Obwohl ich es trotzdem nicht richtig finde das sie , ohne offiziellen Auftrag, einfach die Bremsen wechseln.

Denn verschlissen oder gar verkehrsuntauglich waren die noch lange nicht.
 
Fakt ist ohne Rücksprache mit Kostenhinweis oder eine Unterschrift auf dem Rep Auftrag für die Bremsen musst du nix bezahlen.
 
Fakt ist ohne Rücksprache mit Kostenhinweis oder eine Unterschrift auf dem Rep Auftrag für die Bremsen musst du nix bezahlen.

Das sehe ich genauso.
Ich würde definitiv nichts bezahlen!

Kein Auftrag = kein Geld = ganz einfach
 
Wenn kein Auftrag vorlag und das mit dem Schaden offensichtlich auch nichts zu tun hat, dann kannst du denen ja mal den Vorschlag machen, dass sie bitte die alten Teile auf deren Rechnung wieder einbauen sollen. Da werden die dann sparsam aus der Wäsche schauen. So hast du dann zumindest mal eine Grundlage für ein klärendes Gespräch und bist nicht Bittsteller. ;)
 
Hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Steinschlag. Beim herausnehmen der Scheibe hat sich der Lack vom Rahmen gelöst.

Dieses hat mir die Werkstatt auch gesagt und dabei erzählt, das dieser neu lackiert werden muss. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass das eigentlich nicht mein Problem ist. Ich habe auch gezielt gefragt, ob das die Versicherung bezahlt. Die Antwort war "normal ja". Das war der erste und letzte Fehler den ich in so einer Sache gemacht habe!

Das Autohaus hat 2 Rechnungen gestellt, eine für den Scheibentausch und eine für mich für die Lackierung des Rahmens von 630€.

Natürlich hat der Verkäufer davon nichts mehr wissen wollen. Angeblich hat er mir sogar erzählt wir hoch die Kosten ausfallen würden. Für diese Lüge habe ich mir den Typen richtig zu Brust genommen!

Das mit dem Bremsentausch würde ich auch nicht einfach so hinnehmen.

 
laut dem schreiben im anhang hält die werkstatt die verrosteten bremsscheiben für nicht verkehrssicher und hat die deshalb getauscht und nur das material berechnet. hat die werkstatt eine fürsorgepflicht und muss die teile tauschen, oder kann sie sogar die herausgabe des wagens verweigern falls man die reparatur nich will?
 
laut dem schreiben im anhang hält die werkstatt die verrosteten bremsscheiben für nicht verkehrssicher und hat die deshalb getauscht und nur das material berechnet. hat die werkstatt eine fürsorgepflicht und muss die teile tauschen, oder kann sie sogar die herausgabe des wagens verweigern falls man die reparatur nich will?

Trotzdem hätte ich mir die "verrosteten" Bremsscheiben die angeblich die Sicherheit gefährden als Kunde zeigen lassen.

Eigentlich kann das gar nicht sein! Es kann sich nur Rost an der frei laufenden Stirnfläche bilden, oder auf den beiden Reibseiten weil der Bremskolben festhängt! Alles andere ist Mumpitz oder auch Geldschneiderei!
 
Es darf kein Fahrzeug einbehalten werden. Nicht mal wegen der Verkehrssicherheit. Das wäre Diebstahl. Die Werkstatt könnte die Polizei rufen und auf Mängel hinweisen wenn du nicht auf den Hinweis reagiert.

Aber nochmal ohne schriftlich erteiltem Auftrag musst nix zahlen. Problematisch wird es wenn mündlich mehr oder weniger was abgesprochen wurde.
Ich war schon 2x vor Gericht wegen Auftragserweiterung ohne Auftragsbestätigung. Ich als Werkstatt meinte es gut und bin auf die Fresse gefallen.
Da kommt keiner mit durch.
 
Es darf kein Fahrzeug einbehalten werden. Nicht mal wegen der Verkehrssicherheit. Das wäre Diebstahl. Die Werkstatt könnte die Polizei rufen und auf Mängel hinweisen wenn du nicht auf den Hinweis reagiert.

Aber nochmal ohne schriftlich erteiltem Auftrag musst nix zahlen. Problematisch wird es wenn mündlich mehr oder weniger was abgesprochen wurde.
Ich war schon 2x vor Gericht wegen Auftragserweiterung ohne Auftragsbestätigung. Ich als Werkstatt meinte es gut und bin auf die Fresse gefallen.
Da kommt keiner mit durch.

Wie ist es wenn die Werkstatt das einem zufällig anwesenden TÜV-Prüfer (welcher gerade im Dienst ist) zeigt und er sagt, das die Bremsen neu gemacht werden müssen? Kann ER dann die Weiterfahrt untersagen, obwohl er nur Beiläufig drauf aufmerksam gemacht wurde?
 
Wo kämen wir hin, wenn die Werkstatt selbst entscheiden darf, ab wann es aus deren Sicht sinnvoll ist, uns Kunden in die Tasche zu greifen.

Lass dir auf jeden Fall sämtliche ausgebauten Teile zeigen, darauf würde ich bestehen!

Ich habe mit meinem FOH eine klare Absprache, dass JEDE nicht beauftragte Arbeit VOR der Druchführung von mir freizugeben ist.
Der würde mich also sogar anrufen, wenn er die Scheibenwischerblätter tauscht.

Ich würde an deiner Stelle einmal bei der für deinen FOH zuständigen Schiedsstelle anrufen und mich dort erkundigen.
Die sind gut und helfen neutral.

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

PS: natürlich ist eine Beautrarung in der Art "TÜV fertig machen und abnehmen lassen" ein Freibrief für jegliche Art von "Schindluder".
 
da steht aber auch drin " wie sie bereits mit unserem mitarbeiter besprochen haben " eine seriöse werkstatt erfindet doch sowas nich, wenn doch sind die selbst schuld wenn sie auf den kosten sitzen bleiben.
 
Alex schreibt doch oben, daß nichts abgesprochen wurde. Manche Werkstätten sind auch dummdreist und versuchen es einfach, konnte man jetzt auch im Werkstatttest der Wölflinge lesen. Die roten Jungs wollten mir beim Thermostattausch auchn neuen Frostschutz berechnen (weil sie das Kühlwasser einfach abgelassen haben und nicht wieder einfüllen wollten). Wäre so abgesprochen gewesen bzw hätte ich nichts von gesagt. Da habe ich dann mal den ausgedruckten und unterschriebenen Auftrag gezückt und dann wurden dem Werstattmeister die Milchzähne kalt ;)
 
Also auch ich bin der Meinung, daß eine solche Arbeit, die nicht zur Schadensinstandsrtzung gehört und auch nicht auf dem Auftrag schriftlich vermerkt wurde, nicht rechtens ist.

Es gibt aber auch positive Beispiele, ich fahre selbst zu einem FOH , der knapp 40 km entfernt ist, wobei der nächste Große nur 8 km weg wäre. Die Leute dort kennen mich und ich sie und da klappen auch telefonische Absprachen, sowie erfolgen auch Rücksprachen für Kleinigkeiten.

Da ist halt auch gegenseitiges Vertrauen vorhanden - und immer so, wie man in den Wald hineinruft - und mal ein Kasten Augustiner als "Trinkgeld" ist willkommen und sorgt dafür, als "ganz besonderer" Kunde behandelt zu werden.


Dafür hat mein FOH beim Motorentausch auch von mir angelieferte Teile für den LEH-Umbau eingebaut und umgebaut - ich bin 99 %ig zufrieden (der fehlende Prozentpunkt geht auf eine verschmutzte A-Säule im Zuge eines Frontscheibentauschs zurück)


Und Nebenbei:
Als Scheibenrad werden alle Felgen bei Opel bezeichnet, nicht nur Stahl, da ich für meinen Vectra OPC nagelneue Original-Felgen gekauft habe und diese ebenfalls als Scheibenrad auf der Rechnung standen.


Also:
Genau wie meine Vorredner schon sagen: hinfahren, Altteile sehen/haben wollen, den Einbau der Altteile verlangen (eine seriöse Werkstatt hätte zumindest Dir die Alttteile unter die Nase gehalten, von wegen "schau mal, die waren wirklich defekt" oder so.
*daumendrück*
 
Altteile zeigen lassen ist ja gut gemeint, in der Praxis aber so gut wie nicht umsetzbar. Erstens wandern die Altteile normalerweise in der Sammeltonne für Schrott, und zweitens woher soll der TE wissen ob die gezeigten Altteile wirklich aus seinem Fahrzeug stammen?

Ich würde eine gütliche Einigung mit dem FOH anstreben, nach dem Motto 50/50 und wir vergessen das Ganze. Immerhin hast du neue Scheiben und Beläge bekommen...
 
Ich würde eine gütliche Einigung mit dem FOH anstreben, nach dem Motto 50/50 und wir vergessen das Ganze. Immerhin hast du neue Scheiben und Beläge bekommen...

noch dazu wenn das einer is auf den man nochmal zurück kommen will ( muss ) weil man sonst zufrieden mit der werkstatt is, oder man macht sich denn spass und besorgt sich bei ebay die teile für 34,90 und legt die dem hin, dann is natürlich auch schluss mit lustich.
 
Für 34,90 bekommste aber keine Erstausrüsterquali, geschweige denn Originalteile...
 
noch dazu wenn das einer is auf den man nochmal zurück kommen will ( muss ) weil man sonst zufrieden mit der werkstatt is, oder man macht sich denn spass und besorgt sich bei ebay die teile für 34,90 und legt die dem hin, dann is natürlich auch schluss mit lustich.
Na ja, der Werkstatt die Teile hinlegen, die ich sonst wo gekauft habe und sagen bau ein, dass muss die Werkstatt nicht. Er übernimmt ja bei der Reparatur eine Garantie. Wenn das Ebay Teil wegfliegt, weil von schlechter Qualität, dann kann ich die Werkstatt nicht haftbar machen. Ich als Werkstatt würde dann im Auftrag schreiben, dass der Kunde die folgenden Teile mitgebracht hat und eine Garantie für diese Teile und daraus resultierende Folgeschäden nicht übernommen wird. Gruß Heiko
 
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