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Laut einem BGH Urteil, muß ein Händler auch haften, wenn er in den Kaufvertrag schreibt ... lt. Vorbesitzer Unfallfrei ... und später doch ein Unfallschaden vom Vorbesitzer festgestellt wird.
Könnte für die Zukunft ganz Interessant sein.
Hier der Pressebericht.
Gruß Boris
Wird ein Kfz falsch inseriert, kann man Reisekosten/Unkosten vom Anbieter erstattet bekommen, so urteilte das Amtsgerichts München (Az.: 163 C 8127/07).
In dem Fall war ein Fahrzeug im guten Zustand inseriert, vor Ort war es praktisch fahruntüchtig. => Klick mich <=
Das Urteil ist ganz...