Hallo zusammen,
war gerade mit meinem Zafira B beim TÜV.
Er hat ihn ohne Mängel souverän bestanden, bei einer Laufleistung von über 125.000km und 7 Jahre auf dem Buckel.
Sehr brav, der Dicke!
Aber jetzt zu meiner Frage:
Der TÜV-Prüfer hat gemeint, daß der Zafira eigentlich Tagfahrleuchten verpflichtend braucht und hat sich gewundert, daß er keine hat.
Seine Argumentation:
Laut KFZ-Schein ist das Datum (6) zur EG-Typengenehmigung (K) der 21.03.2012.
Seit 07.02.2011 müssen verpflichtend alle Neuwagen ab Werk mit Tagfahrlicht ausgestattet sein.
Wie oben schon geschrieben, ich hab die Plakette bekommen.
Nur frage ich mich, wo liegt sein Denkfehler?
Er hat sogar nochmal das Diagnosegerät angeschlossen und automatisch alle Lampen durchchecken und aufleuchten lassen und hat dabei auch festgestellt, daß es für den Wagen keine Position zum Check der TFL gibt.
Dennoch war er verwundert.
Hat jemand eine Erklärung?
Danke un Gruß aus MUC,
Gerhard
war gerade mit meinem Zafira B beim TÜV.
Er hat ihn ohne Mängel souverän bestanden, bei einer Laufleistung von über 125.000km und 7 Jahre auf dem Buckel.
Sehr brav, der Dicke!
Aber jetzt zu meiner Frage:
Der TÜV-Prüfer hat gemeint, daß der Zafira eigentlich Tagfahrleuchten verpflichtend braucht und hat sich gewundert, daß er keine hat.
Seine Argumentation:
Laut KFZ-Schein ist das Datum (6) zur EG-Typengenehmigung (K) der 21.03.2012.
Seit 07.02.2011 müssen verpflichtend alle Neuwagen ab Werk mit Tagfahrlicht ausgestattet sein.
Wie oben schon geschrieben, ich hab die Plakette bekommen.
Nur frage ich mich, wo liegt sein Denkfehler?
Er hat sogar nochmal das Diagnosegerät angeschlossen und automatisch alle Lampen durchchecken und aufleuchten lassen und hat dabei auch festgestellt, daß es für den Wagen keine Position zum Check der TFL gibt.
Dennoch war er verwundert.
Hat jemand eine Erklärung?
Danke un Gruß aus MUC,
Gerhard