[h=3]Mängelkarte[/h]
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Wird an Ihrem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ein Mangel festgestellt, stellt Ihnen die kontrollierende Person eine entsprechende Mängelkarte aus. Darauf werden neben den Fahrzeug- und Fahrerdaten der festgestellte Mangel, der Kontrollort und die Kontrollzeit festgehalten. Im Normalfall wird sie Ihnen sofort ausgehändigt. Falls Ihr Fahrzeug parkt, wird sie am Fahrzeug angebracht.
Auf der Mängelkarte werden dem Fahrzeughalter mehrere Organisationen genannt, bei denen er die Beseitigung des Mangels beweisen kann, beispielsweise entsprechend autorisierte Werkstätten oder amtlich anerkannte Sachverständige. Außerdem ist die Frist eingetragen, in welcher der Mangel beseitigt werden muss. Können Sie diese nicht einhalten, müssen Sie uns benachrichtigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Mängelkarte nach Beseitigung des Mangels zu Kontrollzwecken immer mit der entsprechenden Bestätigung derjenigen Organisation schicken, bei der Sie die Beseitigung des Mangels bewiesen haben.
Ein entsprechender Hinweis steht auf der Mängelkarte.
Stellen wir fest, dass Sie eine Mängelkarte erhalten haben, uns Ihr Exemplar jedoch nicht mit der Bestätigung über die Beseitigung des Mangels zugeschickt wurde, werden wir als Ordnungsbehörde tätig. Sie müssen dann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen.