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LED AFL / LED TFL

Schneeweiss

Hat viel zu sagen
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Tourer
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A20DTH
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6 Gang
ich habe in einer Zeitschrift gelesen, das es folgende Vorschriften zur LED Fahrzeugbeleuchtung gibt.

LED AFL bis zur Lichtstärke von 2000 Lumen ist keine Scheinwerfer Reinigungsanlage vorgeschrieben, erst ab 2000 Lumen ist das Vorschrift, d. h. aber auch, es geht noch heller und besser ausgeleuchtet nur das ist teurer und wird deswegen nicht verbaut.

LED TFL, sollte nur eine LED ausfallen so bekommt man keine TÜV Plakette mehr, das soll unter erhebliche Mängel fallen. Dann wäre ein kompl. neuer Scheinwerfer fällig und der Preis dafür bewegt sich im 4 stelligen Bereich.

Kann das jemand bestätigen?
 
Hi, ja... Korrekt... Deutschland und seine Gesetzesgeber....


Corsa E hat auch Xenon ohne SRA....funktioniert also auch mit Xenon, nicht nur mit LED...

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
 
Deutschland und deine Gesetzgeber ist leider falsch. Diese Regelung ist die ECE 48. Also europäisch!!! Richtig ist das bei einem Ablendlich über 2000 Lumen eine Scheinwerferreinigungsanlage notwendig ist. In der Vergangenheit wurden Xenonsysteme entwickelt die unter der Grenze liegen um Kosten zu sparen...
 
Und welche Lobbyisten sitzen im EU Parlament? Soweit ich mich erinnern kann, die der deutschen Autohersteller.... Von daher sind es deutsche Gesetze..... Wenn man tiefer recherchiert, findet man genügend Gesetze, die auf diesen Lobbyisten basieren. Siehe zb TPMS .... Aber jeder hat seine eigene Meinung... Gruß und schöne Ostern...

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
 
Du musst nicht gleich aggressiv reagieren. Ich habe eine sachliche Antwort gegeben und du verschärfst grundlos deinen Ton.

Ein kleiner Hinweis: Im Parlament sitzen immer noch Abgeordnete und nicht die Lobbyisten. Die Lobbyisten sind die Leute die zu den Abgeordneten gehen und sagen was gut ist und denen ein Essen ausgeben.

Weiterhin stellst du nur Behauptungen auf ohne ein Beweis zu liefern! Das ist nicht seriös.
 
Und wie bringt uns dein Statement hier weiter? Kriegen wir nun Anhand der ECE 48 den TÜV beim LED Ausfall oder nicht? Hast du jetzt damit ein Beweis geliefert?

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
 
Du hast es richtig erfasst das ich nicht zu allen Aussagen Stellung genommen habe. Du scheinst aber auf meine Meinung Wert zu legen da werde ich natürlich gerne Antworten! Du wirst wohl beim TÜV kein durchfallen wenn zulassungsrelevante Lichtfunktionen nicht funktionieren. Aber Achtung das ist nicht neu auch kaputte Halogenlampen werden sicher so bewertet. Natürlich sind Scheinwerfer günstiger wo man die Funktionen tauschen kann z.B. Beim 5er das TFL.

Generell weißt du aber auch das ordentlich ausgelegte LED Systeme eine Lebensdauer haben die größer ist als die Fahrzeuglebensdauer. Du forderst Beweise und nennst selber keine...
 
Generell sehe ich das Thema LED auch kritisch. Die komplexere Verbindungstechnik führt dazu das einzelne LEDs oder Module nicht Tauschbarkeit sind. Die Lebensdauer der LED übersteigt die Lebensdauer des Autos wenn das Gesamtsystem ordentlich ausgelegt ist. Wir wissen aber alle das die OEM immer die besten ähhh günstigsten Lieferanten wählen...
 
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