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Zylinderkopf 2 Fragen zu einem generalüberholten Kopf

waldie

Omma und ich beim Kiffen
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Guten Morgen Gemeinde,

die 1. Frage lautet:
MUSS ein generalüberholter Kopf vor dem Einbau plangeschliffen werden?

und die 2. Frage:
MUSS man bei einen generalüberholten Kopf den alten Kopf wieder abgeben?
 
Guten morgen Waldie,

1: Prinzipiel sind gerneralüberholte Köpfe schon geplant.

2: Viele Anbieter verlangen Pfand den man dann nach dem Altteilerückgabe wieder bekommt.

Wenn du Dir einen Anbieter ausgesucht hast würde ich aber diese Fragen vorher mit Ihm abklären um auf der sicheren seite zusein.
Bei meiner Revision habe ich meinen eigenen Kopf direkt zum "Profi" gebracht und dann zusammen entschieden was alles zu machen ist.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen
 
Der Hintergrund meiner Frage ist folgender:

Ich habe ein Angebot für meine Rep. über die ZKD und Kupplung. Bei der Demontage des Kopfes hat sich heraus gestellt, das der Kopf nicht mehr revidierbar ist. Daraufhin habe ich mich für einen GENERALÜBEHOLTEN Kopf entschieden, es ist KEIN Austauschteil!!!. Nun habe ich mir überlegt, wenn der alte Kopf nicht zurückgeschickt werden brauch, das ich mir wenigstens die Ventile auf Lager lege. Jetzt hat mir die Werkstatt gesagt, das der Kopf doch zurück muss. Dann wäre das für mich aber ein Austauschkopf und kein generalüberholter. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zutuen?
 
die köpfe sind meistens im tausch. das musst allerdings vorher mit deinem Händler/anbieter klären. wenn der kopf nicht gerade in 2 teile gebrochen ist kannst den so gut wie immer überholen. der wird geschweist, neue sitzringe etc. im tausch ist das ganze meist etwas günstiger.

wenn es nicht im tausch hast, gehen dem anbieter ja auf kurz oder lang die köpfe aus.

bei einem tausch oder überholten kopf (ist eigentlich das gleiche, nur 2 unterschiedliche begriffe) ist der kopf geplant und fertig zur Montage. zumindest biete ich das so an. der kunde bekommt den kopf fertig zum einbau. alles andere wäre ja Schwachsinn. die einzige Unterscheidung ist eigentlich ob es sich um einen werksneuen oder gebrauchten(somit überholt) kopf handelt.
 
Es handelt sich um einen überholten Kopf. Allerdings war die Aussage, das der alte Kopf nicht mehr revidier bar sei, weil eben u. a. die durchgängigen Risse an den ZK Gewinden sind. D. h. für mich, das der Kopf nicht im Tausch wegging.

Ich verstehe das mit dem planen nicht so ganz, den darum geht es.
Für mich heißt es, wenn er generalüberholt und plangeschliffen angeboten wird, dann braucht er auch nicht mehr plangeschliffen werden, richtig?

Müssen die Kopf vllt "irgendwie" angepasst werden? - aber geplant heißt doch geplant,

Mir hat die Werkstatt gesagt, das er von denen geplant wurde. Im Angebot des Anbieters steht aber drin, das er eben "generalüberholt + geplant"" ist.

Ich will umgehen, das mir das 2x in Rechnung gestellt wird:
1. durch den Anbieter des Kopfes, im Angebot enthalten
2. durch meine Werkstatt
 
den kopf kann man schweisen oder gewindeeinsätze rein machen. somit ist er überholbar.

na wenns im Angebot steht das er geplant und überholt ist, sollte das ja auch so sein. zu arg planen solltest den kopf allerdings nicht, und wenn er 2 x geplant wurde wärs schon arg. höchstens er wurde vermackt oder so. angepasst wird da nix. drauf und gut.
 
Einen zudammengebauten Kopf kann man eh nicht planen, dazu müsste ja alles wieder ausgebaut werden. Der Kopf wird bei der revision geplant und dann komplettiert, so kenne ich das.
 
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