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LED TFL Scheinwerfer

amaya

Hat viel zu sagen
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27.11.2012
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Z20LET
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5 Gang
Habe schon die Suchfunktion benutzt, aber leider komm ich da zu keinem Artikel auch wenn ich dachte dass wurde hier bestimmt schon mal besprochen. Die habe auf meinen Scheinwerfern die Kamei Blenden. Allerdings die dicke, nicht die Flache. Da mir die Augenbraun mitlerweile auf den Sack gehen und die auch gut verklebt sind, suche ich nach neuen Scheinwerfern. Eigentlich wollte ich im Sommer ein TFL nachrüsten, habe aber weniger Lust auf umbauen, anpassen... etc.
Und wir alle kennen die Scheinwerfer von den Zafi wo das TFL mit drin ist. Nun bin ich sowelchen Scheinwerfern eigentlich eher kritisch gegenüber, da ich in meinem Astra F damals Scheinwerfer mit Angel Eyes nachgerüstet hatte und die sowenig Leuchtkraft hatten, dass ich auch hätte ohne Licht fahren können.
Hat jemand schon mit diesen Scheinwerfern Erfahrungen gemacht?

http://www.ebay.de/itm/Scheinwerfer...teile&fits=Model:Zafira+A&hash=item5af4354050

Mir geht es eigentlich darum, dass ich die Scheinwerfer gut anschliessen kann ohne grosses umbauen, dass da jede H1 Glühkerze reinpasst und vorallem wo ich was anschliessen muss wegen dem TFL. Und natürlich wie die Ausleuchtung ist. (Dafür würde ich gerne meine Philips H1 nehmen, die Leuchten die Strasse super aus)

Bin dankbar für jeden Tipp oder Rat! Danke
 
Fangen wir mal mit „Krümelkackerei” an:
Die verlinkten Scheinwerfer haben nur die LEDs „in Tagfahrlicht-Optik” drin. Tatsächlich handelt es sich aber nur um das Standlicht - ohne echte Tagfahrlicht-Zulassung.


——— Quelle: z.B. tagfahrlicht-store.de ———
Ein vollständiges E-Prüfzeichen für eine nach der Richtlinie ECE-R87 geprüftes Tagfahrlicht sieht beispielsweise so aus:

pruefzeichen_komplett.JPG

So ist dieses Beispiel für ein komplettes E-Prüfzeichen eines Tagfahrlichtes zu interpretieren:

  • "RL" - Typprüfkennzeichnung; "RL" steht für Tagfahrlicht (Daytime Running Light) und muss vorhanden sein
  • "E1" - ECE-Kennzeichnung; die "1" ist die Länderkennung für Deutschland (darf auch eine der anderen o.g. Länderkennungen sein)
  • "00 1234" - Typprüfnummer; die ersten beiden Zahlen stehen für das Jahr aus dem die Vorschrift stammt (00 --> Jahr 2000); dahinter dann eine individuelle Nummer der Tagfahrleuchte
————————————————————————

Zum anderen: die Scheinwerfer sehen zwar schon aus - aber die Lichtausbeute soll eher mäßig aus.
Schau dich mal in der Forensuche um... Stichwort: „Devil Eyes”.
 
Also aus den zwei Antworten höre ich eigentlich schon raus, dass es sich nicht lohnt über 200 Tacken für die Dinger auszugeben. Zudem kommen ja auch noch Geduld beim Umbau. Hat den jemand Vorschläge wo man das TFL verbauen kann an der Front des OPCs? Vielleicht jemand schon eins verbaut? Würde die Nebler gerne drinlassen.
 
Das sind die ganz simplen Dayline Scheinwerfer mit den H1 Birnen drin. Die gibt es in silber/chrom oder schwarz getönt. Meiner Ansicht nach mieses Licht und nichtmal nen Fuffi wert. Es gibt halt nur die Serienscheinwerfer, Dayline und Xenon. Da du aber die OPC Schürze hast kannst du auch deine Nebler gegen TFL tauschen. Nebler kann man ja quasi fast nie verwenden, da man die nur bei unter 50 KM/h anmachen darf. Ich hab sie rausgeschmissen und die TFL eingebaut. Huzze hat dazu ne super Anleitung geschrieben.
 
Nebler kann man ja quasi fast nie verwenden, da man die nur bei unter 50 KM/h anmachen darf.
Da verwechselst aber leicht zwei Dinge... das trifft nur auf die Nebelschlußleuchte zu.

Mittlerweile gibt es ja auch Kombinationen aus Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht. Die sind auch zugelassen.
 
Die vorne darf man bei beeinträchtigte Sicht an machen, in welcher Art beeinträchtigt spielt dabei nichtmal eine Rolle.
Die Schlussleuchte darf man nur bei Sichtweite unter 50m einschalten und dann darf man auch nur noch 50km/h fahren, die Aussage das man sie nur mit max 50 einschalten darf ist somit auch nicht korrekt und die beiden Sachverhalte machen einen großen Unterschied
 
Dann fahrt mal innerorts mit Nebelscheinwerfern. Ich hab da schon Tickets für bekommen. Das mit den hinteren ist richtig, mein Fehler.
 
Nur weil sie Rennleitung etwas sagt heißt es noch lange nicht das es auch so ist... Ohne das ich die genauen Umstände und oder die Begründung kenne, hier mal der genaue Gesetz Text:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Da steht z. B. Auch das man mit Nebler und Standlicht fahren darf, auch etwas wofür gerne ein (nicht gerechtfertigte) Knöllchen vergeben wird
 
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