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Führerschein Umtauschfrist "alte Scheckkartenführerscheine" aus den Jahren 1999-2001

In diesem Jahr werden zum 19. Januar 2026 alten Führerscheine im Scheckkartenformat ungültig.
Betroffen sind im Januar 2026 hierbei Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.
Wer noch einen alten "Führerschein" hat, sollte sich als bald um den Umtausch kümmern.
Ein Umtausch ist relativ leicht gemacht, es wird lediglich folgendes benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • ein biometrisches Passfoto und
  • der aktuelle Führerschein
Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist nicht notwendig.

Auf Grund der hohen Flut an Aufträgen, ist beim Umtausch mit einer Wartezeit (Neuaustellung) von mehreren Wochen zu rechnen!
Man sollte sich also rechtzeitig um den Umtausch kümmern, da bei einer Kontrolle ein ungültiger Führerschein eine "Strafe" von 25€ mit sich bringen würde.
 
Einige Anmerkungen dazu.
Ja es kann digital / online einfach gehen.
Mit einem neuen Perso, und der AusweisApp
Biometrisches Passfoto kann "kostenlos" selber erstellt werden, geht super auf dieser Seite KLICK
Aktueller Führerschein.

Bei dem Führerschein ist aber Vorsicht geboten wenn Führerschein Klassen zusätzlich später erworben wurden kann das untergehen.
Wer BCE besitzt kommt nicht um einen aktuellen großen Sehtest herum.
Bei Personen über 50 wird es mit BCE auch nicht einfacher.

Alles in allem ist eine Großzahl der neu ausgestellten Führerscheine fehlerhaft.
Beschäftigt euch deshalb vor dem Abholen wie der neue Führerschein aussieht und was dort wo steht.
In meinem alten Führerschein war ich kein Brillenträger, bei dem neuen kann es von Vorteil sein das dort Brillen und Kontaktlinsen eintragen zu lassen. Dann sollte unter Punkt 12. der Eintrag 01.06 stehen!
Diese Angaben hatte ich online auch getätigt auf dem Passfoto bin ich auch mit Brille zu sehen.
Das Feld 12. ist bei meinem Führerschein aber leer!
Auch wurde mein BCE unterschlagen und noch nicht mal der große Sehtest erwähnt.
Hätte diesen Führerschein auch ablehnen und korrigieren lassen können.
Da ich aber noch zu der Generation gehöre welche den Führerschein BC1E mit der früheren Klasse 3 inne hat habe ich auf die Korrektur verzichtet.
Nun habe ich das Kuriosum das ich einen Führerschein besitze wo ich mit Brille abgelichtet bin aber keinen Vermerk habe das ich diese beim Fahren tragen muß.

Ach ja ganz vergessen:
Unter Punkt 4b. auf der Vorderseite des neuen Führerscheines steht ein "Ablaufdatum!"


Gruß

D.U.
 

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