Fahrzeugspezifisches TÜV-Teilegutachten liegt bei steht da.
Es gibt ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), TÜV-Gutachten, und Festigkeitsgutachten (bzw. Traglastgutachten).
ABE
Da drin steht, dass dieses Teil zu dem
Auto passt und ohne Bedenken dran verbaut werden darf, wenn bestimmt Auflagen eingehalten werden. U.U. muss man aber zum TÜV um den fachgerechten Einbau zu bestätigen, z.B. beim Lenkrad wird die passende Nabe vom TÜV in die ABE eingetragen und der Einbau kontrolliert. Bei den meisten Teilen mit ABE ist das aber nicht nötig.
Die ABE muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden.
(Fahrzeugspezifisches) TÜV-Gutachten
In diesem steht, dass dies Teil grundsätzlich ans Auto passt, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden.
z.B. bei Felgen steht in dem Gutachten, dass die Felge für dieses Auto gebaut wurde, ob und welcher Zentrierring nötig ist, dass u.U. gebördelt werden muss, Schraubenlänge, erlaubte Reifengrößen. Der TÜV kontrolliert das Zusammenspiel der Felgen mit dem Auto, und dass alle Auflagen erfüllt sind, und erstellt eine
Prüfbescheinigung. Diese muss man entweder mitführen, oder in den Brief und den Schein übernehmen (Eintragung) lassen (was nötig ist, wird auf der Bescheinigung angekreuzt).
Festigkeitsgutachten
Dieses besagt nur, dass das Teil eine bestimmte Festigkeit aufweist.
Bei Felgen gibt es ein Traglastgutachten, welches bestätigt, dass eine Felge z.B. 650 kg trägt. Damit weiß man, ob die Felge das Auto trägt. Alle anderen Faktoren werden vom TÜV bei einer
Einzelabnahme geprüft! Z.B. ob die Mittenzentrierung und der Lochkreis passt (also ob die Felge eigentlich zu dem Auto passt), ob die Schrauben lang genug sind, ob die Bereifung irgendwo schleift, ob genug Platz an der Bremsanlage ist...
Der TÜV macht die Eintragung direkt in den Brief, zur Übernahme in den Schein muss man zur Zulassungsstelle.
Also:
- ABE mitführen und gut (bzw. Einbau in der ABE bestätigen lassen, mitführen und gut).
- Mit TÜV-Gutachten eine Abnahme nach §19 machen lassen, Prüfbescheinigung mitführen oder in Papiere übernehmen lassen durch Zulassungsstelle.
- Mit Festigkeitsgutachten geht nur Einzelabnahme nach §21. Eintragung in den Brief erfolgt durch TÜV, neuen Schein stellt Zulassungstelle aus.
mfg René