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Tüv-Teilegutachten :
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen.
Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen.
Ein solches Gutachten wird meist Teilen beigelegt,
welche für mehrere Fahrzeuge passend sind,
bzw. der Einbau die Fahrzeugdaten verändert (Fahrzeugschein/Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
Ein paar Beispiele dafür sind:
da sich z.B. die Fahrzeug-Höhe oder Breite verändert hat.
Achtung :
Wird ein Tuningteil am Fahrzeug verbaut welches "lediglich" mit einem Teilegutachten ausgeliefert wird,
muss unverzüglich eine Fahrt zum TÜV / zur Dekra zur Endabnahme erfolgen!
Sobald das Tuningteil am Fahrzeug montiert wird, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis!
Ab diesem Zeitpunkt darf man sein Fahrzeug lediglich auf direktem Weg zur Prüfstelle bewegen.
Hierzu ein Auszug aus der StVZO (§19 Absatz 5) :
sollte einer Eintragung an sich nichts im Wege stehen,
sofern alle Auflagen erfüllt und eine bauartgerechte Montage vorliegt!
Der TÜV Prüfer stellt in diesem Falle eine Bescheinigung aus,
welche als Zusatz zu den Fahrzeugpapieren dient und im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Wieviel solch eine Prüfung kostet lässt sich nicht genau beantworten,
die Preis dürften aber zwischen 30 und 50 Euro liegen!
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen.
Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen.
Ein solches Gutachten wird meist Teilen beigelegt,
welche für mehrere Fahrzeuge passend sind,
bzw. der Einbau die Fahrzeugdaten verändert (Fahrzeugschein/Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
Ein paar Beispiele dafür sind:
- höhenverstellbare Dämpfer
- Tieferlegungsfedern
- Rad/Reifenkombinationen die nicht der Serie entsprechen
- Spoiler
da sich z.B. die Fahrzeug-Höhe oder Breite verändert hat.
Achtung :
Wird ein Tuningteil am Fahrzeug verbaut welches "lediglich" mit einem Teilegutachten ausgeliefert wird,
muss unverzüglich eine Fahrt zum TÜV / zur Dekra zur Endabnahme erfolgen!
Sobald das Tuningteil am Fahrzeug montiert wird, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis!
Ab diesem Zeitpunkt darf man sein Fahrzeug lediglich auf direktem Weg zur Prüfstelle bewegen.
Hierzu ein Auszug aus der StVZO (§19 Absatz 5) :
Im Rahmen dieser Prüfung (nach §19 Absatz 3 der StVZO) wird folgendes überprüft:Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.
Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen.
Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten,
die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
- korrekte Montage des Anbauteiles,
- Erfüllung aller Auflagen (z.B. Freigängigkeit der veränderten Rad/Reifenkombination),
- Übereinstimmung Gutachtens mit dem Anbauteil und natürlich
- Übereinstimmung Gutachten <-> Fahrzeug-Typ / Modell
sollte einer Eintragung an sich nichts im Wege stehen,
sofern alle Auflagen erfüllt und eine bauartgerechte Montage vorliegt!
Der TÜV Prüfer stellt in diesem Falle eine Bescheinigung aus,
welche als Zusatz zu den Fahrzeugpapieren dient und im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Wieviel solch eine Prüfung kostet lässt sich nicht genau beantworten,
die Preis dürften aber zwischen 30 und 50 Euro liegen!