Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

Anspruch auf Fehlerbehebung?

excalibur1976

Forumsneuling
Themenstarter
Registriert
13.03.2011
Beiträge
12
"Danke"
3
Zafira Modell
B
Motor (B)
Z18XER
Getriebe
5 Gang
Spritmonitor.de
Moin,

vor kurzem habe ich festgestellt, dass bei meinem Zafi die Hupe nur schlecht reagiert. Auch "spinnt" die Lenkradfernbedienung. Ich vermute dahinter, den bekannten CIM -Fehler.
Jetzt habe ich gesehen, dass es dazu 2010 eine Rückrufaktion gab (KBA 3024, Opel-Nr. 10-R-036).

Das Fahrzeug habe ich 2015 gebraucht bei einem KFZ Händler (kein FOH ) erworben. Angeschrieben wurde ich auch nicht.
Laut ADAC Seite steht zu dieser Rückrufaktion "ACHTUNG: Bereits abgeschlossener Rückruf!". Also kann ich davon ausgehen, dass ich die A**-Karte habe und den Rumpel auf eigene Rechnung reparieren lassen muss?

Selbst will ich da nicht rumfummeln, da man wohl auch dafür den Airbag entfernen muss.
 
Ich meine, für das Setzen der Klammer muß der Airbag nicht raus. Aber frag lieber beim FOH nach.
 
Tja - Du kannst beim FOH gerne mal anfragen. Der setzt dann 'ne Klammer auf das CIM , was bei meiner Wanderdüne auch nur kurzzeitig half.
Letztendlich hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Lenkrad runter -> CIM selbst reparieren -> dauerhaft Ruhe
2. FOH -> CIM tauschen -> erst mal Ruhe

Du kannst es Dir aussuchen. Methode 1 ist relativ problemlos, so lange Du einen Fachmann hast, der dir den Airbag vom Lenkrad nimmt und Du einigermaßen geschickt mit dem Lötkolben bist. Methode 2 ist für Dich sicherlich stressfreier, aber um Welten teurer und ich weiß nicht, ob bzw. wie dieser Fehler in den neuen CIMs vermieden wird.

Bei mir steht demnächst Variante 1 auf dem Plan, da ich einen ausgebildeten KFZ-Mechaniker (von OPEL) in der Familie habe und daher über die kompetente/berechtigte Person für die Airbag-Arbeiten verfüge:)
 
Zurück
Oben Unten