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Sofortiger Rücktritt vom Kauf trotz neuer HU

BeMi

Mensch halt
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Ein Käufer kann trotz neuer HU sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist. Der Händler kann sich nicht auf die frische Plakette berufen. Aktenzeichen VIII ZR 80/149
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich sehr gut, das Problem ist oftmals, das die Händler den Prüfer gut kennen und es immer eine Plakette gibt.
Ich handhabe es am liebsten so, das ich selber TÜV machen lasse und der Händler dann die gefundenen Mängel im Rahmen der Gewährleistung abstellen kann. Dabei habe ich das beste Gefühl, das das Auto wirklich Mängelfrei ist.
 
wegen weil wir uns gut kennen vergibt kein tüv prüfer ne plakette. das wäre das sofortige berufliche aus für den prüfer. passiert ein unfall aufgrund der mängel, eventuell mit todesfolge wird die polizei ganz genau nachprüfen.
 
wegen weil wir uns gut kennen vergibt kein tüv prüfer ne plakette. das wäre das sofortige berufliche aus für den prüfer. passiert ein unfall aufgrund der mängel, eventuell mit todesfolge wird die polizei ganz genau nachprüfen.


Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Zu meinen Tuning zeiten gab es da "Tuning Werkstätten" die dir den TÜV gemacht haben, egal ob möglich oder nicht
 
und wie viele gibt es heute davon noch? hatten wir auch mal einen bei uns in der nähe. den haben sie gekriegt und er wird seines lebens nicht mehr froh. mir ein auto kaufen ohne tüv und dann anschließend mich mit dem händler rum zu ärgern wegen der mangelbeseitigung wäre mir zu aufwändig. fällt noch was nach dem kauf ins gewicht obwohl der wagen neuen tüv hat habe ich den prüfbericht mit prüfstelle und namen vom prüfer in der hand und sollte es so gelaufen sein das es eine kungellei zwischen händler und prüfer war, hab ich erstrecht ein druckmittel in der hand entweder den kauf rückgängig zu machen oder den händler ausbluten zu lassen inklusive seinem prüfer.

übrigens ist es mitlerweile sehr schwer ein fahrzeug ohne tüv zu überführen, da zum 01.04 dieses jahres das kurzkennzeichen massiv eingeschränkt wurde. kein tüv bedeutet gleichzeitig keine kurzzulassung mehr
 
Glaube doch dass das selten vorkommt, dass man die Plakette bekommt obwohl gravierende Mängel am Auto vorliegen. Die Prüforganisationen sind nicht umsonst unabhängig und riskieren ihre Zulassung wenn sie ihre Plaketten "verkaufen"
 
Früher wurde auch ne Plakette geklebt bevor die Werkstatt die Mängel behoben hat (Vertrauen der Prüfer an die Werkstatt) aber das gibt es mittlerweile auch nicht mehr. Dadurch das einige Werkstätten dieses Vertrauen mißbraucht haben wird jetzt Nachkontrolle gemacht ob die nötigen Teile wirklich eingebaut wurden und erst dann gibt es TÜV!
 
Den sog. "Ali-TÜV" gibts bei uns auch ohne Vorführung des Fahrzeugs. Einfach Schein und Nummerschild mitbringen, paar Euros mehr bezahlen und Stempel und Plakette sind drauf !:freu:
 
Ein neuer TÜV beim Gebrauchtwagenkauf ist für mich selbstverständlich. Darauf lässt sich meiner Erfahrung nach jeder gewerbliche Verkäufer ein. Allerdings führe ich persönlich das Fahrzeug bei einem Prüfer meiner Wahl vor. So weiss ich, was die Plakette für einen "reellen" Wert hat und kann während der Abnahme das Fahrzeug selbst anschauen und den Prüfer noch ein paar "Extra-Tests" machen lassen.

Von einer Gefälligkeitsplakette halte ich nichts, da ich mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sein möchte. Mir, meiner Familie und allen anderen zuliebe.
 
von einer "gefälligkeitsplakette" oder "kaufplakette" halte ich auch nichts aber eine "kircheimdorflassen" plakette wie es bei unserem haus und hof gutachter manchmal gibt sollte schon drinn sein. als kircheimdorflassen plakette mein ich jetzt nicht probleme mit bremsen oder anderen sicherheitsrelevanten dingen, sondern wenn mal ein scheinwerfer falsch eingestellt ist oder ne hauptscheinwerferbirne vor dem tor der prüfeinrichtung ausgstiegen ist.

beim tüv ist je nach laune des prüfers ein eingerissener wischergummi bereits ein grund ein fass aufzumachen. der eine sagt wow gute qualität der prüfung, für mich absolute korintenkackerrei der wischergummi stört mich allerspätestens beim nächsten regen und spätestens da tausch ich ihn weil er mir dann 1. selbst auffällt und 2. stört. da brauch ich keinen prüfer der dort eine gefahr für leib und leben sieht und sich als beschützer der nation aufspielt.

war früher immer mit meinen trabant-en beim tüv in meiner stammwerke in lüdenscheid. und bin mal an einen ganz schlauen prüfer geraten. erste dumme bemerkung oh ein trabi, na ja... 2. dumme bemerkung das die dinger noch fahren. bemerkung meinerseits : wenn sie keine lust haben, oder ihnen das auto nicht fein genug ist zu prüfen oder sie irgend welche persönliche vorbehalte gegenüber meinem auto haben brauchen sie es nicht untersuchen. es gibt noch andere prüforganisationen wie den tüv und brauche ihnen nicht in den ar... kriechen damit sie sich herablassen mein auto zu überprüfen. entweder sie machen jetzt ohne weitere dumme bemerkungen ihren job, erfinden nicht irgend welche absurden mängel für ihre tüv statistik oder ich telefoniere mal mit ihrem chef, ihr name steht ja auf den kittel und ich geh woanders hin. er unterlies weitere dumme bemerkungen und das auto bestand die hu ohne erkennbare mängel.

das die tüv fritzen grundsätzlich meinen halbgötter zu sein... daher fahre ich nr noch zur gtü, unserem haus und hof gutachter, welcher auch mal ne "kircheimdorflassen" plakette klebt sofern es nur um einen gefährlichen mangel wie ein eingerissener wischergummi handelt.

sorry war jetzt etwas ot...;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Neben der GTÜ gibts auch noch die DEKRA. TÜV sind aber am verbreitesten.
Bei einer Hauptuntersuchung muss aber immer ein Gutachten verfasst werden, und in diesem stehen auch die Mängel drin. Vielleicht sollte man sich einfach bei einem Autokauf dieses Gutachten aushändigen lassen um böse Überraschungen zu vermeiden? Der Besitzer ist verpflichtet dieses Gutachten aufzuheben (steht jedenfalls hier: http://www.bussgeldkataloge.eu/deutschland/hauptuntersuchung.html) Na also ich würde einen Gebrauchten nur nach der TÜV-Abnahme kaufen und dann eben das Gutachten verlangen.
 
du meinst den prüfbericht in dem u.a. hevorgeht hu bestanden, nächste hu am xy? dort steht ja das prüfergebniss. ohne diesem kannst du ein fahrzeug ja nicht zulassen,nur die plakette auf dem kennzeichen reicht nicht aus. somit wird und muss der verkäufer diesen ohne verlangen aushändigen. sollte dieser fehlen, kann aber von der prüforganisation das dokument erneut ausgedruckt werden. das fahrzeug ist im datensatz vorhanden. nur die plakette auf dem kennzeichen reicht nicht aus.
 
du meinst den prüfbericht in dem u.a. hevorgeht hu bestanden, nächste hu am xy? dort steht ja das prüfergebniss. ohne diesem kannst du ein fahrzeug ja nicht zulassen,nur die plakette auf dem kennzeichen reicht nicht aus. somit wird und muss der verkäufer diesen ohne verlangen aushändigen. sollte dieser fehlen, kann aber von der prüforganisation das dokument erneut ausgedruckt werden. das fahrzeug ist im datensatz vorhanden. nur die plakette auf dem kennzeichen reicht nicht aus.

Stimmt für die Zulassung braucht man den Wisch eh...
 
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