Zafira-Forum.de

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, legen Sie ein kostenloses Benutzerkonto an, bzw. melden Sie sich in ihrem bestehenden Account an.

hessliche Neuregelung ...Bündelungsbehörde!

bin gerade auch schon inem anderem Forum drüber gestolpert.Was das jetzt zu bedeuten hat. ergibt sich mir jetzt net so ganz.Aber egal komm ja eh net aus hessen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
Also ich habe es so verstanden, dass lediglich alle Neufahrzeuge (Erstzulassung, bzw. erteillung der ersten Betriebserlaubnis für den Verkehr) und Fz, die erstmals in der EU zugelassen werden sollen unter die EG-FGV fallen.
Alle Fz, für die bereits eine Bteriebserlaubnis vorliegt, gelten die alten Regelungen der StVZO weiter.

Die im Link genannten Zahlen für Kleinserien sind da auch nicht ganz richtig. EU-Kleinserie: bis 1000 Fz, nationale KS: bis 75 Fz, 20% Regel -> 15 Fz)


Wenn ich mich irren sollte, hoffe ich auf fachkundige Antworten.

Unabhängig davon werde ich mich am Fr nochmal bei einem aaS schlau machen.


Bis dann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten