Die neue DIN 13164 ist im Januar 2022 erschienen und wurde zum 01.02.2023 gültig.
Mit der neu umgesetzten DIN 13164:2022 ändert sich folgendes:
ABER:
Im Moment besteht noch kein Grund, gleich in Panik zu verfallen.
Die deutsche Regierung hat es bisher nicht geschafft, den Paragraph 53h der STVZO anzupassen, und die neue DIN-Norm darin aufzunehmen!
Wer bei einer Fahrzeugkontrolle einen alten Verbandkasten vorzeigt, wird vermutlich keine Strafe bekommen ... denn es fehlt die Rechtsgrundlage zum ausstellen einer "Mahngebühr".
Dennoch sollte der Verbandkasten natürlich aktuell sein, und auch alle benötigten Inhalte mit sich bringen.
Ich denke, da sollten wir uns nicht auf "Paragraphen" ausruhen ... sondern einfach, der Gesundheit zu liebe, den Verbandkasten aktualisieren.
DENNOCH macht es natürlich Sinn, sich zumindest die zwei Masken in das Kasterl zu packen.
Auch finde ich, man kann das kürzlich wegrationalisierte Tüchlein ruhig im Kasten belassen.
Mit der neu umgesetzten DIN 13164:2022 ändert sich folgendes:
- - Verbandtuch 40x60 cm ersatzlos gestrichen
- - Anzahl der Dreiecktücher von 2 auf 1 Stück reduziert
- + 2 Stück OP-Gesichtsmasken müssen im Vaerbandkasten enthalten sein
ABER:
Im Moment besteht noch kein Grund, gleich in Panik zu verfallen.
Die deutsche Regierung hat es bisher nicht geschafft, den Paragraph 53h der STVZO anzupassen, und die neue DIN-Norm darin aufzunehmen!
Wer bei einer Fahrzeugkontrolle einen alten Verbandkasten vorzeigt, wird vermutlich keine Strafe bekommen ... denn es fehlt die Rechtsgrundlage zum ausstellen einer "Mahngebühr".
Dennoch sollte der Verbandkasten natürlich aktuell sein, und auch alle benötigten Inhalte mit sich bringen.
Ich denke, da sollten wir uns nicht auf "Paragraphen" ausruhen ... sondern einfach, der Gesundheit zu liebe, den Verbandkasten aktualisieren.
DENNOCH macht es natürlich Sinn, sich zumindest die zwei Masken in das Kasterl zu packen.
Auch finde ich, man kann das kürzlich wegrationalisierte Tüchlein ruhig im Kasten belassen.