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Darf ich das so ???

Opelaga2102

Forumsneuling
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10.11.2022
Beiträge
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Zafira Modell
A
Servus Leute
Frage an euch
Ich fahre einen Opel Zafira A ( 99-05 ) 1.8l 16V 92 kW 125 PS

Und hätte mich für diese Felgen entschieden.
Mit den Reifen 215/45 R17
Habe da mal einen link für euch .


Wenn ich auf der Seite das Gutachten zum Zafira A lese brauche ich keine Änderungen am Kfz vornehmen, und ich könnte diese Kombination fahren .

Habe ich das so richtig verstanden???
Oder muss ich doch noch was am Kfz ändern???
 
Warum verlinkst Du dann nicht zu dem Gutachten/ABE?
Das was ich gefunden habe bzw rausgesucht habe betrifft die 7,5x17; ET40 (LINK)
Da sind reichlich Vorgaben zu erfüllen.
Und A01 sagt das doch schon alles.
So wie ich das lese ist da viel nachzubearbeiten.


Gruß

D.U.
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Also wenn ich mir dir Punkte anschaue vom Gutachten die da wären für den
Opel Zafira-A
A01 / A12 / A14 / A18 / und S01

A01 besagt
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12 besagt
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14 besagt
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18 besagt

Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS -Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS -Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Und S01 besagt
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Mehr steht da dort nicht ???
Was soll da viel nachzuarbeiten sein ???
 
Oh das steht noch viel mehr!!!!
bei 205/45R17:
K1a; K2c; K42 & T88

bei 215/45R17:
K1a; K2c; K42 & K15

Das muß aller erfüllt sein, damit A01 klappt!!!


Gruß

D.U.
 
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