Hi
Also ich habe es so verstanden, dass lediglich alle Neufahrzeuge (Erstzulassung, bzw. erteillung der ersten Betriebserlaubnis für den Verkehr) und Fz, die erstmals in der EU zugelassen werden sollen unter die EG-FGV fallen.
Alle Fz, für die bereits eine Bteriebserlaubnis vorliegt, gelten die alten Regelungen der StVZO weiter.
Die im Link genannten Zahlen für Kleinserien sind da auch nicht ganz richtig. EU-Kleinserie: bis 1000 Fz, nationale KS: bis 75 Fz, 20% Regel -> 15 Fz)
Wenn ich mich irren sollte, hoffe ich auf fachkundige Antworten.
Unabhängig davon werde ich mich am Fr nochmal bei einem aaS schlau machen.
Bis dann.