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Bayern erklärt Aufnahmen von Dash-Cams als illegal

Illegal ist die Veröffentlichung, oder? So les ich das.
 
die haben nur angst, dass die typischen russland-crash-videos
durch Bayern-videos abgelöst werden und bayern dann wie ein drops da steht. :D
ich find es köstlich, dass auf die art die etikette bewahrt werden soll.
 
Eine Strafe bis zu 300.000 Euro. Was ist da los? :D
 
Ganz großer BULLSHIT..

Ich werd auf jeden Fall weiterhin meine GoPro nutzen wenn ich bock hab und ich werd die Vids auch hochladen wenn ich Bock hab.

Den eins is mal Fakt. Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit. Und jeder der sich in der Öffentlich rumtreibt muss eben damit rechnen das er mal vor ne Kamera rennt.

Schliesslich würden unsere Politiker doch eh alles mit Kameras dichtpflastern wenn sie könnten.
 
Bayern is Näherdeutsches Ausland :D
 
jenseits des weißwurstäquators ( donau ) ticken die uhren halt ein wenig anders. da zwickt die lederhose. bei unserem unfall vor einigen wochen hab ich mir gewünscht solch eine camera an bord zu haben. hatte ich aber nicht. und was wäre gewesen wenn der typ der uns in die karre gefahren ist nicht doch noch mit der wahrheit rausgerückt wäre?
 
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jenseits des weißwurstäquators ( donau ) ticken die uhren halt ein wenig anders. da zwickt die lederhose. bei unserem unfall vor einigen wochen hab ich mir gewünscht solch eine camera an bord zu haben. hatte ich aber nicht. und was wäre gewesen wenn der typ der uns in die karre gefahren ist nicht doch noch mit der wahrheit rausgerückt wäre?

Diese Cams haben keine Beweiskraft. Selbst wenn du sone Cam gehabt hättest wäre das kein Beweis da diese Cams laut Gesetzt gegen den Datenschutz verstossen (erkennbares Kennzeichen usw). Klingt komisch? Is aber leider so.
 
Da sind sich die Gerichte nicht einig, manche akzeptieren sie als Beweise, andere nicht
 
Dann lad ich die filme eben im Ausland hoch wo es legal ist !
Sind jetzt nur Dash Cams gemeint ?
Gibt ja noch Millionen andere Möglichkeiten mit dem man sonst noch Videos machen kann :confused:
 
Es gibt viele Möglichkeiten. Einmal die angesprochenen Dashcams die permanent im Auto sind und die Fahrten aufzeichnen. Dann gibts die sogenannten Actioncams (Contour, Gopro, Rollei etc etc) die für alles genommen werden wo die Kamera unter harten Bedingungen genutzt werden. Dann kannst du auch per Handy oder Fotoapperat filmen usw usw.

Kurz gesagt: Es geht nicht um die Kamera ansich. Es geht um die veröffentlichung dieser Aufzeichnungen. Die will man per Gericht verbieten.
 
angenommen das das video nicht als beweismittel zugelassen wird und ich den typen grün und blau geprügelt hätte würde der richter auch sagen nee ist kein beweismittel wenn meine camera die untat aufgezeichnet hätte? das wäre ja sozusagen die erschaffung eines rechtsfreien raumes. einfach seine delikte filmen und schon gibts keinen beweis. man wo ist die nächste bank?!
 
Ganz großer BULLSHIT..

Ich werd auf jeden Fall weiterhin meine GoPro nutzen wenn ich bock hab und ich werd die Vids auch hochladen wenn ich Bock hab.

Den eins is mal Fakt. Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit. Und jeder der sich in der Öffentlich rumtreibt muss eben damit rechnen das er mal vor ne Kamera rennt.

du hast aber eine sehr eigenwillige auffassung von persönlichkeitsrecht und recht am eigenen bild, viel spass dabei wenn du dich das erste mal mit einer unterlassungserklärung rumärgern musst.
 
du hast aber eine sehr eigenwillige auffassung von persönlichkeitsrecht und recht am eigenen bild, viel spass dabei wenn du dich das erste mal mit einer unterlassungserklärung rumärgern musst.

Wo fängt Persönlichkeitsrecht an und wo hörts auf?

Muss ich jetzt jeden um Erlaubnis fragen wenn ich irgendwo ein Foto von irgendwas mache? Oder wenn ich irgendwo mit Auto oder Motorrad entlang fahre? Merkste selbst oder..

Darum sage ich auch das JEDER der sich in die Öffentlichkeit begibt damit rechnen MUSS das irgendwer irgendwo ne Kamera in der Hand hat. Und wenn der jenige nicht will das er fotografiert oder gefilmt wird, kann der jenige sich in eigenem Interesse eben anderswo hinstellen oder langlatschen.

So und jetzt steinigt mich.
 
Wo fängt Persönlichkeitsrecht an und wo hörts auf?

Muss ich jetzt jeden um Erlaubnis fragen wenn ich irgendwo ein Foto von irgendwas mache? Oder wenn ich irgendwo mit Auto oder Motorrad entlang fahre? Merkste selbst oder..

Darum sage ich auch das JEDER der sich in die Öffentlichkeit begibt damit rechnen MUSS das irgendwer irgendwo ne Kamera in der Hand hat. Und wenn der jenige nicht will das er fotografiert oder gefilmt wird, kann der jenige sich in eigenem Interesse eben anderswo hinstellen oder langlatschen.

So und jetzt steinigt mich.

das gefilmt werden is nich das problem, dass problem is die veröffentlichung der filme, wenn man weiss man wird gefilmt is das auch kein problem, dann gehe ich dem aus dem weg oder ich verweigere die veröffentlichung.
 
Wo fängt Persönlichkeitsrecht an und wo hörts auf?

Muss ich jetzt jeden um Erlaubnis fragen wenn ich irgendwo ein Foto von irgendwas mache? Oder wenn ich irgendwo mit Auto oder Motorrad entlang fahre? Merkste selbst oder..

Darum sage ich auch das JEDER der sich in die Öffentlichkeit begibt damit rechnen MUSS das irgendwer irgendwo ne Kamera in der Hand hat. Und wenn der jenige nicht will das er fotografiert oder gefilmt wird, kann der jenige sich in eigenem Interesse eben anderswo hinstellen oder langlatschen.

So und jetzt steinigt mich.

Um auf Deine Frage zu antworten, theoretisch ja. Wenn Du irgendwo ein Bild machst, und ein Passant will nicht fotografiert werden, kann er von Dir verlangen das Du das Foto löscht, wenn er auch mit drauf ist. Gleiches gilt mit Bildern oder Videos aus dem fahrenden Fahrzeug. Wenn etwas ins Internet gestellt werden soll, müssen Kfz-Kennzeichen und Gesichter unkenntlich gemacht werden.
 
Soll ich jetz meine 2 Dashcams wieder ausbauen? Nein, ich habe die Dinger zum Schutz vor Vandalen und anderen Rüpeln auf deutschen Straßen drin. Ich erlebe tagtäglich haarsträubende Dinge auf deutschen Straßen und sicher mich damit ab. Das meiste wird ja automatisch gelöscht, nur die besten Scenen sichere ich zuhause. Mir ist es Schnuppe, die Teile sieht man bei mir nicht und wer mir sein Kennzeichen in die Stoßstange drückt, abhaut muss leider damit leben.
 
Aber komm..wie übertrieben ist das bitte? 300.000 Euro? Gehen die davon aus dass wir alle nur damit Unsinn im Kopf haben?
 
Schön das die Berliner Polizei mit "illegal" gemachten Aufnahmen jetzt auf Verbrecherjagd geht. Die deutschen Richter sind doch komplett daneben.
 
Wie so oft hilft ein Blick ins Gesetz. in diesem Fall das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In §6 b heißt es:

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie1.zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Der Straßenverkehr ist als öffentlich zugänglicher Raum zu sehen. Die Sätze 1 und 2 des Absatz 1 treffen nicht zu. Satz 3 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) kann angezweifelt werden, da schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegen dürfte. Die Schwelle dafür dürfte sehr hoch sein, da hier der Artikel 2 Grundgesetz (Recht auf informelle Selbstbestimmung) greift - vgl. BGH-Urteil vom 16.03.2010 Az. VI ZR 176/09.

Darauf folgend müsste die Verwendung der Dashcam gekennzeichnet werden (Absatz 2).


Absatz 3 wird im Regelfall nicht erreicht.

Absatz 4 wird normalerweise auch nicht erfüllt (zumindestens durch Privatnutzer einer Dashcam).

Absatz 5 wird dann zum Problem, wenn Videos zum Beispiel in Youtube oder andere soziale Netzwerke gestellt werden.

Das angedrohte Strafmaß von 300.000 EUR ergibt sich übrigens aus §43 Absatz 3 Satz 2 BDSG. Demnach hat sich der Richter voll im Rahmen bewegt.

Aus meiner Sicht ist das Urteil des Amtsgerichtes nachvollziehbar.

Übrigens: der Kommentar stellt nur meine ganz persönliche Meinung dar. Eine echte rechtliche Beurteilung kann ich nicht abgeben.
 
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