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Anderes Auto abschleppen

Ich Bins

Forumsneuling
Themenstarter
Registriert
29.08.2013
Beiträge
37
"Danke"
7
Zafira Modell
B
Motor (B)
Z19DTH
Getriebe
6 Gang
Hallo zusammen,

mit meinem Zafira B 2.2 l möchte ich einen anderen PKW abschleppen oder mit einem Autoanhänger transportieren.
Wenn ich richtig informiert bin, ist die zulässige Anhänglast mit Auflaufbremse bei meinem Zafira 1.500 KG. Demnach
fällt der Transport mit dem Autoanhänger flach. Der Anhänger hat unbeladen bereits ein Gewicht von 750 KG.

Wie sieht es aber aus, wenn ich mit einer Abschleppstange abschleppe ?
Das zu schleppende Auto hat einen kapitalen Motorschaden.
Mein Zafira hat eine Anhängerkupplung.
Ich könnte mit einer speziellen Abschleppstange an der AHK abschleppen oder mit einer Abschleppstange an der Abschleppöse.
Doch wie verhält es sich hier mit der zulässigen Anhängelast ?

Viele Grüße
Ich Bins
 
Beim Abschleppen gibt es keine Anhängelast, das Gezogene Gewicht sollte allerdings im Rahmen sein.

Wenn du eine AHK hast, ist diese sicher besser geeignet um Abzuschleppen.

Wichtig, es gibt Vorschriften bezüglich Abschleppen: Ziel, Geschwindigkeit, Zustand des Fahrzeugs (Betriebsunfähigkeit), Strecke.

Aus Abschleppen wird sehr schnell Schleppen und da gelten andere Anforderungen!
 
Beim abschleppen zählt der Nothilfegedanke. Heißt jemand bleibt liegen und wird zur nächstgelegenen Werkstatt/Abstellplatz abgeschleppt.

Abschleppen darf man nicht wenn man ein Auto irgendwo kauft oder wegholt und es kilometerweit zum Zielort transportiert. Angemeldet muss es auch sein.

Gesendet von meinem SM-A320FL mit Tapatalk
 
Meine Vorposter haben schon die richtigen Hinweise gegeben. Da kann man sich dann im Netz noch weiter belesen. Da das Abschleppen ja vordergründig dazu dient das Fahrzeug unter Umständen aus einer Gefahrenlage herauszubringen ergeben sich Kuriositäten. So ist es theoretisch nicht explizit untersagt mit einem Smart eine S-Klasse abzuschleppen. Sofern technisch möglich. Auch braucht der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis, könnte also ein 16-jähriger Jugendlicher sein. Aber wie gesagt, das trifft nur auf das Abschleppen zu und das ist per se reglementiert.
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/33-stvzo/


 
Zuletzt bearbeitet:
Autos abschleppen kann man auch so. Sonst würde du das ja nie auf der Starsse sehen. Das Gewicht eine sandere KFZ ist meistens mehr als die nutzlast.
 
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