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Reparatur fehlerhaft, Kostenfrage

Titus

Vielschreiber
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27.02.2011
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Spritmonitor.de
Hallo zusammen,

unser B musste letzte Woche in die Werkstatt, dass die Motorkontrollleuchte brannte und der Wagen offensichtlich im Notprogramm lief (Turbolader sprang nicht mehr an). Getauscht wurde der/irgendein Druckregler. Gestern Nachmittag ging die Kontrolleuchte wieder an, gleiche Symptomatik, gleicher Fehlercode.
Offensichtlich war der ausgetauschte Druckregler nicht das Problem. Also Auto gestern wieder in die Werktstatt gebracht und Problem beschrieben.
Meine Frage:
Was ist mit den Kosten für die erste Reparatur? Muss ich die jetzt komplett tragen? Das ausgetauschte Teil war es ja offensichtlich nicht. Auf die Spitze getrieben: Muss ich jetzt solange den Teiletausch bezahlen bis hoffentlich irgendwann das richtige dabei war?
Die Werkstatt wird natürlich argumentieren, dass der Fehler nach dem Austausch des Teils weg war. In der Zwischenzeit wurde das Auto schließlich immerhin fast 500 km bewegt. Aber bei der Abgabe hatte ich auch schon geschildert, dass der Fehler immer wieder nicht auftrat. Das erste Mal im Dezember, dazwischen 3 Monate mit einigen km gar nicht.

Grüße
Marco
 
Also dein Tubolader läuft immer mit, der springt nicht irgendwann an !
Was war denn der Fehlercode wenn der Wagen in den Notlauf ging, das ganze klingt etwas nach AGR Ventil und passt auch zu deinem Fehler.

LG
 
Also dein Tubolader läuft immer mit, der springt nicht irgendwann an !
Was ich damit ausdrücken wollte war, dass der typische Turboschub oberhalb des gigantischen Turbolochs nicht einsetzt.

Was war denn der Fehlercode wenn der Wagen in den Notlauf ging, das ganze klingt etwas nach AGR Ventil und passt auch zu deinem Fehler.
Fehlercode ist 0087. AGR hatte ich schon mal defekt. Das fuhr sich völlig anders.

Aber eigentlich möchte ich auch gar nicht auf die Fehlersuche hinaus sondern möchte wissen, wie sich das mit den Kosten verhält.
Trotzdem danke für deine Antwort!
 
Ich denke die Arbeitszeit kann man auf jeden Fall mit der Suche nach dem Fehler rechtfertigen und die wirst Du zahlen müssen. Bei dem Teil kann es durchaus so sein das ein rückbau auf das alte Teil und damit das neue Teil nicht bezahlt werden muss. Aber Vertragsrecht (und darunter fällt das) ist leider relativ unberechenbar und es kommt auf viele einzelheiten im Auftrag usw an. Ich denke eine wirklich fundierte Antwort wird darum nur ein Anwalt geben können und diese wird vermutlich auch nicht eindeutig ausfallen da man vor Gericht und auf Hoher See sein Schicksal in Gottes Hand legt...
 
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