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Schaden der Versicherung melden?

Don Carlos

Forumsneuling
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06.11.2014
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Zafira Modell
B
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A18XER
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5 Gang
Hallo an alle,

ich habe mit meinem Zafira aktuell ein Problem, bei dem ich eure Hilfe benötige.
Ich habe ihn letztes Wochenende an einen Kumpel von mir ausgeliehen, weil der etwas transportieren wollte. Dabei gab es einen kleinen Crash mit einer Fahrradfahrerin und meinem Auto. Die Radlerin ist falsch in die Einbahnstraße eingefahren und mit meinem Kumpel zusammengekracht. Es ist allerdings nicht viel passiert. Da sie nur ein/zwei Abschürfungen hatte und an meinem Auto nichts zu sehen war, haben sie keine Polizei gerufen und nur die Handynummern ausgetauscht. Bei ihr war wohl im Vorderrad eine acht drin, sodass sie nicht mehr fahren konnte.
Nun habe ich aber doch kleine Lackkratzer entdeckt und der linke Blinker hat einen Riss. Deshalb überlege ich jetzt, wie ich den Schaden behebe. Einfach reparieren lassen und fertig oder der Versicherung melden? Die Dame hat sich bisher noch nicht wegen ihrem Fahrradschaden gemeldet.

Bei der Versicherung besteht allerdings das Problem, dass nur meine Frau und ich eingetragen sind und somit kein anderer fahren dürfte. Ist es also klug die Sache über die Versicherung laufen zu lassen, wenn die Schäden eher gering sind? Oder sollte die Haftpflicht meines Kumpels da einspringen? Ich habe auf der Website der Versicherung schon versucht etwas dazu rauszufinden https://www.cosmosdirekt.de/kfz-versicherung/, aber dafür ist der Fall wohl zu speziell. Deshalb hoffe ich nun auf euch und eure Ideen!

Besten Dank vorab
Carlos
 
Zuletzt bearbeitet:
die frage wäre die fahrterlaubnis deines kumpels. ich denke aber, maximal könnte es eine rabattrückzahlung für dich geben. dazu müsste man aber die genauen versicherungsbedingungen kennen. möglicherweise gibt es ausnahmen, die ein gelegentliches benutzen durch andere personen gestatten.

an sich wohl keine schlechte idee, das der versicherung vorsichtshalber mitzuteilen. wer weiss, was daraus noch wird und was die fahrradfahrerin am ende behaupten wird?
 
Hallo an alle,

Die Radlerin ist falsch in die Einbahnstraße eingefahren und mit meinem Kumpel zusammengekracht. Es ist allerdings nicht viel passiert.

Nur als Hintergrundinfo: Radler dürfen in die Gegenrichtung der Einbahnstraße einfahren, aber nur, wenn ein kleines Zusatzschild angebracht ist.
 
Ich glaube das kann Dich bis zu zwei Jahre Versicherungsbeitrag bei Deiner Versicherung kosten (bei meiner ist das jedenfalls so). Ebenfalls wäre ein Regress des Fahrers bis zu 5,000 Euro möglich. Für Dich heisst das wahrscheinlich: Erhebung des "Strafbeitrages" und bei der Cosmos die Kündigung der Versicherung... Versuch doch mal heraus zu finden, ob der Radfahrerin was ernstes passiert ist und ob eine Behandlung erforderlich ist. Den Schaden mit dem Vorderrad kannst Du auch ohne Versicherung regulieren (ist wahrscheinlich eh günstiger wie die Hochstufung im Schadensfall).

Mir ist vor Jahren auch mal so ein Crash passiert, Radweg kreuzte die Ausfahrt aus unserem Laden. Die Radfahrer sind dort kreuz und quer vorbeigekommen und ich habe nach links geschaut, nach rechts geschaut und dann bin ich losgefahren und hatte plötzlich einen Rentner quer auf der Motorhaube. Ihm ist Gott sei Dank nicht viel passiert, "nur" ein Prellung und ein Kratzer auf dem linken Unterschenkel, das Rad war aber vorne herum Fratze. Da ich selber gefahren bin, habe ich das natürlich zur Vorsicht meiner Versicherung gemeldet, die ist dem Radler dann ein halbes Jahr hinterher gelaufen wegen den Behandlungskosten. Kam aber nix, und ich habe die 200 DM für die Reparatur des Fahrrades aus eigener Tasche bezahlt.

In diesem Sinne, hoffentlich hast Du was daraus gelernt: Autos und die ... verleiht man nicht :ROFLMAO:
 
Solange die Radlerin keine Ansprüche an dich stellt, musst du erstmal gar nichts melden.
Wenn sie das tut, kannst du davon ausgehen, dass du den gesparten Beitrag auf Grund eingeschränkten Fahrerkreises zahlen musst, das dürften aber Peanuts sein. Ob evt. noch zusätzliche Strafzahlungen fällig sind hängt vom den besonderen Versicherungsbedingungen sowie vom Einzelfall ab, ich würde aber erstmal nicht damit rechnen.
In der Regel hat die Dame zwei Wochen Zeit einen Anspruch bei deiner Versicherung geltend zu machen (sofern du ihr alle angefragten Informationen wie z.B. Versicherer auf Nachfrage übermittelst).
Solltest du daran denken einen Vollkasko-Schaden anzumelden würde ich auf Grund der Geringfügigkeit dringend davon abraten.
 
Wenn ich mir von einem Kumpel sein Auto ausleihe und einen Unfall verursache muss doch ich für den Schaden aufkommen und nicht er
dem würde ich was erzählen wenn ich mein Auto ausleihen würde und er einen Unfall verursacht.

Wer ist den Schuld? Radfahrer oder dein Kumpel ?
Wenn ich ein Auto ausleihe und einen Unfall verursache hole ich die Polizei
kann doch nicht sein das Du als Besitzer den Schaden bezahlst
 
Sehe ich auch so. Wäre für mich selbstverständlich für den schaden aufzukommen allein schon der freundschaft wegen.
 
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten!

Nur als Hintergrundinfo: Radler dürfen in die Gegenrichtung der Einbahnstraße einfahren, aber nur, wenn ein kleines Zusatzschild angebracht ist.

Also ich hab noch mal nachgesehen, an der Stelle wo es passiert ist. In diesem Fall ist kein Zusatzschild am Einbahnstraßenschild angebracht, das Radeln gegen die Fahrtrichtung erlaubt ist.

Das bringt uns zur Schuldfrage: offiziell ist die aufgrund der mangelnden Polizei natürlich nicht geklärt. Aber ich würde schätzen, dass die Radfahrerin Schuld hat, da sie dort gar nicht hätte fahren dürfen. Aber Rad gegen Auto ist ja immer so eine Sache. Oftmals wird der Radfahrer ja besser gestellt, weil er an sich weniger Chance hat gegen das Auto.

Versuch doch mal heraus zu finden, ob der Radfahrerin was ernstes passiert ist und ob eine Behandlung erforderlich ist. Den Schaden mit dem Vorderrad kannst Du auch ohne Versicherung regulieren (ist wahrscheinlich eh günstiger wie die Hochstufung im Schadensfall).

Ich denke so werde ich es machen. Werd mich mal erkundigen was sie sagt und dann weiter sehen, ob ich den Schaden melde oder nicht. Wenn sie nur das kaputte Vorderrad ersetzt haben will oder ein neues Rad, würde das mein Kumpel natürlich selbst übernehmen. Er will für den Schaden schon aufkommen und dafür grade stehen. Wir wissen eben nur nicht, wie das am sinnvollsten funktioniert. Deshalb werden wirs jetzt erst mal außerhalb der Versicherung versuchen, bevor wir seine oder meine informieren.

Gruß,
Carlos


EDIT:
Antwort auf eigenen Beitrag um 15:23 Uhr / Vorhergehender Beitrag um 15:22 Uhr


Und ja, ich habe etwas daraus gelernt! :D

Code:
In diesem Sinne, hoffentlich hast Du was daraus gelernt: Autos und die ... verleiht man nicht :rofl:
 
Hi du,

mich interessiert ja noch, wie die Geschichte hier jetzt ausgegangen ist. Hat die Radfahrerin sich noch mal gemeldet und wie seid Ihr verblieben?

Gruß

Klaus
 
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