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"Mit Materialgutachten" beim Verkauf unzulässig

Turbo Willi

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Hinweis "mit Materialgutachten" beim Verkauf unzulässig

AZ. 20 U 175/04

Werbemaßnahmen mit dem Hinweis "mit Materialgutachten" für den Verkauf von Autozubehörteilen sind irreführend. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 20 U 175/04) hervor, auf den der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jetzt hingewiesen hat. Solche Werbemaßnahmen sind demnach gemäß § 5 UWG zu unterlassen. ...

Quellenverweiß und weitere Info's => http://www.kfzbetrieb.de/~3081049.html
 
Na das nen ich mal endlich ein sinnvolles Urteil!
 
Na hoffentlich bleibt uns dann endlich der Billigschrott erspart:freu: .
Passt nicht, und mit der Eintragung sah es ja meistens auch mau aus.

Ein Hoch auf unsere Gerichte.

Stefan aus BW
 
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