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Gebrauchtwagengarantie ?????????

NaDiNe

Ford Fahrer...
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22.06.2006
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1.266
Hallo!
Hab zu dem Thema jetzt nichts eindeutiges gefunden, falls ein Thread bereits besteht, bitte ich um den Link, Danke dafür!

Ansonsten würde ich gerne wissen, was für Mängel in der Händler Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sind????
 
:guck:
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http://www.autobild.de/geld/autokauf/artikel.php?artikel_id=8043
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http://www.garantie-direkt.eu/
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http://www.cargarantie.com/CGWEBPortal/de/GN/de_gwg.cfm
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Also, es geht um unsere Bremsen (denken wir) auf jedenfall quietscht der Wagen an der Vorderbremse wenn wir fahren, nicht immer aber schon ziemlich laut. Es ist auf der rechten Felge auch mehr Bremsstaub zu sehen wie auf der linken allerdings kommt das gequietsche von beiden seiten.
Wir sind zum Händler, da wir den Wagen ja noch keine 2 Monate haben und er es von Anfang an macht. Der meint allerdings, das die Bremse kein Garantiefall ist. Er wolle sie wieder "Gangbar" machen, ob wir heute Abend, wenn wir den Wagen abholen eine Rechnung unter die Nase gehalten bekommen "?????????????".

Deswegen würde ich gerne Wissen, ob er uns die Reparatur in Rechnung stellen kann oder nicht? ! ? Zudem ist der Wagen ja bei unserem Kauf über den Tüv gegangen, angeblich ohne Mängel aber das Stelle ich jetzt mal in Frage oder fällt dem Tüv so ein Mängel nicht auf.
 
wenn du den wagen noch keine 2 monate hast dann hast du so oder so noch 10 monate gewährleistung ausser dein händler hat das beim verkauf gleich ausgeschloßen
 
Nein, Garantie hat er nicht ausgeschlossen. Allerdings meinte sein Meister, das die Bremsen nicht als Garantiefall gelten, sondern nur Motordefekte, die Bremsen wären Verschleiß, dabei muß es ja der Bremssattel oder ähnliches sein. Naja, holen den Wagen um 16.00 ca. ab, dann bin ich mal gespannt.
Ich will aber nicht eine Rechnung am ende zahlen, die ich nicht zahlen müßte.
 
wenn du aber nachweisen kannst daß die bremsen schon vor dem verkauf nicht in ordnung waren dann muß der händler dafür gerade stehen
 
umgekehrt. bei 2 monaten muss der händler beweisen., daß es beim verkauf in ordnung war.
bremsklötze gehören nicht dazu, die könnte man ja theoretisch in 2 monaten platt gefahren haben. bremssättel und sowas aber schon.
im zweifelsfall ruhig mal an die schiedsstelle de skfz-handwerks wenden. dafür sind die da. und das ist für den verbraucher auch kostenlos.
 
@ nadine

versuch dich mit deinem händler gütlich zu einigen habt ihr das vorher schon mal schriftlich bemängelt bzw. bei einer probefahrt beanstandet ?
ansonsten sieht es sehr schlecht aus da die bremse inkl. sattel als verschleißteil gilt und bei dem alter deines fahrzeugs mit so einem defekt oder mangel zu rechnen ist . vielleicht kommt ihr mit einer prozentualen regelung zurecht

das selbe problem hatte ich mal mit nem auspuff beim tüv und au war alles ok 2 monate später lag er auf der straße keine garantie
 
...das habe ich mir fast gedacht. Deswegen wollte ich sicher gehen, das es hier einer schonmal erlebt hat.
Also schriftlich angemahnt haben wir das noch nicht, aber wir haben ihm direkt nach dem Kauf gesagt, das da was quietscht.

Naja, sollten wir eine Rechnung zahlen müßen, dann werden wir das mal lieber tun, bevor wir uns da streiten...!
 
...in meinem Fall hat der Tüv die Bremsen nicht bemängelt, das würde bedeuten, das ich ihm nicht beweisen kann, das sie vorher schon gequietscht haben. Also kann er klar laut Tüvbericht beweisen, dass die Bremsen in Ordnung waren.
 
warum umgekehrt?,
händler muß beweisen daß sie in ordnung waren
und der käufer muß beweisen daß sie nicht in ordnung waren.

soweit ich weiss, muss der käufer die ersten 6 monate gar nichts beweisen.

zitat von mobile.de (auch anderweitig zu finden):

Macht das Gewährleistungsrecht eine GG überflüssig?

Das Gewährleistungsrecht bzw. die Sachmängelhaftung betrifft nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchte, die bei einem Händler gekauft werden (wobei Selbstständige und Freiberufler Autohändlern gleichgestellt werden). Die eigentlich zwei Jahre währende Gewährleistungspflicht kann bei Gebrauchtwagen aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Die "geänderte Beweislast" bei Reklamationen erweitert die Rechte des Käufers beträchtlich. Tritt ein Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf ein, wird davon ausgegangen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss in diesem Fall entweder das Gegenteil beweisen oder für Abhilfe sorgen. Ausgeschlossen sind natürlich Mängel, die im Kaufvertrag vermerkt sind.
Für Verschleißteile wie z.B. Bremsen gilt: Der Händler haftet nicht für den "verbrauchsbedingten Verschleiß" (also abgenutzte Bremsbeläge), wohl aber für schadhafte Bremsscheiben. Solche Schäden können ein Jahr lang reklamiert werden. Mehr zum Gewährleistungsrecht finden Sie in der Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf, Teil 4

Zitat Ende

Und das gilt eigentlich auch ohne gesonderte Gebrauchtwagengarantie.
 
.........Für Verschleißteile wie z.B. Bremsen gilt: Der Händler haftet nicht für den "verbrauchsbedingten Verschleiß" (also abgenutzte Bremsbeläge), wohl aber für schadhafte Bremsscheiben. Solche Schäden können ein Jahr lang reklamiert werden. Mehr zum Gewährleistungsrecht finden Sie in der Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf, Teil 4

Zitat Ende

Und das gilt eigentlich auch ohne gesonderte Gebrauchtwagengarantie.

wie du schon sagst für schadhafte bremsscheiben (risse , etc) aber dieses beinhaltet nicht verschlissene bremsscheiben .

außerdem sind diese garantien immer auch kilometergebunden ab 100 tkm. zahlst du 40 % selbst und je mehr kilometer du fährst deto mehr legst du dann aus eigener tasche hin trotz garantie (man sollte immer auch das kleingedruckte lesen)

garantie gut und schön aber alles ist da ebend nicht drin und gerade in sachen verschleißteile ist das immer so ne sache .

kleines beispiel : wenn du ein auto kaufst mit 50 tkm (inkl. 2 jahren garantie) und nach einem jahr mit 70 tkm fährst du zum tüv und machst hu und au und er fällt bei der au durch weil die lamda defekt ist bekommst du vom händler keine neue ! ! ! weil :klug: die lamdasonde ein verschleißteil ist was alle 60 - 65 tkm ausgewechselt werden sollte (empfohlener wechselintervall des herstellers) , dieses wissen die allerwenigsten und die meisten lamdasonden halten ja auch länger und werden erst bei defekt gewechselt (was ewig dauern kann) aber wenn es so dumm kommt hast du schlechte karten !

zum thema

wie gesagt wenn dein händler dir kulanter weise entgegen kommt haste glück wenn nicht kannste klagen mit der aussicht das es nix bringt , ihr hättet den mangel damals gleich nach inbesitznahme des fahrzeugs dem händler mitteilen müßen und auf eine protokollierung des mangels bestehen müßen , weil das gesagte wort ja nix zählt , nur schriftliches zählt !
 
außerdem sind diese garantien immer auch kilometergebunden ab 100 tkm. zahlst du 40 % selbst und je mehr kilometer du fährst deto mehr legst du dann aus eigener tasche hin trotz garantie (man sollte immer auch das kleingedruckte lesen)
garantie gut und schön aber alles ist da ebend nicht drin und gerade in sachen verschleißteile ist das immer so ne sache .

meine zahlt bis 150.000km oder max 2 jahre, was eben als erstes eintritt. dabei arbeitszeit immer voll und teil sinkend bis auf 40%. insgesamt ist das bei 300€ für die garantie aber recht ordentlich finde ich.

hab grade erst neue scheiben vorne auf garantie bekommen. allerdings noch werksgarantie. die dürfen bei 60.000 einfach noch nicht verzogen sein, zumal wenn die klötze noch "wie neu" sind.
 
Na jetzt lasst die Kirche mal im Dorf.,
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß der wagen von Nadine ne Zeit lang auf dem Hof des Händlers gestanden hat, und die Klötze am Bremssattelträger etwas festgerostet sind. Durch das ständige schleifen an der Scheibe fangen die irgendwann mal zu qietschen an.
Wenn der Händler die Beläge ausbaut und gängig macht, sollte das Problem behoben sein.

Jetzt warten wir mal ab was sie bezahlen oder nicht bezahlen muß.

Bremsen gehören so oder so zu den Verschleißteilen, und die werden sich auf der Garantieseite immer gegen einen kostenlosen Austausch wehren.
 
So, mein Mann hat gestern Abend den Wagen abgeholt. Es gab keine Rechnung er meinte, das der Bremssattel angerostet war und somit nur wieder gangbar gemacht wurde (Wie Klausi beschrieben hat). Werde jetzt mal die nächsten Kilometer drauf achten, ob es wieder zum quietschen kommt ansonsten bin ich vollstens zufrieden.
Hätte nicht gedacht, das er doch so kulant ist, da wir mit unserem Passi schon solche Probleme hatten, den hat er aber auch anstandslos gewandelt (naja, er hat auch 3000,--Euro mehr verdient).
 
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