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Achtung, dieses Thema geht jeden an,
nicht nur Besitzer von getunten Fahrzeugen!
Ich war heute beim TÜV und hab mich dort sehr nett mit dem Prüfer unterhalten.
Dabei habe ich erfahren, dass der "neue Fahrzeugschein" etwas anders aussieht als der Bisherige.
OK, das ist nichts neues, denn wie die meisten wissen,
ist seit dem 1. Oktober ein neuer Schein und Brief gültig.
Wer durch Ummeldung/Eintragung/... neue Papiere erhält, muss allerdings auf der Hut sein!!!
Weitere Infos hierzu findet Ihr auf folgender Seite => KBA (Kraftfahrt Bundes Amt),
die neuen "Scheine" hab ich hier mal als Grafik angehängt
Die PROBLEME bei dem ganzen:
Wird dies nicht gemacht, verfallen sämtliche Eintragungen,
AUCH die, welche von Werk aus bereits vorhanden sind (z.B. Anhängerkupplung, Last bei Steigung, geänderte Reifengröße, ...).
Da ich dies zu erst nicht glauben konnte,
hab ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigt =>
und dort wurde mir das oben genannte Vorgehen bestätigt!
Achtet also darauf, das ALLE Eintragungen des bisherigen Scheines in die neuen Papiere übernommen werden!
Für gewöhnlich darf man den alten Fahrzeugschein behalten.
Er wird lediglich ungültig gemacht!
Besteht daher vor der ganzen Prozedur darauf, das Ihr den bisherige Schein ausgehändigt bekommt und weißt darauf hin,
das alle Fahrzeugänderungen in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden sollen!
nicht nur Besitzer von getunten Fahrzeugen!
Ich war heute beim TÜV und hab mich dort sehr nett mit dem Prüfer unterhalten.
Dabei habe ich erfahren, dass der "neue Fahrzeugschein" etwas anders aussieht als der Bisherige.
OK, das ist nichts neues, denn wie die meisten wissen,
ist seit dem 1. Oktober ein neuer Schein und Brief gültig.
Wer durch Ummeldung/Eintragung/... neue Papiere erhält, muss allerdings auf der Hut sein!!!
Weitere Infos hierzu findet Ihr auf folgender Seite => KBA (Kraftfahrt Bundes Amt),
die neuen "Scheine" hab ich hier mal als Grafik angehängt
Die PROBLEME bei dem ganzen:
- In der "Zulassungsbescheinigung 1" (ehemaliger Fahrzeugschein) ist nur noch ein 2-zeiliges Feld für die Reifengröße vor gesehen!
Die meisten Autos haben aber 2 verschiedene Reifengrößen (meist Sommer und Winter) von Werk aus freigegeben.
Dies gibt es ab sofort nicht mehr!!!
Wer jetzt also einen neuen Schein "beantragt" (Eintragung, Ummeldung, Umzug) bekommt lediglich eine Reifengröße eingetragen!
Weißt man den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle nicht direkt auf die zweite Größe hin,
wird diese nicht mit übernommen!
Eine nachträgliche EIntragung muss vom TÜV/Dekra geprüft werden,
ist also nicht ohne weiteres möglich!
- Alles was beim "alten Fahrzeugschein" unter Ziffer 33 steht wird nicht in den neuen Zulassungschein übernommen.
Man muss den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle expliziet darauf hinweißen,
die Fahrzeugänderungen welche unter Ziffer 33 eingetragen wurden in die neue "Zulassunglasungsbescheinigung 1" unter Ziffer 22 mit zu übernehmen!
Wird dies nicht gemacht, verfallen sämtliche Eintragungen,
AUCH die, welche von Werk aus bereits vorhanden sind (z.B. Anhängerkupplung, Last bei Steigung, geänderte Reifengröße, ...).
Da ich dies zu erst nicht glauben konnte,
hab ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigt =>
und dort wurde mir das oben genannte Vorgehen bestätigt!
Achtet also darauf, das ALLE Eintragungen des bisherigen Scheines in die neuen Papiere übernommen werden!
Für gewöhnlich darf man den alten Fahrzeugschein behalten.
Er wird lediglich ungültig gemacht!
Besteht daher vor der ganzen Prozedur darauf, das Ihr den bisherige Schein ausgehändigt bekommt und weißt darauf hin,
das alle Fahrzeugänderungen in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden sollen!