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Erlischt bei Einbau TC die Betriebserlaubnis?

N

Noppi

Gast
Themenstarter
Hallo Leute,

ich bin seit Ende letzten Jahres stolzer Besitzer eines Zafira A OPC und verfolge mit Interesse die Beiträge hier im Forum. Gerne würde ich mir die Möglichkeit schaffen, die Traktionskontrolle bei Bedarf abzuschalten - Anleitungen dazu gibt es hier ja.

Doch drängt sich mir die Frage auf, ob dadurch nicht die Betriebserlaubnis erlischt? Ich schalte damit ja ein Sicherheitsmerkmal meines Auto´s aus. Zudem wäre es für die Versicherung ein gutes Argument, sich nach einem Unfall herauszureden.

Ich habe mal im Internet etwas herumgesucht und bin der Meinung, das das Nachrüsten des Tasters diesen gravierenden Nachteil mit sich bringt.
Auf einer Seite habe ich die Aussage gefunden, das die Europäische Union angeblich verhindern möchte, das diese Sicherheitsfunktionen auszuschalten sind.

Was meint Ihr dazu?


Grüße
Noppi
 


Hi !

Danke für Deine Antwort, doch richtig weiterhelfen tut sie mir nicht. Zum einen gibt es einige Boardies hier, die sich den Schalter nachträglich eingebaut haben - zum anderen wird darauf hingewiesen, das es eine sinnvolle Sicherheitsvorrichtung ist.

Aber ob die Betriebserlaubnis - und damit auch der Versicherungsschutz erhalten bleibt, das frage ich mich weiterhin.

Grüße
Noppi
 
Ich bin kein Jurist daher gibt der nachfolgende Beitrag nur meine Meinung wieder.
Ich glaube dass wenn 5 Juristen gefragt werden, wird es mehrere Meinungen dazu geben.
  • Fakt ist, im Zafira A ist der Schalter, damit auch die Funktion irgendwann entfallen, sie war aber bereits Bestandteil zu einem früheren Baudatum.
  • ESP war keine Serienausstattung.
  • Neuere Opel Modelle bieten die Funktion in Verbindung mit einen IDS Fahrwerk wieder an.
  • Andere Hersteller wie BMW haben die Funktion Standardmäßig an Bord, sogar noch höherwertiger, da ein Selektives Abschalten von DSC und TC möglich ist.
  • Noch einen Schritt weiter geht der neue M3, dort kann man über den Optionalen M-Drive die Parameter des ESP Eingriff Variieren und auch selektiv abschalten.
  • ESP ist keine Gesetzliche Vorschrift.
Das sind erst mal die Fakten, jetzt kommt das Aber.

Aber, wenn ein Unfall mit abgeschalteten ESP erfolgt, kann ich mir gut vorstellen, dass die Versicherung und wohl auch ein Richter das als Fahrlässig einstufen wird.
Ich für meinen Teil, habe seit dem Fahrversuch im Winter, ESP nicht mehr abgeschaltet und werde mich auch hüten das im öffentlichen Straßenverkehr zu tun, wenn ich die Funktion nutze, dann im Notfall um TC abschalten zu können, oder auf abgesperrten Flächen.

Ich empfehle jeden sich eine Nachrüstung genau zu überlegen, es könnte die Betriebserlaubnis in Gefahr sein, auch mit der Versicherung kann man Probleme bei einen Unfall mit abgeschalteten ESP bekommen.

Gruß
Bernd
 
Wenn man ESP hat, kann man TC nur in Verbindung mit ESP abschalten, der Zafira A unterstützt keine selektive Abschaltung.
Hat man nur TC, ist es ebenfalls ein Eingriff, gleich ESP, wie das jetzt Juristisch und Versicherungstechnisch gehandhabt wird, da habe ich keine Ahnung.

Gruß
Bernd
 
Ich empfehle jeden sich eine Nachrüstung genau zu überlegen, es könnte die Betriebserlaubnis in Gefahr sein, auch mit der Versicherung kann man Probleme bei einen Unfall mit abgeschalteten ESP bekommen.

Danke für Deine objektive Betrachtung - ich sehe dies genauso. Aber bei dem oben zitierten Satz muß ich nachhaken:

Ist die Betriebserlaubnis und damit vermutlich auch die Versicherung nicht schon in Gefahr, weil man mit dem Einbau des Schalters bereits einen Eingriff in die (Steuerungs-)Elektronik getan hat?


Grüße
Noppi
 
Es ist definitiv KEIN Eingriff in die Steuerungselektronik.
Der Zafira verwendet das Uralte Bosch 5.3 ABS , das hat diese Funktion in der Elektronik drin, ist ja auch ein Kaufteil, man aktiviert eine in der Hard.- und Software vorhandene Funktion.

Gruß
Bernd
 
Ist die Betriebserlaubnis und damit vermutlich auch die Versicherung nicht schon in Gefahr, weil man mit dem Einbau des Schalters bereits einen Eingriff in die (Steuerungs-)Elektronik getan hat?
Meiner Meinung nach nicht.
Du rüstest ja eine "Serien"-Funktion nach, welche so wie sie ist auch nützlich sein kann, beispiel "Anfahrschwäche im Winter".

Auch ist durch den Einbau an sich nichts sicherheitstechnisches Vorzuwerfen.


Allerdings denke ich, das du im Fall eines Unfalles, welcher nachweißlich mit AKTIVIERTEM ESP vermieden werden hätte können -> zumindest eine Teilschuld erhalten wirst, oder die Kasko eine Zahlung verweigert!


Beispiel:
Du darfst ohne Probleme mit Badeschlappen ein Auto fahren.
Wirst du von der Polizei angehalten -> wird dir nichts pasieren (ausgenommen Berufskraftfahrer; LKW, Spediteur, ... )!
Bist du jedoch in einen Unfall verwickelt => wirst du dank der Badelatschen eine Teilschuld bekommen -->
sofern nachgewiesen wird, das durch den verminderten Bremsdruck ein Aufprall hätte vermieden werden können.

mfg Chris
 
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