Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

Gewährleistung oder Garantie??

BMW-Biker

Aktives Mitglied
Registriert
20.04.2011
Beiträge
71
"Danke"
5
Zafira Modell
A
Motor (A)
Z22SE
Getriebe
Automatik
Spritmonitor.de
Hallo Leute,

ich habe mir am 15.04.2011 ein Zafira-A mit LPG-Anlage und 1 Jahr Toyota Gebraut wagen Garantie bei einen Toyota Händler gekauft.
Schon nach der Probefahrt hatte ich die Handbremse bemängelt.
Man gesagt mir, der Wagen sei in Ordnung er sei am 12.04 erst beim TÜV gewesen.

Am 17.04 waren wie beim einen ADAC-Prüfstand dort hat man festgestellt, dass die Handbremse rechts ohne Wirkung ist.
Dieses habe ich auch sofort den Händler mitgeteilt.

Jetzt war der Wagen in der Werkstatt.
Folgendes würde alles festgestellt:

- Bremssattel hinten rechts defekt
- Abgaskrümmer defekt
- Vorschalldämpfer defekt
- Zündkerzen defekt, da falsche nicht für LPG Gas.
- LPG Gaseinblasdüsen falsch eingebaut. Müssen versetzt werden und einer der Filter muss samt Filteraufnahme erneuert werden.

Jetzt die Frage:
Gewährleitung - Kosten der Reparatur muss der Händler voll übernehmen!
oder
Garantie - dann müsste ich bedingt durch die Laufleistung 50% der Rechnung selber tragen.
 
....Gewährleitung - Kosten der Reparatur muss der Händler voll übernehmen!
...

Du hast vor gerade einmal 3 Wochen gekauft!

Zu 100 % Gewährleistungspflicht des Händlers!

Wenn der auf die Idee kommt, 50 % der Kosten mit der Versicherung abzurechnen, dann kann er das ja machen, aber DU musst KEINEN Cent zahlen.

Viele Gebrauchtwagen werden genau aus dem Grund mit der Anschlussversicherung verkauft, dass eben der Händler ein Stück weit vor finanziellen Risiken abgesichert ist!

Ebenso wird aber sicher auch oft der Käufer für dumm verkauft mit der aussage, dass die Garantie eben nciht zahlt und man so halt Pech hätte.

Mein Rat: Hin zum Verkäufer - Schlüssel auf den Tisch knallen - vollständige und kostenlose Behebung aller Fehler verlangen!
 
Mein Rat: Hin zum Verkäufer - Schlüssel auf den Tisch knallen - vollständige und kostenlose Behebung aller Fehler verlangen!
Gut.

Wenn er Reparier möchte, haben Ich ein Neues Problem.
Ich habe das Auto in Sulingen gekauft, das ist ca. 360km entfernt.

Aber hatte Ja mit dem Händler gesprochen und er sagte, ich solle hier in eine Werkstatt fahren.
 
Ich meine da wirst du Pech haben. So weit ich weiß, kannst du nur bei der Werksgarantie hin wo du willst. Ich meine hier repariert nur der Händler bei dem du gekauft hast. Aber meiner Meinung nach sind das ein wenig viel Mängel, die er dir verschwiegen hat.
 
Ich wäre da vorsichtig. Nicht dass am Ende doch Du der Dumme bist.

Lass Dir auf jeden fall VOR der Reparatur die volle Kostenübernahme schriftlich von dem Verkäufer bestätigen.

DENN: bei dem Händler bei Dir vor Ort bist DU ja Auftraggeber und der wird sich im Zweifel an Dir schadlos halten.

Das Dir der Verkäufer nun sagt, Du könntest ja bei Dir vor Ort in eine Werkstatt fahren hat der auch sinder von dem Hintergrund gesagt, dass ihn das nichts kosten wird.

Also: Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste !!!
 
Wenn Du eine Gebrauchtwagengarantie von Toyota hast solltest Du mit dem Versicherungsgeber abklären, ob Du den Wagen auch bei einem FOH in Deiner Nähe reparieren lassen kannst. Sollten irgendwelche Selbstbeteiligungen zu zahlen sein musst Du das im Vorfeld mit dem Händler klären wo Du den Wagen gekauft hast ob er die zahlt. Wenn er natürlich drauf besteht den Wagen selber zu reparieren musst Du in den saueren Apfel beissen .....

Gruß Stephan
 
Also bevor ich in die Bedrängnis komme, :nee:für Mängel die beim Kauf schon bestanden haben :schimpf:, vielleicht dem Verkäufer auch noch Geld :doof:in den Rachen zu werfen:nee:, fahr ich ganz ehrlich die 360km! Stell ihm die Karre hin, der Verkäufer stellt mir einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur, und nicht irgendwie anders :cry: - sonst verklag ich den nach Strich und Faden, oder ich trete vom Kauf zurück! Das bitte sind gravierende Mängel und nicht irgendwelche Peanuts!!! :mad:

:guck:http://www.adac.de/infotestrat/fahr...kauf/mangelhafter-gebrauchtwagen/default.aspx
 
STOPP!
Die Gebrauchtwagengarantie ist für "BMW-Biker" völlig ohne Belang!

In diesem Fall greift einzig und allein die Gewährleistungspflicht des Händlers! Die vom ADAC gefundenen Mängel haben ja wohl 100%ig schon beim Kauf des Wagens vorgelegen. Somit muss der Händler sämtliche Mängel auf seine Kosten beheben!

Abhilfe:
Konkret abklären, dass der Wagen auch in einer anderen Werkstatt behoben werden kann. Auf jeden Fall etwas Schriftliches zur vollständigen Kostenübernahme vom Händler fordern (wie gasmichel schrieb). Ggf. soll die Werkstatt vor Ort auch den Kontakt zum Händler haben. Und du solltest vor der Reparatur klarstellen, dass du keine Kosten für die Reparatur übernehmen wirst!
 
So Leute,
wollte mich noch mal mit einen zwischen Ergebnis melden.
Nach dem der Verkäufer den Kostenvoranschlag erhalten hatte (ca. 1200€) hat er mich zu einer Opelwerkstatt geschickt mit den er in Kontakt steht.
In dieser Werkstatt wurde nun folgendes fest gestellt.

1. Die Handbreme hat sich selbst repariert. Es wird vermutet das sich da irgend wo was verklemmt hatte.
2. Krümmer ist entweder verzogen oder hat ein Riss.
3. Vorn recht Federbruch
4. linker Spürstangenkopf spiel rechter fängt auch an Spiel zu haben.
5. Die Löcher im Vorschalldämpfer sind nur in der Äußeren Ummantelung.

Zur Gasanlage konnte die Opelwerkstatt nichts sagen.
Bin dann noch zu einen anderen Gasumbauer gefahren.
Aussage:
Zwischen Einspritzdüse und Einlassventile sollten nur 15cm liegen und bei mir sind es über 30cm
Kosten des Umbau ca. 200€.
Dieses habe ich den Verkäufer mitgeteilt.
Werde jetzt ein Kostenvoranschlag für den Umbau der Gasanlage machen lassen und den dann vom Verkäufer absengen lassen.

Werde mich wieder melden wenn es was neues gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten