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Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Chris

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20.08.2005
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Achtung, dieses Thema geht jeden an,
nicht nur Besitzer von getunten Fahrzeugen!


Ich war heute beim TÜV und hab mich dort sehr nett mit dem Prüfer unterhalten.
Dabei habe ich erfahren, dass der "neue Fahrzeugschein" etwas anders aussieht als der Bisherige.
OK, das ist nichts neues, denn wie die meisten wissen,
ist seit dem 1. Oktober ein neuer Schein und Brief gültig.
Wer durch Ummeldung/Eintragung/... neue Papiere erhält, muss allerdings auf der Hut sein!!!

Weitere Infos hierzu findet Ihr auf folgender Seite => KBA (Kraftfahrt Bundes Amt),
die neuen "Scheine" hab ich hier mal als Grafik angehängt ;)

Die PROBLEME bei dem ganzen:

  1. In der "Zulassungsbescheinigung 1" (ehemaliger Fahrzeugschein) ist nur noch ein 2-zeiliges Feld für die Reifengröße vor gesehen!
    Die meisten Autos haben aber 2 verschiedene Reifengrößen (meist Sommer und Winter) von Werk aus freigegeben.
    Dies gibt es ab sofort nicht mehr!!!
    Wer jetzt also einen neuen Schein "beantragt" (Eintragung, Ummeldung, Umzug) bekommt lediglich eine Reifengröße eingetragen!
    Weißt man den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle nicht direkt auf die zweite Größe hin,
    wird diese nicht mit übernommen!
    Eine nachträgliche EIntragung muss vom TÜV/Dekra geprüft werden,
    ist also nicht ohne weiteres möglich!
  2. Alles was beim "alten Fahrzeugschein" unter Ziffer 33 steht wird nicht in den neuen Zulassungschein übernommen.
    Man muss den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle expliziet darauf hinweißen,
    die Fahrzeugänderungen welche unter Ziffer 33 eingetragen wurden in die neue "Zulassunglasungsbescheinigung 1" unter Ziffer 22 mit zu übernehmen!

Wird dies nicht gemacht, verfallen sämtliche Eintragungen,
AUCH die, welche von Werk aus bereits vorhanden sind (z.B. Anhängerkupplung, Last bei Steigung, geänderte Reifengröße, ...).


Da ich dies zu erst nicht glauben konnte,
hab ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigt =>
und dort wurde mir das oben genannte Vorgehen bestätigt!
Achtet also darauf, das ALLE Eintragungen des bisherigen Scheines in die neuen Papiere übernommen werden!


Für gewöhnlich darf man den alten Fahrzeugschein behalten.
Er wird lediglich ungültig gemacht!
Besteht daher vor der ganzen Prozedur darauf, das Ihr den bisherige Schein ausgehändigt bekommt und weißt darauf hin,
das alle Fahrzeugänderungen in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden sollen!
 

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Super für die Info,
jetzt kann mein FOH das Auto nochmal beim Verkehramt vorfahren.
Habe gerade in meinen EU-Lappen gesehen der er vergessen hat meine Winterreifen eintragen zu lassen !!!
Frage ist nur wer die Zeche zahlen kann...
 
Nein, Winterreifen werden generell nicht mehr eingetragen!
Diese sind in der allgmeinen Fahrzeug-ABE enthalten,
müssen also nicht mehr extrig eingetragen werden!!!

Lediglich Sondergrößen,
also Rad / Reifenkombinationen welche nicht von Werk aus genehmigt sind =>
die müssen extrig aufgelistet sein!
 
da muß ich ja jetzt aufpassen will meine neue Felgen und Reifen ,Federn eintragen lassen.Da muß ich denen also sagen Bitte alles was im alten Schein und Brief steht genauso wieder Einzutragen oder?
 
Borsti schrieb:
da muß ich ja jetzt aufpassen will meine neue Felgen und Reifen ,Federn eintragen lassen.Da muß ich denen also sagen Bitte alles was im alten Schein und Brief steht genauso wieder Einzutragen oder?
Ja, so sollte es laufen!
Soweit ich weiß, wird dies nun automatisch gemacht ... aber ich würde es trotzdem sagen UND direkt nach wiederaushändigung der Papiere die Eintragungen kontrollieren!

Aber warum musst du das denn überhaupt eintragen lassen?
Du hast doch bestimmt eine Prüfbescheinigung vom TÜV bekommen!
 
Borsti schrieb:
da muß ich ja jetzt aufpassen will meine neue Felgen und Reifen ,Federn eintragen lassen.Da muß ich denen also sagen Bitte alles was im alten Schein und Brief steht genauso wieder Einzutragen oder?
Stimmt genau und diese bekommst Du nur in den Lappen wenn Du dem Bürofuzzy die ABE unter die Nase reibst. Sonst ist nix mit eintragen.
Hatte noch hier alte 205er rumliegen und wollte die Puschen aufziehen lassen, leider fehlte die ABE und da die Dinger älter als 15 Jahre waren hatte auch der Hersteller keine ABE mehr vorliegen. :cry:

Diese liegen nun auf dem Schrottplatz beim Altmetall !
 
Ich wollte es noch gelesen haben bevor ich zum Amt fahre, aber im entscheidenen Moment nicht mehr dran gedacht!
Nicht so tragisch... Die 2. Reifengröße werde ich eh nicht fahren!

Aber was mir aufgefallen ist, die neuen Eintagungen die ich hab machen lassen stehen nur in der ZB1(Schein), nicht aber in der ZB2(Brief) wie das früher mal war. Kommt mein Fzg.Schein mal weg, sind auch meine ganzen Eintragungen weg?? Oder wie darf ich das verstehen??

MfG
 
Anfangs haben sich die Straßenverkehrsämter sogar geweigert die Eintragungen zu übernehmen, obwohl sie dazu verpflichtet sind!
Habe mir bei der Zulassung (Okt. 2005) meines grünen Twin Tops sogar den Chef da kommen lassen und da richtig Palaver gemacht. Und plötzlich ging es.
Naja, bei dem Wagen war es nicht so problematisch.
Aber als ich dann im Januar 2006 den roten Twin Top zum Saisonwagen ummelden wollte ging es wieder los. Man sagte mir, dass in den "Schein" nichts eingetragen wird und dass ich dafür den alten (ungültig gestempelten) Brief mitführen solle.
Ich hatte mich alerdings vorher schon beim KBA erkundigt und der Herr dort sagte mir, dass die dazu verpflichtet sind die vorhandenen eintragungen zu übernehmen.
Hab mir dan wieder den Chef kommen lassen und siehe da, plötzlich ging es. Bis auch dass die Trulla da plötzlich was von erzählte, dass sie jetzt pro Eintragung 10,??€ bekäme. Da ging es dann wieder los. Schließlich habe ich dafür ja damals schon mal bezahlt. Der Cheffe da hat dnn alles geregelt und mich darauf hingewiesen, dass ich wohl jetzt einen Zettel dran getackert bekomme....
Da muss man echt erst mal Palver schlagen...
In den "Brief" wird garnichts mehr eingetragen. Es ist auch nur noch Platz für 2 Halter.
 
@ TwinTop

Verstehe ich das jetzt richtig das die Eintragungen erst auf ausdrückliches Verlangen in den neuen "Brief" übernommen wurden, oder ist der Platz immer noch leer?
Dann müßte ich da nochmal vorstellig werden!!!

Bevor ich nochmal 400€ TÜV-Gebühr zahlen muß... :doof: :cry: :schimpf: :mad: :(

MfG
 
In den "BRIEF" wird generell NICHTS mehr eingetragen.
Und je nach Straßenverkehrsamt musst du darauf halt achten, dass die die alten Eintragungen aus dem Schein auch in den neuen"Schein" übernehmen. Dazu sind die verpflichtet. Dies Sagte mir auch der Nette mann vom KBA, mit dem ich telefoniert hatte.
 
Ok das hab ich jetzt begriffen!
Aber was ich immer noch nicht verstehe ist, wenn mir der "Schein" mal abhanden kommt...
Womit könnte ich meine Eintagung belegen?
Alles was ich hab ist der alte entwertete Brief!

Und wie ist das bei Neuwagen die haben ja nicht mal den?!
Das kann es ja wohl nicht sein!!!

MfG
 
In den "BRIEF" wird generell NICHTS mehr eingetragen.

Mal ne Frage. Wird GAR NICHTS mehr im "Brief" eingetragen? Weil, als ich meinen FOH wegen des Rußpartikelfilters ausgefragt habe, wusste er auch nicht, ob ich dann beim StVa mit "Brief" und "Schein", oder nur mit "Schein" antanzen muss......
 
Aber was ich immer noch nicht verstehe ist, wenn mir der "Schein" mal abhanden kommt...
Womit könnte ich meine Eintagung belegen?
Alles was ich hab ist der alte entwertete Brief!

Wenn denn in dem alten Brief alle Eintragungen drin sind, die auch aktuell sind, dann kannst du es nur mit dem entwerteten Brief belegen. Dürfte auch kein Problem sein.
Ich werde mir demnächst von dem "Schein" von unserem roten TwinTop eine Kopie vorsichtshalber machen. In dem alten Brief steht nämlich nicht alles drin, was mittlerweile dran ist.


Und wie ist das bei Neuwagen die haben ja nicht mal den?!
Das kann es ja wohl nicht sein!!!

MfG

Bei meinem grünen Twin Top & auch bei Alex seinem Zafira habe ich/wir von Anfang an nur die Neuen Sachen gehabt. Alles was Serie ist und nicht im Schein drin steht kann theoretisch bei einer Verkehrskontrolle über Internet oder Händleranfrage überprüft werden.
Alles andere wird halt NUR NOCH IN DEN "SCHEIN" eingetragen.

Mal ne Frage. Wird GAR NICHTS mehr im "Brief" eingetragen? Weil, als ich meinen FOH wegen des Rußpartikelfilters ausgefragt habe, wusste er auch nicht, ob ich dann beim StVa mit "Brief" und "Schein", oder nur mit "Schein" antanzen muss......

Es wird definitiv NICHTS mehr dort eingetragen. Musst du bei der TÜV Abnahem für den Filter mal auf das Schreiben achten was da drin steht.
Entweder du musst es umgehend in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder bei nächster Gelegenheit.
Bei uns kann man im Internet auf die Seite vom SVA gehen und dort gucken was die dann für Unterlagen brauchen. --> Da
Ich weiß zwar nicht warum die den "Brief" haben wollen, aber es scheint wohl so zu sein. Bürokratie halt
 
Hab gerade festgestellt das in dem alten Brief die Eintragung ja garnicht drin stehen. Ich habe ja nach dem TÜV sofort die neuen Papiere bekommen.
Jetzt hab ich nur den "Schein" als Beleg! Zur Not auch noch den TÜV Bericht mit der Eintragung...
Ich werd aber zur Sicherheit nochmal beim Amt nachfragen wie die sich das vorstellen. Nicht das später mal was schief läuft, und ich wieder Serie fahr... :nee:

MfG
 
Ich würde mir zur Vorsicht auf jedenfall alles kopieren.
Wie gasagt, dass die bei einer techn. Änderung bei uns auch den"Brief" haben wollen, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Bei dem roten Twin Top, der ja einiges an Eintragungen schon im alten Brief drin stehen hatte, wurde bei der Umschreibung auf Saisonkennzeichen, wo ich dann die neuen Papiere bekam, nichts mehr in den Brief eingetragen.
Dies hatte mir aber zuvor auch der Herr vom KBA so bestätigt.
Das ist doch alles :doof: und Geldmacherei.

Gruß, Sonja
 
Aufgrund eines aktuellen Problems in der Nachbarschaft, habe ich mich noch mal mit der Zulassungsbescheinigung Teil1 u. Teil 2 auseinander gesetzt.
Fakt ist, die Rad/Reifenkombination ist nur noch mit der Standartbereifung vermerkt.
Fahrer neuerer Fahrzeuge haben zu ihrem Fahrzeug eine CoC Bescheinigung bekommen, die gilt als Herstellernachweis! Opel empfiehlt eine Kopie zu erstellen u. diese im Fahrzeug zu deponieren.
Demnach wäre es ratsam für Fahrer von Fahrzeugen, die diese Bescheinigung nicht haben, sich ihre relevanten Kombinationen aus dem Opel Umrüstkatalog zu kopieren u. im Fahrzeug mit zu führen.
Hier ein Info Flyer von Opel => Klick mich <=
Hier geht’s zur aktuellen Umrüstliste => Klick mich <=

Gruß
Bernd
 
Ich hab meinen alten Brief behalten, wurde nur ein Stempel darauf gemacht (UNGÜLTIG ) laut Aussage von der Zulassungsstelle kann die Polizei darauf zugreifen welche Reifengrösse Serienmässig eingetragen ist. Bei Sondereintragungen darauf achten das alles eingetragen wird.Bei der Zulassungsstelle wurde mir vorgeschlagen ,ich soll meinen alten Brief kopieren und ins Auto legen,habe ihr aber gleiche gesagt das ich das nicht machen werde (das der Dieb noch leichter an die Daten kommt ) Der Mist mit den Brief war doch damals Beschluß der EU , dann solln die sich auch darum kümmern das man nachvollziehen kann wer welche Reifen fahren darf.
Das ist meine Meinung und dazu stehe Ich auch.
 
Also mir wurde erzählt, daß grundsätzlich die Polizei in der Beweislast ist.

Können die dir vor Ort nicht direkt nachweisen, daß das Teil nicht freigegeben oder eingetragen ist, dürfen sie dich nicht festhalten.
 
Hi,
Ich weis das dieser thread älter ist, aber ich habe da mal eine Frage.
Und zwar fahren meine Eltern einen 2005 ZAfira A Edition mit dem 1.8er Benziner, dort habe ich gerade mal in die Zulassungsbescheinigung teil 1 (schein) geguckt und die haben nur noch die 205/55 R16 drin stehen (die sie garnicht fahren) und nicht mehr wie beim Vorbesitzer (FOH ) im alten schein noch die Serien 225/45 R17 und auch nicht mehr die Winterasphaltfrässen mit 195/65 R15. fahren meine Eltern (und ich wenn ich das Auto dann mal fahre) ohen Betriebserlaubnis, oder reicht es wenn man eine kopie des alten Scheins dabei hat, wo die reifen drin stehen?

Gruß Zafirafan 238 :D
 
Keine Panik, in den neuen Zulasungsbescheinigungen steht generell nur noch eine Größe drin, der Rest steht im Serienreifenkatalog (Hat der Händler). Den kann man sich, wenn man möchte ausdrucken und ins Auto legen, ist aber nicht notwendig, da mit der Umstellung auch die Beweislage geändert wurde ....

Das heißt, daß jetzt die Polizei Dir beweisen muß, daß dein Fahrzeug nicht in Ordnung ist und nicht mehr umgekehrt. Damit müssen die dich notfalls fahren lassen ....
 
bor da fällt mir ein Stein vom herzen, bin nämlich noch in der Probezeit und da könnte das fahren ohne zulassung den Führerschein kosten oder zumindest eine Nachschulung nach sich ziehen :mad: Das war nämlich mal bei einem aus der fahrschule wo ich war passiert, nur waren es da die Blauenrückleuchten an einem blauen Golf, die hatten kein Prüfzeichen. Das blöde für den Führerscheinneuling war, das er sie auch hässlich fand er sie aber mit dem Golf gekauft hatte und gerade das erstemal damit unterwegs war :schimpf: . Wäre z.B.: sien Vater gefahren, hätte der nur ein Bußgeld bekommen, aber er musste zur nachschulung und glaube sogar längere Probezeit :doof:.

Aber Danke das du mir so schnell geantwortet hast :)
 
Das Dumme an der neuen Zulassungsbescheinigung ist, das nur noch die Reifengröße des Grundmodells ( normalerweise die kleinste zulässige Größe ) im Schein steht. Auch bei Sondermodellen mit größeren Reifen und Felgen steht nur die Reifengröße der Grundausstattung drin. :doof:

Wenn man will, kann man gegen Gebühr auch die aktuelle Größe eintragen lassen. Ist aber nicht nötig, da wie bereits beschrieben die Polizei beweisen muß das die Reifen nicht zulässig sind. Dazu haben die aber in der Regel selbst keine Lust, ich spreche da aus Erfahrung. :D
 
Ist aber nicht nötig, da wie bereits beschrieben die Polizei beweisen muß das die Reifen nicht zulässig sind. Dazu haben die aber in der Regel selbst keine Lust, ich spreche da aus Erfahrung. :D

FALSCH!

1.
sollten sich an der kontrollstelle hinweise darauf ergeben, dass durch nicht eingetragene rad/reifen kombi beim betrieb des fz eine erhebliche gefahr ausgeht (z.b. beim lenkeinschlag "brockt`s" im radkasten o.ä.) wird die zulassungsplakette abgekratzt und das fz an ort und stelle stillgelegt.

2.
wird eine andere (als die in der ZLB 1 eingetragene standartgröße) bereifung gefahren und du kannst weder die COC-bescheinigung noch eine kopie aus dem opel reifenkatalog vorweisen, dann macht der "faule schutzmann" folgendes:
er überreicht dir freundlich eine sogenannte "mängelkarte" mit einer durch ihn festgesetzten frist auf wiedervorlage. auf der rückseite vermerkt er, bei welcher institution (tüv, anerkannte prüfstelle, zulassungsstelle, anerkannter fachbetrieb etc. etc.) du mit deinem fz vorfahren darfst, um dir die "legalität" deiner bereifung (natürlich gg. entsprechende gebühr) auf der mängelkarte mit stempel und namen bescheinigen zu lassen.
..............ich spreche da auch aus erfahrung.:D
 
das mit der Serienbereifung ist aber doch dann beim Zaffi A 195/65 R15 und nicht die 205/55 R16, oder? Das wäre ja schon blöd von Opel die 16Zoll als serie einzutragen, aber beim grundmodell sind 15Zoll montiert :confused: Und was ich noch lustig finde meine Eltern fahren die größe überhaupt nicht auf dem Zaffi:ROFLMAO: Sie fahren halt 195/65 R15 Im Winter und die 225/45 R17 Serien Alus im Sommer.

Was fahrt ihr den eig. so?
 
Die 195/65-15 sind die Generelle Serienbereifung aller A Zafira (außer den OPC - und den Edition). Die OPC und die Edition haben Werksmäßig die 205/55-16 als Winterbereifung drauf, man kann aber beim Edition auch die 195er nehmen. Und die OPC und Edition haben Werksmäßig die 225/45-17 als Sommerbereifung drauf. (Und es gab ein werksmäßiges zubehör 17 Zoll Rad mit der gleichen Reifengröße für alle normalen Zafira A)

Ich hatte ab Werk die 195/65-15 drauf, fahre im Sommer die OPC mit 225/45-17 und bin jetzt diesen Winter auf die 205/55-16 umgesattelt, weil ich der Meinung bin die Kombination ist besser zu fahren, da die Kiste nicht so schaukelt wie bei den 65er Gummis.
 
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