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verkehrsunsicher

Bully3010

Forumsneuling
Registriert
08.10.2014
Beiträge
33
"Danke"
0
Zafira Modell
A
Motor (A)
Z18XE
Getriebe
5 Gang
Moin zusammen, ich war am Montag beim TÜV. Der Prüfer hat den Wagen als verkehrsunsicher eingestuft (Bremsleitung verrostet) und die TÜV Plakette entfernt. Ich habe die Bremsleitungen in der Werkstatt erneuern lassen und den Wagen nach Hause gefahren. Dort habe ich noch ein paar kleine Reparaturen (Bremssattel und Lambdasonde gewechselt). Jetzt ist der Wagen fertig für die Nachprüfung. Darf ich nun ohne Plakette zum nächsten TÜV fahren?
 
Das hört sich gut an. Kann man das auch irgendwo nachlesen??
 
Fahrten Direkt zum Tüv bzw. Zulassungstelle sind immer auch ohne Plaketen möglich !
Vorausgesetzt das Auto Technisch im einwandfreiem zustand sich befindet
Keine Ahnung wo das steht aber ich weis es
 
OK, dann werde ich das morgen mal tun.
Danke.
 
[Hab auch bei meiner Versicherung angefragt, ob ich Versicherungsschutz habe und bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie dürfen auf direktem Weg mit Ihrem PKW zum TÜV fahren. Es besteht Versicherungsschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24
Die Online-Versicherun
 
§10 FZV Abs4
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Zugeteilt worden ist es ja (sonst hättest Du es damals nicht bekommen) und damit ist auch automatisch die Versicherung beinhaltet solange diese nicht anderweitig gekündigt hätte.
Desweiteren geht es bei ungestempelt um den Stempel des Landkreises, der TÜV hat aber sicherlich nur das TÜV Siegel entfernt, somit ist das Kennzeichen nicht "entstempelt" wie in dem § angeführt. Fahrten sind damit auf jeden fall kein Problem wenn es zum TÜV geht vorausgesetzt es ist eine Stelle die "in der nähe" ist
 
Jetzt, wo der TÜV bestanden ist, ist doch alles gut! Mir ging es mit meinem gebrauchten Auto ähnlich. Das hatte einige Makel, welche ich reparieren ließ. Irgendwann meldete ich mein Auto auch online an, also über die eVB und bekam die Versicherungsbestätigung direkt. Ich wusste allerdings sofort, dass das Beste in solchen Situationen immer ist, die Autoversicherungen wechseln und vergleichen zu lassen. Immerhin kommt man dadurch auf einen tollen Sparsatz und kann ggf. als Neukunde irgendwo anders mit netten Prämien empfangen werden.
 
Nix TÜV bestanden, wegen Feststellbremse. AU = Abgasuntersuchung.
 
doch bestimmt ... ist doch schon paar Wochen her :ROFLMAO::p
 
Hmm, vier Wochen sind doch noch nicht rum :confused: ;)
 
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