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Aufpassen bei Autoverkauf die 2te.

Z

za4a-Markus

Gast
Hallo Leute,
vielleicht hat ja hier jemand eine Ahnung was ich machen kann::anbet:

Anfang Dezember habe ich meinen Astra zu 2000 Euro verkauft. Es wurde ein Kaufvertrag gemacht, habe alles vom Personalausweis abgeschrieben. Dann gab es noch eine Anzahlung von 100 Euro, was auch im Kaufvertrag vermerkt wurde. Der Astra sollte nun in der Zeit zwischen dem 15. und 20.12.2006 abgeholt und bezahlt werden. Nun war ich so blöd und hatte vergessen die Telefonnummer aufzuschreiben. Naja, dachte ich, ich weiss ja, wo Du wohnst.
Am 15. bin ich dann zu der Adresse gefahren, die im Personalausweis angegeben war. Als ich dort ankam, war kein Namensschild des Käufers vorhanden. So habe ich bei den Nachbarn links und rechts geklingelt und gefragt, ob sie den Käufer aus der 79 kennen. Die sagten mir, dass da nur Russen und Polen wohnen, die am Wochenende nach Hause fahren. Daraufhin bin ich zur Polizei gefahren, um die Meldung aus dem Ausweis bestätigen zu lassen. Die haben mich an die Meldestelle verwiesen, die sich im selben Hause befindet. Der nette Herr von der Meldestelle hatte dann in den PC geschaut und mir die Adresse bestätigt, nachdem ich dem Herren den Kaufvertrag vorgelegt habe. Nun erzählte ich dem Herren von der Meldestelle, dass nicht einmal die Nachbarn ihn (den Käufer) kennen:cry: . Nun will die Gemeinde Ganderkesee Nachforschungen anstellen.

Ich bin danach nochmal zum Haus gefahren und einen Zettel hinterlegt mit meiner Telefonnummer und meinem Anliegen.
Abends rief mich dann ein Pole an, der mir erklärte, dass der Käufer dort schon seit einem halben Jahr nicht mehr wohnen würde.

Nun ist guter Rat teuer. Kann ich den Astra, falls sich der Käufer nicht bis morgen Abend meldet, ab dem 21.12 weiter verkaufen?
An den Käufer komme ich nicht ran, weil er nirgends anders gemeldet ist.
Vielleicht hat jemand von Euch auch schonmal eine solche Erfahrung gemacht.

Achso, den Wagen, den Schlüssel und die Papiere habe ich noch. Den Astra habe ich in einer Garage stehen (abgemeldet)

LG
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja kannst Du. Das Datum im Kaufvertrag ist bindend.
 
Off-Topic:

immerhin hast du 100 euro verdient, wenn das so weitergeht kannst richtig kohle machen :D
 
...sehe ich auch so wie Andy! Wenn Du jetzt anfängst dem hinterher zu laufen, machste Dir nur Deine Nerven kaputt und verfährst auch noch Sprit für nichts.

Also sehe die 100 € als kleine Standgebühr und verkaufe ihn weiter.
 
Ja kannst Du. Das Datum im Kaufvertrag ist bindend.

Nur dann, wenn im Kaufvertrag ein Fixdatum eingetragen wurde!!!

Zitat:
Der Astra sollte nun in der Zeit zwischen dem 15. und 20.12.2006 abgeholt und bezahlt werden.

Da diese ein Zeitraum ist und kein Fixtermin kann es Probleme geben.
Das einzige was Du machen kannst, Dich bei der Verbrauchzentrale erkundigen, denn bei Verträgern kann man nicht mit Logik argumentieren, soll heißen: Na, dann verkaufe ich den Wagen nachdem 20.12.06 24.00 Uhr - VORSICHT!!

Um Nummer sicher zu gehen: Würde ich bei die Verbrauchzentrale konsultieren, habe mit dem Laden recht gute Erfahrungen gemacht.

Oder hast Du im Bekanntenkreis einen Anwalt.

Besser noch: Gibt es hie rin unserer Gemeinde einen Anwalt??;)
 
Hallo Markus,

also ich würd mir da absolut keinen Kopf machen.
Erstens haste ja schon 100 Euro - quasi eine Aufwandsentschädigung.
Zweitens lautet der Kaufvertrag auf eine Käuferadresse die ja offensichtlich gar nicht stimmt.
Warte doch einfach, hmm so bis mitte Januar ab und wenn sich dann nichts tut verkaufste das Auto (welches übrigens sehr gut aussieht) einfach an jemand anderen.
Hast du den vereinbarten Abholtermin schriftlich?

Gruß Daniel
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry,

aber für mich ist eines klar. Ich habe mit dem Käufer einen Termin
ausgemacht. Der Käufer hat eine Anzahlung geleistet, die Adresse
der Käufers stimmt ned, der Käufer hat sich ned gemeldet.

Das Ding geht an jemanden anderen.. aus passta, was soll passieren,
das dich der Pole anzeigt? Ist ja lachhaft..

Nimm die 100€, geht dir Bier holen und verkauf das Ding wem anderen.
Nix mit Warten oder nochmal herumfahren.. Der hat halt einfach Pech
gehabt, so einfach ist das.. Da noch aufpassen ob rechtlich alles sauber
ist, du brennst doch.. Dein Käufer hat den Vertrag gebrochen, nicht du,
also verkauf ihn wem anderen, der kommt eh nimma.

mfg

DIESEL TOM
 
hab da aber doch noch ne frage;

du schreibst
Der Astra sollte nun in der Zeit zwischen dem 15. und 20.12.2006 abgeholt und bezahlt werden
==>> warum fährst du denn am 15. schon bei dem typen vor? er hat ja noch zeit bis und mit 20. dezember das fahrzeug abzuholen, und das ist ja heute :confused: ?!?


vielleicht taucht er heute ja noch auf.
 
Andi,

wetten wir einen Kasten Mineralwasser dass der ned kommt ;)

mfg

DIESEL TOM
 
wer ist denn so dumm, bezahlt nen hunderter sozusagen als kaution an und taucht dann nimmer auf :doof: ?!?

bevor ich mir die mühe machen würde den aufzusuchen würd ich erst mal die frist abwarten.
 
Ich bin mit ner Kiste Apfelsaft dabei !!

Da kommt keiner mehr.

Gruß Daniel
 
@ Andi

Die sagten mir, dass da nur Russen und Polen wohnen, die am Wochenende nach Hause fahren.

Die warn's :)

mfg

DIESEL TOM
 
wer ist denn so dumm, bezahlt nen hunderter sozusagen als kaution an und taucht dann nimmer auf :doof: ?!?

Da haste wohl Recht Andy,

aber wenn der wirklich Interesse an dem Fahrzeug hat, warum gibt der dann ne falsche Adresse an und meldet sich nicht gleich nach dem 15.??
:doof:

Gruß Daniel
 
@ Tom,


hab ich schon gelesen, aber auch bei denen sitzt das geld nicht so locker in den taschen dass sie einfach damit um sich werfen können.




@ Daniel,


der hat doch bestimmt nicht damit gerechnet dass markus bereits am ersten tag der laufenden frist vor seiner türe stehen wird (wer rechnet überhaupt mit sowas wenn die frist noch bis zum 20. läuft?). das mit dem personalausweis bzw. der adressänderung kann ja verschiedene gründe haben.


warten wir mal ab bis morgen.
markus wird uns bestimmt auf dem laufenden halten.
 
wieso verläuft sich bei mir nie so´n Käufer.....;) ....wobei das ärgerlich ist...man will die karre gegen Bares ja auch mal vom Hof haben....

viel Erfolg!
 
...ganz ehrlich, ich wäre auf den Deal garnicht eingegangen. Endweder sofort bares oder das Auto steht weiter zum Verkauf.

Hab ich mit meinem Omi gehabt, Hand drauf, kommen morgen und holen den Wagen ab, aber das Sportlenkrad und die Airbrushs müßen raus. Wir wie zwei dumme den Wagen umgebaut und am andern Tag kam keiner.

Deswegen habe ich nur noch Wagen gegen Gesamtpreis ansonsten bleibt er mein. Eine Unterschrift kann jeder leisten und wer noch so doof ist und 100 € zahlt, ist selber schuld. Dann hätte er ja mal vorbei fahren können beim Markus und bescheid geben können, wann er den Wagen denn jetzt genau abholt.

Also Markus, solltest Du ihn nochmal verkaufen können, dann laß Dich auf sowas wie ich hole ihn am ... ab nicht mehr ein. Wer zuerst kommt, malt zuerst... in diesem Sinne, viel Glück!!!
 
Hi,

Wenns nicht pressiert, würde ich noch bis nach Weihnachten warten. In den nächsten Tagen wird wahrscheinlich kaum einer nen Wagen kaufen. Wer weiß, vielleicht gibts nen guten Grund, und ein paar Tage mehr sind kein Beinbruch. Wenn der Wagen bis zum 27. immer noch nicht abgeholt wurde, kannst Du ihn immer noch verkaufen.

Zu den 100 Euro: ob sie wirklich Dir gehören, weiß ich nicht. Ja, klar, Verträge müssen erfüllt werden, aber ob sich große Stress deshalb lohnt?


.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung)

rami schrieb nach 39 Sekunden:

Ach ja, ansonsten schließe ich mich Nadine an: Bezahlung sofort cash oder kein Deal :)
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, ich denke das ganze wird sich eh noch ein paar Tage ziehen, da er ja bestimmt noch nicht den nächsten Käufer vor der Tür stehen hat. Obwohl ich mir vorstellen könnte, gerade die Kidys, die von Papa und Oma zu Weihnachten Geld bekommen, könnten die nächsten Tage auf so eine Anzeige anspringen.
 
Also, Abholdatum war der 20.12.2006, schriftlich.
Mündlich zwischen 15. und 20.12.
Hingefahren bin ich, nachdem mir der Nachbar in Haus Nr. 78 mir sagte, dass es diesen Typen dort nicht gibt.
Mal sehen, was passiert.
Habe eben mit meinem Anwalt gesprochen. Dieser sagte mir, ich müsse den Typen anschreiben, per Einschreiben und eine Frist setzen. Nur wohin?
Habe die Telefonnummer vom Vermieter des Hauses 79 bekommen. Vielleicht weiss der was. Halte Euch auf dem Laufenden

@alle: Vielen Dank
 
Markus,

wieso sooooo kompliziert. Wenn er heute ned kommt ist der Käse gebissen.

Ab mit den 100€ in die Sparbüchse und das Auto wieder auf den freien Markt.. passta..

Da wär mir jedes Telefonat mit einem Anwalt zu schade.

mfg

DIESEL TOM
 
genau, als wenn so einer nachher nochmal ankommt und ansprüche stellt...! Der wird sich nie wieder bei Dir blicken lassen. Ab morgen würde ich den Wagen wieder zum Kauf freigeben...!

Aber sagtest Du nicht mal, das es einer aus Eurem Club ist, der den Wagen kauft. Irgendwas haste doch mal geschrieben, von wegen er wollte ihn schon immer haben und jetzt hat er ihn bekommen??????
 
hi

stellt euch das mal nicht so leicht vor es gibt immerhin einen bindenden vertrag und wenn der typ jetzt wegen ner krankheit den termin nicht warnehemen kann und du den wagen anderweitig veräußerst kann er dich auf schadensersatz verklagen er hat ein anrecht darauf ein gleichwertiges fahrzeug zu erhalten und immerhin hat er seinen anspruch auf das fahrzeug durch die anzahlung geltend gemacht , also markus hör auf deinen anwalt ist besser so .

wir haben bei uns so ähnliche fälle in der firma , dort wird der kunde (in deinem fall der käufer) auch per einschreiben angeschrieben selbst wenn der brief zurückkommt mit unbekannt verzogen , dann wird das einwohnermeldeamt informiert und ermittelt die neue meldeadresse sollte keine neue meldeadresse nach einer bestimmten frist ermittelt werden können dann kannst du den vertrag anulieren lassen , desweiteren bist du als geschäftsmann (bei privatleuten weiß ich es nicht genau) verpflichtet die anzahlung auf ein zinsbringendes konto einzuzahlen und wenn er sein eignetum verlangt dann mußt du ihm das fahrzeug gegen zahlung des restbetragtes herraus geben bzw ihm dann nach ablauf der frist die anulierung des vertrages mitteilen und ihm sein geld inkl. der angefallenen zinsen unverzüglich auszuhändigen , soweit die deutsche rechtsprechung für geschäftskundenverträge , was jetzt bei ihm ist weiß ich nicht , außerdem gehört russland ja (noch)nicht zur EU .

ist ne sehr verzwickte sache das ganze , also hol dir auf jeden fall rat bei deinen anwalt .

gruß chris
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, Abholdatum war der 20.12.2006, schriftlich.
Mündlich zwischen 15. und 20.12.
Hingefahren bin ich, nachdem mir der Nachbar in Haus Nr. 78 mir sagte, dass es diesen Typen dort nicht gibt.
Mal sehen, was passiert.
Habe eben mit meinem Anwalt gesprochen. Dieser sagte mir, ich müsse den Typen anschreiben, per Einschreiben und eine Frist setzen. Nur wohin?
Habe die Telefonnummer vom Vermieter des Hauses 79 bekommen. Vielleicht weiss der was. Halte Euch auf dem Laufenden

@alle: Vielen Dank

Genau das ist der Schlüssel, wenn in dem Kaufvertrag als Beispiel gestanden hätte:

Abholung am 19.12.2006 bis 17.00 Uhr

dann wäre der Dropsch gelutsch, aber so musst Du, wie Dein Anwalt sagt, in einen Anschreiben MIT RÜCKSCHEI!!!! ihn in Verzug setzten (also Frist).

Das nächste Problem, wenn Du nun ein Fehler in der Abwicklung machst dann kann der Schuß nach hinten los gehen.

Warum:
Wenn Du Pech hast, dann wird mit "Formfehler" argumentiert.
Also, vermeide sie, das kannst Du eben nur mit Deinem Anwalt.;)

Manche machen es sich hier sehr einfach, leider geht das aber nicht.;) ;) ;),
auch wenn es auf den 1. Blick so aus sieht.

EDIT:
Hinweis:
Da dieser Vertrag privatrechtliche geregelt ist, MUSST Du die Gewährleistung expliziet ausschließen, wenn Du das nicht haftest Du - ohne wenn und aber!!! Die Haftung wird NICHT automatisch ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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