frankco
sehr hilfsbereit
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hab das in einem anderen forum aufgeschnapp
"eine sehr gute Bekannte ist beim Verkauf Ihres Gebrauchtwagens wohl Opfer einer Betrügermasche geworden.
Und zwar wurde ihr im Vorfeld per "handgeschriebenem" Vertrag der gewünschte Kaufpreis schriftlich per E-Mail-Nachricht zugesichert...doch als es dann zu Übergabe des Fahrzeuges kam, bedrängten sie die Aufkäufer derart , dass sie das Fahrzeug für 35% (-2000€) unter dem schriftlich vereinbarten Preis NOTGEDRUNGEN übergeben hat!!
Hintergrund war das im Vertrag festgehalten "K-Zulassungsdatum",
was letztlich nur das Datum der Erstellung der ABE/Typisierung des Fahrzeuges darstellt,
die EZ (Stempel vom LRA im Brief) ist korrekt im Vertrag angegeben, nur eben zwei Monate später erfolgt.
Da meiner Bekannten AUSSCHLIESSLICH der "alte" Fahrzeugbrief aus 2005 vorlag (Fahrzeug war durchgehend die 8Jahre angemeldet), Sie am Telefon zwei mal nach der ERSTZULASSUNG gefragt wurde und das o.g. ABE-Datum im FzgBrief auch nicht als "K-Datum" zu erkennen ist konnte Sie nach bestem Wissen auch gar nichts anderes angeben als das "LRA-Stempel-Datum"!?!! ... zudem hat der Aufkäufer noch behauptet durch dieses ältere "K-Datum" wird das Fahrzeug wegen der zusätzlichen zwei Monate (Juli 2005) über 8Jahre alt und kann somit nicht mehr entsprechend gewinnbringend nach Afrika verschifft werden!! was meiner Meinung nach eine weitere Lüge ist..."
kennt die vorgehnsweise jemand, ich hatte diesem eintrag bisher nie beachtung geschenkt, anscheinend handelt es sich um die typgenehmigung und das datum der erstellung der genehmigung.
"eine sehr gute Bekannte ist beim Verkauf Ihres Gebrauchtwagens wohl Opfer einer Betrügermasche geworden.
Und zwar wurde ihr im Vorfeld per "handgeschriebenem" Vertrag der gewünschte Kaufpreis schriftlich per E-Mail-Nachricht zugesichert...doch als es dann zu Übergabe des Fahrzeuges kam, bedrängten sie die Aufkäufer derart , dass sie das Fahrzeug für 35% (-2000€) unter dem schriftlich vereinbarten Preis NOTGEDRUNGEN übergeben hat!!
Hintergrund war das im Vertrag festgehalten "K-Zulassungsdatum",
was letztlich nur das Datum der Erstellung der ABE/Typisierung des Fahrzeuges darstellt,
die EZ (Stempel vom LRA im Brief) ist korrekt im Vertrag angegeben, nur eben zwei Monate später erfolgt.
Da meiner Bekannten AUSSCHLIESSLICH der "alte" Fahrzeugbrief aus 2005 vorlag (Fahrzeug war durchgehend die 8Jahre angemeldet), Sie am Telefon zwei mal nach der ERSTZULASSUNG gefragt wurde und das o.g. ABE-Datum im FzgBrief auch nicht als "K-Datum" zu erkennen ist konnte Sie nach bestem Wissen auch gar nichts anderes angeben als das "LRA-Stempel-Datum"!?!! ... zudem hat der Aufkäufer noch behauptet durch dieses ältere "K-Datum" wird das Fahrzeug wegen der zusätzlichen zwei Monate (Juli 2005) über 8Jahre alt und kann somit nicht mehr entsprechend gewinnbringend nach Afrika verschifft werden!! was meiner Meinung nach eine weitere Lüge ist..."
kennt die vorgehnsweise jemand, ich hatte diesem eintrag bisher nie beachtung geschenkt, anscheinend handelt es sich um die typgenehmigung und das datum der erstellung der genehmigung.



