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Händler droht mit Mängeln aus angekauften PKW

omega

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So nachdem ich hier ja unter Kaufberatung Zaifra A einiges geschrieben hatte ist es heute telefonisch eskaliert....

Der Händler drohte mir er werde meinen alten PKW ( für 1000 Euro an diesen verkaquft in Verbindung mit Neukauf gebrauchten ) durch einen gutachter prüfen zu lassen und alle Mängel die fällig sind mir per Rechtsanwalt / Inkasso einklagen werde :D:D

Mein Anwalt meinte nur kurz am Telefon gerade ich solle die Sache mit dem Altwagen vergessen, aber im ernst wie sieht es aus ?? Ich habe wohl die Gewährleistung nicht ausgeschlossen aber da macht man sich ja keinen Kopp drum wenn man ein Auto in Zahlung gibt :(((
 
Abwarten und Tee trinken..

Ich glaube kaum das der Händler da irgendeine Handhabe gegen dich hat. Anscheinend wollte der dich nur verunsichern und irgendeine Reaktion zu seinen gunsten provozieren Zum Beispiel gibt es ja leute die so eingeschüchtert sind das sie sofort die Brieftasche auspacken und Geld loswerden wollen.

Also wie gesagt. Nich aufregen. Dazu gibts Anwälte.
 
Schließt du als Privatperson die Gewährleistung nicht explizit aus, kannst du ein Problem bekommen.
 
Auch bei Verkauf an Händler? Ich dachte immer das gilt nur bei Verkauf an Privatpersonen..
 
Muss man als Geschäftsmann nicht unverzüglich reklamieren, wenn man die Ware (das alte Auto von omega) bekommt? So jedenfalls habe ich es in der Schule gelernt! Das würde ja heißen, das der Händler jetzt schon zu spät wäre.
 
Grundsätzlich erst einmal JA. Ob man als Priavtperson an Privat oder an einen Händler verkauft ist erst einmal wurscht.


Die frage wäre für mich, WIE, also mit welchem Wortlaut, der Wagen an den Händler übergeben wurde.

Privatperson heißt nicht gleich, das man sämtliche Gewährleistung ausschließen kann.
Das ist ähnlich wie bei eBay, da kann man auch nicht alle Gewährleistung ausschließen nur weil man Privatperson ist.

Das ist garnicht so einfach, wie es auf dem ersten Blick aussieht.
Bei solchen Situationen sollten man wirklich einen FACH!!!anwalt konsultieren.
 
Generell stellt sich mir die Frage, ob es über den Alt-Wagen überhaupt eine Art Kaufvertrag gibt?

Möglicherweise steht im Kaufvertrag des Neuerwerbs ja nur der - um die in Zahlung genommene Summe - reduzierte Kaufbetrag.
Somit gäbe es über den „Verkauf” des Alt-Kfz gar nichts Schriftliches...
 
Grundsätzlich hat der Händler da keine Chance!
Er hat sich den Wagen angesehen/beschreiben lassen und wenn es vertraglich festgehalten ist, dann kann er seine Ansprüche vergessen. Hat er die Mängel vorher nicht gesehen ist es sein Pech. Vertrag ist Vertrag(natürlich insofern die Angaben stimmen und es einen solchen Vertrag gibt).
Was war denn überhaupt zu reklamieren an der Karre? Gerade bei altfahrzeugen sollte man als Händler doch genau hinsehen, auch um von seiner Seite aus den Ankaufspreis zu drücken....

Hinsetzen und Tee trinken. Macht ihn hier nicht verrückt!


Nur mal zum Thema Ebay: http://www.focus.de/digital/interne...-wofuer-haften-privatpersonen_aid_318640.html

PS: Schreien solltest du dann,wenn es keinen Vertrag geben würde/gibt. Obwohl hat der Händler, wenn es über den Altwagen keinen Vertrag gibt nicht evtl. Steuerhinterziehung begangen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also es gibt einen Kaufvertrag über den Ankauf Gebrauchtwagen eines PKW.... Da steht aber nichts über GW oder sonstiges drin, lediglich das der vereinbarte Einkaufspreis auf den jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht.....

Das Auto war Tüv fällig und technisch einfach fertig, das aber habe ich gesagt und der Händler meinte egal geht eh in den Export....

Naja und nun wo er sieht das ich mir nicht alles mit dem neuen gefallen lassen kommt er damit.... praktisch so du mir so ich dir :(((
 
Mach dir da keinen Kopp.. er hat keine chance, unser alter Astra wurde auch mit auf den Zafira angerechnet, auch 1000€ Tüv fällig und stark verschlissen, da hätte man hier in D locker 2500€ reinstecken müssen das er wieder Tüv bekommt, wenn das überhaupt reicht^^
Er meinte auch nur, ach das passt schon, geht zum Export, keine 3 wochen später ist er mit der spargelstecherkolonne richtung Osteuropa gerollt...

Grüße
 
Ja das Problem ist wohl das er den Wagen noch stehen hat und er noch nicht Richtung Osten abgewandert ist..... Alleine am Telefon zu sagen ich hätte ihm ein Auto ohne Mängel verkauft ( hätte ich angeblich gesagt ) ist schon ne Frechheit, also wird der auch vor Gericht lügen das sich die Balken biegen....

Klar will er mir Angst machen, aber meine Sorge ist einfach das er wirklich rechte hat bzgl. meines Tüv fälligen 13 Jahren alten Autos
 
es kommt halt echt auf den kaufvertrag an? hast du einen?
Ich habe damals einen bekommen.

Gruß
 
Es ist sein Risiko, wie lange die Möhre bei ihm steht. Eventuell ist der Boom gen Osten etwas abgeflaut und die Afrikaner haben momentan auch kein Geld..
 
es kommt halt echt auf den kaufvertrag an? hast du einen?
Ich habe damals einen bekommen.

Gruß

Guck doch mal 3 Beiträge hoch....

@omega: Mit DEM kaufvertrag und DIESEM Ausspruch: "lediglich das der vereinbarte Einkaufspreis auf den jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht....." ist alles gesagt. Das Ding kann zu den Akten. Da kann er rütteln wie er will. Wenn beide Unterschriften druntersitzen ist das besiegelt. Also schönen und geruhsamen Abend.-
 
Jeder Fall ist etwas anders gelagert und manche wertvolle Information wird gar nicht als solche vom User im Forum mitgeliefert oder erkannt. Diesbezüglich ist es also schwer, aus der Ferne substanzielle Lösungen anzubieten.
Man geht im Allgemeinen davon aus, das ein Kfz-Händler einen gewissen Sachverstand hat und deswegen, gerade beim Ankauf von Altwagen, mit diversen versteckten Mängeln rechnen muß. Das ist bekannt und auch allgemeine Rechtsprechung. Zunächst steht also nur mal die Drohung im Raum und deswegen hat der Anwalt korrekterweise auch zum Nichtstun geraten.

Probleme könnte es z.B. aber dann geben, wenn du bekannte Mängel arglistig verschwiegen hast, insbesondere dann, wenn der Händler explizit nach vorhandenen Mängeln gefragt hatte und dies vielleicht auch noch schriftlich fixiert wurde. Die arglistige Täuschung muß Dir, wenn er klagt, der Händler nachweisen
 
Moin wie gesagt der Kaufvertrag besteht so wie beschrieben mit dem Zusatz " auf jetzigen Zustand " etc.... Mehr steht nicht drin, lediglich Fahrgestell Nummer, KM Stand, Fabre, Marke, EZ und Kaufpreis.....

Denke auch der Satz " jetzigen Zustand etc... " dürfte alle Ansprüche ausschliessen. Und was soll man arglistig verschweigen wenn man nen Tüv fälliges Autos abgibt ?? !!

Klar er könnte sagen ich hätte ihm mündlich zugesagt ohne jede Mängel, dafür wird er dann wohl zeugen haben aber dagegen wird wohl Aussage gegen Aussage stehen

Trotzdem sowas ist echt nix für meine Nerven da habe ich andere Sachen zu tun in dieser kostbaren Zeit :(( aber da sieht man mal wieder in welche Richtung Autohändler gehen, das Betrüger Klischee werden diese wohl niemals verlieren, und nicht nur Händler aus dem Osten sind so, dieses ist ein deutscher Händler !!!!
 
Das war schon immer so, wenn sie dich über den Tisch ziehen können ist die Welt in Ordnung, aber wehe man macht es mit Ihnen, dann ist man ja so ein schrecklicher Mensch. Auch schon durch in einem Skoda Autohaus.
 
"lediglich das der vereinbarte Einkaufspreis auf den jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht....." --> damit könnte man sich auf die allgemeine Formel "gekauft wie gesehen" berufen, somit kann man dem Händler erstmal ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen. Weiterhin besagt § 433 I 1 BGB, dass der Verkäufer die Sache (hier: das Auto) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Klingt erstmal blöd für dich, allerdings besagt § 434 I 1 BGB, dass die Sache frei von Sachmängeln ist, wenn sie bei Gefahrübergang (also Abstellen des Fahrzeuges beim Händler und Übergabe der Papiere) die VEREINBARTE Beschaffenheit hat. da sind wir wieder beim Zitat am Anfang. Damit schließt sich für mein Verständnis der Kreis und die Akte des Falls.
Zuerst wollte ich ja auf §377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) meine Erläuterungen beziehen, allerdings hättet ihr dafür beide Händler sein müssen.
 
Aus dem Osten oder vom Balkan....auch deutsche Händler sind manchmal etwas schwarz gesäht...

Für schwache Nerven ist sowas nix, aber genau darauf zielen/hoffen diese Art von Händlern.

Wie schon oben gesagt, beruhigen, Fall zu den Akten legen und lächeln.
 
Moin wie gesagt der Kaufvertrag besteht so wie beschrieben mit dem Zusatz " auf jetzigen Zustand " etc.... Mehr steht nicht drin, lediglich Fahrgestell Nummer, KM Stand, Fabre, Marke, EZ und Kaufpreis.....

Denke auch der Satz " jetzigen Zustand etc... " dürfte alle Ansprüche ausschliessen. Und was soll man arglistig verschweigen wenn man nen Tüv fälliges Autos abgibt ?? !!

Klar er könnte sagen ich hätte ihm mündlich zugesagt ohne jede Mängel, dafür wird er dann wohl zeugen haben aber dagegen wird wohl Aussage gegen Aussage stehen

Trotzdem sowas ist echt nix für meine Nerven da habe ich andere Sachen zu tun in dieser kostbaren Zeit :(( aber da sieht man mal wieder in welche Richtung Autohändler gehen, das Betrüger Klischee werden diese wohl niemals verlieren, und nicht nur Händler aus dem Osten sind so, dieses ist ein deutscher Händler !!!!

Ein Problem, von vielen, ist, das es etwas schriftliches gibt. Sobald ein Vertrag in Schriftform vorliegt, sind alle mündlichen Absprechen unwirksam. Da die Schriftform vorrang hat. Auch der Zusatz im Vertrag "....auf jetzigem Zustand...." ist schwammig. Da könnte man sofort gefragt werden, ja WIE war den der Zustand, WARUM wird genau dieser Zustand nicht schriftlich fixiert usw. usf. I. d. R. sieht die Praxis anders aus, aber die Theorie eben nicht. So einfach drüber "lächeln" würde ich schon gar nicht. Wenn Du eine Rechtsschutz hast, würde ich mal einen FACH!!anewalt aufsuchen und dich erst einmal beraten lassen, aber auch nur dann, wenn der Händler ernst macht. D. h. wenn ein Schreiben seines Anwaltes dich erreicht. Reden können sie alle.:D

Theorie und Praxis sind bekanntlich 2 versch. paar Schuhe, allerdings hat die Theorie im Fall eines Falles recht.
 
Der jetzige Zustand ist der Zustand zum Vertragsabschluss......naja schwammig hin oder her. Er hat es mit TÜV-Mängeln übergeben. Auf diesem Zustand basiert der Ankaufspreis.
Sicher hast du damit Recht, wenn der Händler einen Anwalt einschaltet, dann man sich dann gegen diese Lästigkeiten wehren sollte(Rechtschutz wie auch immer....).
Oder man fährt mit viel Selbstvertrauen und einem Zeugen nochmals zum Händler und klärt das vor Ort, oder versucht es zumindest. Wenn es klappt ist gut und du bist beruhigt, statt das Du nun mit Bauchschmerzen zu Hause sitzt.

gruß Lars
 
Hallo, also ich habe heute morgen die Sache nen anwalt übergeben, spätestnes wenn der Brief des Anwaltes beim Händler einflattert ( bzgl. des von mir gekauften ) wird er sich melden.... da ich aber nicht mehr mit ihm sprechen werde wird dies wohl alles auf schriftlicher Basis erfolgen.... es bleibt abzuwarten ob er ernst macht mit dem alten Auto, auf jeden Fall bin ich erstmal raus aus der Sache und überlasse alles weitere dem Anwalt ( Verkehrsrecht )
 
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