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Hallo zusammen,
ich habe vom User Soldier79 die nagelneuen Eibach Feder übernommen. Jetzt hab ich eine Frage zur Eintragung. Ich fahre Winter wie auch Sommer Originalfelgen mit passender Bereifung. In dem TÜV Gutachten steht unter Punkt III.2 "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen. Unter Punkt 0. aber das die Betriebserlaubnis sofort nach Einbau der Feder erlischt.
Was denn nun? Muss ich zum TÜV oder nicht? Mein Privat-Schrauber meinte Nein.
Danke und Gruß Micha
ich habe vom User Soldier79 die nagelneuen Eibach Feder übernommen. Jetzt hab ich eine Frage zur Eintragung. Ich fahre Winter wie auch Sommer Originalfelgen mit passender Bereifung. In dem TÜV Gutachten steht unter Punkt III.2 "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen. Unter Punkt 0. aber das die Betriebserlaubnis sofort nach Einbau der Feder erlischt.
Was denn nun? Muss ich zum TÜV oder nicht? Mein Privat-Schrauber meinte Nein.
Danke und Gruß Micha
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