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Gebrauchtwagengarantie

speed9f

Markus
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09.05.2007
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Zafira Modell
A
Motor (A)
Z18XE
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5 Gang
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Hallo Leute,

versuche mich gerade durch den Paragraphendschungel zu arbeiten.
Habe Ende März einen Zafira bei einem FOH gekauft.
Nun fahren wir in den Pfingstferien an die Nordsee (ca. 830km)!
Wie ist das denn wenn ich da ein Problem bekomme und das Auto nicht mehr läuft und das evtl. ein Fall für die einjährige Gebrauchtwagengarantie ist?
Vielleicht hat ja jemand schon mal eine Erfahrung gemacht!

Danke schon mal
 
Hallo Markus

Wo ist das Problem ?

Wenn Du an der Nordsee bist und ein Problem hast, suchst Du da oben nach einer Opelwerkstatt und legst denen Dein Garantieheft vor.
Den Rest machen die selbst.

Die Gebrauchtwagengarantie wird nicht von Deinem Opelhändler übernommen sondern von einer Gebrauchtwagengarantieversicherung und mit der rechnet der Opelhändler im Norden ab.

Natürlich musst Du den Eigenanteil zahlen (KM abhängig).

Alle Unklarheiten beseitigt ?:D
 
Da gibt es verschiedene Garantien, die Car Garantie ist da noch die beste, gilt Händler unabhängig auch im Ausland, man kann sogar zu einer nicht Opel Werkstatt gehen, sollte ein Notfall vorliegen.
Dann gibt’s noch die DIVA Gebrauchtwagen-Garantie, die ist Händlerspezifisch, gilt also nur bei dem Händler, der dir das Fahrzeug verkauft hat, aber es ist ein Passus drin, wenn Du zu weit weg bist, kann in Rücksprache die Leistung auch von einem anderen Händler durchgeführt werden.
Also ließ erst mal genau durch was für eine Art von Versicherung Du hast.

Gruß
Bernd
 
Redest du von einer Zusatzgarantie, oder von der gesetzlichen GEwährleistung??

Gewährleistung:
Hier muss der VERKÄUFER, also dein FOH dir das eine Jahr Gewährleistung beiten und nicht ein anderer.

Sollte es zu einem Problem kommen, so bin ich mir sicher, dass auch jeder andere FOH dir helfen wird.
Ich würde einfach einmal den eigenen FOH fragen, wie du in so einer Situation agieren sollst - getreu dem Motto wer fragt gewinnt.



Car-Garantie:
sollte kein Problem sein, zu einem anderen FOH zu gehen - aber auch hier - FOH fragen hilft.
 
Wenn Du an der Nordsee bist und ein Problem hast, suchst Du da oben nach einer Opelwerkstatt und legst denen Dein Garantieheft vor.
Den Rest machen die selbst.




Hallo
das Problem ist ich habe kein Garantieheft es war ja ein Gebrauchtkauf.
Das Auto ist 4 Jahre alt. Bis jetzt hatte ich das immer direkt mit dem Opel Händler ausgemacht wo ich das Auto gekauft habe.

Desshalb meine Frage wie das Geht!
 
...Hallo
das Problem ist ich habe kein Garantieheft es war ja ein Gebrauchtkauf.
Das Auto ist 4 Jahre alt. Bis jetzt hatte ich das immer direkt mit dem Opel Händler ausgemacht wo ich das Auto gekauft habe.

Desshalb meine Frage wie das Geht!

hast du denn eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie wie z.B. Car Garantie ???
 
Also in unserer Gebrauchtwagengarantie (nicht vom FOH, sondern von einem großen Vilsbiburger FVAGH, die offizielle PerfectCar-Garantie über die Volkswagen Bank) steht (abgesehen von der genauen Auflistung, welche Teile drin sind und welche nicht) auch, daß wir normalerweise erst mal zu "unserem" FVAGH müßten, aber bei Entfernung > 50 km (trifft eigentlich immer zu, schon Luftlinie Haar-Vilsbiburg... 60 km) zu jeder beliebigen Vertragswerkstätte des Fahrzeugherstellers dürfen und so schnell wie möglich, jedenfalls vor Beginn der Reparatur mit dem FVAGH Kontakt aufnehmen müssen.

<edit> Meine Güte, seid Ihr alle schnell hier.... und ja, ich habe ein Heftchen mit den Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen und die Garantie ist auch im Kaufvertrag festgeklopft. </edit>
 
Zuletzt bearbeitet:
Redest du von einer Zusatzgarantie, oder von der gesetzlichen GEwährleistung??

Gewährleistung:
Hier muss der VERKÄUFER, also dein FOH dir das eine Jahr Gewährleistung beiten und nicht ein anderer.


Ja von sowas also das was am Vertrag hinten mit drinsteht.
Da steht drin das wenn man mehr als 50km entfernt ist eine Opel Werkstatt aufsuchen soll und die klären das dann mit der Werkstatt ab.
Hoffentlich??!!!
Steht zumindest so drin

Danke schon mal an alle das ihr so schnell geschrieben habt!!!!!!


Ach ja was ist mit deinem neuen Zafira gasmichel?????
Wird es doch ein Diesel????:cool:
 
Aber Du musst doch irgend ein Nachweis habe, das du überhaupt eine Aschlußgarantie hast.
I. d. R. hast du irgend eine schriftliche Info, egal in welcher Form.
 
...Ja von sowas also das was am Vertrag hinten mit drinsteht.
Da steht drin das wenn man mehr als 50km entfernt ist eine Opel Werkstatt aufsuchen soll und die klären das dann mit der Werkstatt ab.
Hoffentlich??!!!
Steht zumindest so drin

Danke schon mal an alle das ihr so schnell geschrieben habt!!!!!!

Büdde, dafür sind wir da. Also ab in den Urlaub - ohne große Sorgen. ;)


Ach ja was ist mit deinem neuen Zafira gasmichel?????
Wird es doch ein Diesel????:cool:

jooo, wir ein CDTI mit 120 PS :freu:

Aber Du musst doch irgend ein Nachweis habe, das du überhaupt eine Aschlußgarantie hast.
I. d. R. hast du irgend eine schriftliche Info, egal in welcher Form.

waldie, braucht man eigentlich nicht, dafür ist der Kaufvertrag mit dem FOH da. ;) Wenn man nichts schriftliches hat und bei einem Händler kauft, dann hat man sogar 24 Moante Gewährleistung. Die Verträge kürzen das i.d.R. auf 12 Monate.
 
.......
waldie, braucht man eigentlich nicht, dafür ist der Kaufvertrag mit dem FOH da. ;) Wenn man nichts schriftliches hat und bei einem Händler kauft, dann hat man sogar 24 Moante Gewährleistung. Die Verträge kürzen das i.d.R. auf 12 Monate.

Aber wie kann ich dem FOH zeigen, das ich eine Garantie habe, wenn ich im Urlaub ein Defekt habe und ich in eine andere Werkstatt muss?

Sind die Daten zentral gespeichert, wo jeder FOH Zugriff drauf hat?
 
Aber wie kann ich dem FOH zeigen, das ich eine Garantie habe, wenn ich im Urlaub ein Defekt habe und ich in eine andere Werkstatt muss?

Sind die Daten zentral gespeichert, wo jeder FOH Zugriff drauf hat?


aaalsooooo :klug: wie wäre es mit einer Kopie des Kaufvertrages im Handschufach. ;) :D ;)
 
Nimm eine Kopie vom Kaufvertrag mit und alle Kontaktinfos vom FOH , der für Dich Garantie- und Gewährleistungsgeber ist. Sicherheitshalber könntest Du beim FOH auch nochmal genau nachfragen, was für eine Garantie dDu hast und ob es dazu das Kleingedruckte extra gibt.

Nebenbei, die gesetzliche Gewährleistung kann ein Vollkaufmann wie der FOH gegenüber Dir als Kunde=Privatperson nicht irgendwie vertraglich ausschließen oder verkürzen, das geht nur bei "Privat an Privat" (der berühmte Gewährleistungsausschluß für Gebrauchtwaren bei eBay oder das "verkauft wie gesehen" bei rein privaten Gebraucht-KfZ-Verkäufen). Die aktuelle Rechtslage für die Zeiten, Fristen, Beweislast usw. bei Gebrauchtwaren weiß ich aktuell nicht auswendig. Eine ausdrückliche Gebrauchtwagen-Garantie ist ein zusätzliches Bonbon, das die meisten Gebrauchtwagenhändler drauflegen. Im Hintergrund stehen dann Versicherer oder Finanzdienstleister wie z.B. die Volkwagenbank.
 
....Nebenbei, die gesetzliche Gewährleistung kann ein Vollkaufmann wie der FOH gegenüber Dir als Kunde=Privatperson nicht irgendwie vertraglich ausschließen oder verkürzen, das geht nur bei "Privat an Privat" (der berühmte Gewährleistungsausschluß für Gebrauchtwaren bei eBay oder das "verkauft wie gesehen" bei rein privaten Gebraucht-KfZ-Verkäufen). Die aktuelle Rechtslage für die Zeiten, Fristen, Beweislast usw. bei Gebrauchtwaren weiß ich aktuell nicht auswendig. Eine ausdrückliche Gebrauchtwagen-Garantie ist ein zusätzliches Bonbon, das die meisten Gebrauchtwagenhändler drauflegen. Im Hintergrund stehen dann Versicherer oder Finanzdienstleister wie z.B. die Volkwagenbank.


:nee: da liegst du (leider für uns Kunden) falsch.

Er kann die Gewährleistung beim GEBRAUCHTWAGENVERKAUF von 24 Monaten auf 12 Monate begrenzen.
Das wurde extra für das KFZ-Gewerbe so "gedreht".

guckst du hier:

http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/20040510_3.phtml

http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=ZUXl
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise wird dir vom FOH Unterlagen in Form eines kleinen DIN A 5 Heftchen ausgehändigt, in dem sämtlcihe wichtige Unterlagen vorhanden sind.

Diese Unterlagen gehören ur Übergabe Deines Fz dazu.
Wenn du diese verlängert oder nachträglich abgeschlossen hast (oder wurde) dann wird dir son ein Heftchen nachträglich übergeben - N O M A L E R W E I S E!!!

Aus der Kopie des Kaufvertrages kann man keinen Rückschluss auf eine Anschlussgarantie ziehen.
 
das nicht, aber zumindest auf die laufende Gewährleistungsfrist. ;)

Nach dieser Gewährleistung nützt dir die Kopie nischte.

Auf solch einen Kuhhandel würde ich mich unter garkeinen Umständen einlassen.
Separate Unterlagen und fetisch.
 
waldie, vertrau mir, du brauchst WÄHREND der laufenden Gewährleistungsfrist NICHTS ausser dem Kaufvertrag, denn das Gesetz ist auf deiner Seite.

(ich habe beruflich einige Erfahrung mit Garantie und Gewährleistung sammeln dürfen - nicht KFZ, aber die Gesetze sind klar)
 
Naja, das weis ich auch, das die Gesetzte klar und manchmal auch eindeutig sind.:D

Wissen das auch alle FOH ?
Da liegt der Hase im Pfeffer, wenn du zu einem kommst, der sagt das der Schnee rot ist, dann ist er es, ansonsten kannst du gleich wieder vom Hof fahren und dein Auto wird nicht repariert, wenn du die Kosten (vorerst) nicht zahlen willst.

Recht habe und Recht bekommen, das sind in Deutschland 2 verschiedene paar Schuhe
Hast du separate Unterlagen gibt es KEINERLEI Zweifel.

Das sind meine paktischen Erfahrungen und noch nicht mal solange her.
 
Naja, das weis ich auch, das die Gesetzte klar und manchmal auch eindeutig sind.:D

Wissen das auch alle FOH ?
Da liegt der Hase im Pfeffer, wenn du zu einem kommst, der sagt das der Schnee rot ist, dann ist er es, ansonsten kannst du gleich wieder vom Hof fahren und dein Auto wird nicht repariert, wenn du die Kosten (vorerst) nicht zahlen willst.

Recht habe und Recht bekommen, das sind in Deutschland 2 verschiedene paar Schuhe
Hast du separate Unterlagen gibt es KEINERLEI Zweifel.

Das sind meine paktischen Erfahrungen und noch nicht mal solange her.


ja OK, unter der Betrachtung muss ich dir Recht geben.

Leider - so muss man es ja sagen - leider hast du Recht.

In dem Sinne :prost:
 
Nach dieser Gewährleistung nützt dir die Kopie nischte.

Auf solch einen Kuhhandel würde ich mich unter garkeinen Umständen einlassen.
Separate Unterlagen und fetisch.

Genau Waldie, so muss es sein nud nicht anders.
Da kann ich ja sonst auch privat kaufen.

Mir is lieber ich habe ein Garantieheft und fertig. Da ich mein Fahrzeug zum Teil finanziert habe, war ich angenehm überrascht das eine Gewährleistung während der gesamten Finanzierungslaufzeit habe :freu:
 
ja OK, unter der Betrachtung muss ich dir Recht geben.

Leider - so muss man es ja sagen - leider hast du Recht.

In dem Sinne :prost:

Hi Michel,

das sehe ich auch so.
Ich möchte viel lieber unrecht haben. Leider, leider ist es in vielen Fällen des täglichen Lebens so.
 
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