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Neuzulassung -> alter Brief vom FOH einbehalten => "rechtens"?

Reggie Dunlop

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AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Kann mir jemand dazu folgende Fragen beantworten?


Ich habe am Freitag das Auto abgeholt. Der Händler hatte das Auto angemeldet und hat mir ausgehändigt

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
  3. Kopie des alten Fahrzeugbriefes mit den beiden vom Werk aus eingetragenen Reifengrößen (195/65/ R15 und 205/55/R16)

Soweit so gut. In ZB 1 steht nur noch eine Reifengröße: 195/55/R15 aber mit dem Querschnitt H91 (Sommerreifen).

Jetzt lese ich hier:

Nein, Winterreifen werden generell nicht mehr eingetragen!
Diese sind in der allgmeinen Fahrzeug-ABE enthalten,
müssen also nicht mehr extrig eingetragen werden!!!

Frage 1:
Wie kontrolliert die Polizei bei einer AVK diese allgemeine Fahrzeug-ABE? Steht doch nirgends in den Papieren. Haben die irgendwelche Listen. Oder müssen die Winterreifen die gleichen Größen aufweisen wie die Sommerreifen?


Lediglich Sondergrößen,
also Rad / Reifenkombinationen welche nicht von Werk aus genehmigt sind =>
die müssen extrig aufgelistet sein!

Frage 2:
Die 205er-Kombi von oben ist ja per Werk genehmigt. Aber sie stehen nicht mehr in der Papieren (ZB 1 enthält nur die 195er). Muss ich wenn ich die 205er fahren will mir eine neue ZB 1 ausstellen lassen oder reicht es wenn ich die Kopie des alten Fahrzeugbriefes mitführe?


Frage 3:
Der Händler hat mir ZB 1+2 ausgehändigt. ZB 1 ersetzt den alten Schein und ZB 2 ersetzt den alten Brief. Auf ZB 2 steht daß der alte Brief mit Nr. xxxxx entwertet wurde bzw. eingezogen wurde. Der Händler sagte mir daß er den alten Brief in seinen Unterlagen verwahren muss, wenn mir meine Papiere verloren gingen und der Händler muss die verwahren, auch wegen Teilebestellung, Reifengrößen etc. Das wären die neuen Bestimmungen. Stimmt das? Von meiner Tante, die bei der Zulassungsstelle arbeitet habe ich dazu nichts erfahren können. Sie meinte normalerweise hat man das Recht den entwerteten alten Brief zu bekommen. Er kann aber auch von der Zulassungsstelle eingezogen werden. Daß der Händler den behält das hätten sie bisher noch nicht gehabt bzw. gehört. Sie hat aber auch betont, daß das jede Zulassungsstelle derzeit anders handhabt und daß es ab 01.03.2007 auch noch neue Bestimmungen geben wird, die sie bisher noch nicht gesehen hat. Weiß da jemand mehr drüber? Desweiteren finde ich diese Regelung ziemlich seltsam. Was, wenn ich das Auto mal verkaufe? Nirgendwo ist doch vermerkt wer den alten Brief hat und dann muss man ja doch bei Opel ne Anfrage machen. Kann mir das jemand etwas genauer erklären, welchen Sinn diese Regelung hat?

Danke schon mal.
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Zu 3. Das wäre mir neu, daß der Händler den alten Brief bräuchte.
Wozu auch er hat ja anhand der VIN alle Daten von deinem Wagen, im alten Brief steht da auch nichts weiter. Ausser ein paar Daten die für dich Interessant sein könnten.
Der soll dir zumindest eine Kopie davon aushändigen, wobei ich der Meinung bin, daß der Brief zum Halter/Eigentümer gehört und nicht zum Händler.
Der will dich wohl an sich binden. Bestehe einfach auf die Herausgabe, ich hab meinen alten ja auch zuhause, wie die meisten hier wahrscheinlich.
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Zu 1 und 2:
Jedes Fahrzeug hat eine ABE -> diese liegt bei dem Zafira "im Safe" ;) der Adam Opel AG.
In dieser ABE sind alle Teile deines Fahrzeugs aufgelistet,
sowie sämtlichen Anbauteile welche von Opel für dein Fahrzeug freigegben sind.

Diese Informationen haben nun auch die Polizisten (Laptop?) dabei.
Früher war es so -> du musstest beweisen könne,
das du eben die von dir montierten Reifen fahren darfst.
Generell sollte es nun so sein, das die Ordnungshüter dir beweisen müssen,
das du die montierte Reifengöße NICHT fahren darfst.

Wenn im alten Brief die 205'er drin stehen ->
so sind diese auch in der ABE vermekrt -> und diese Informationen können die Ordnugshüter abrufen!
Ergo ist alles in Butter ;)

zu 3:
Das ist für mich absoluter Unsinn => so etwas habe ich noch nie gehört!
Soll er sich halt ne Kopie machen,
dann kann er dir den entwerteten Brief aushändigen ;)
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Grundsätzlich ist es so, das seit Einführung das neue EU Recht gilt, daher müssen die Rad/Reifenkombinationen nicht mehr vermerkt sein, auch umbauten mit Teilen welche eine ABE, oder eine EU Freigabe haben, müssen nicht vermerkt sein.
Mal ein Beispiel:
Noch vor 10 Jahren musste generell eine AHK vom TÜV abgenommen u. in die Papiere Eingetragen werden.
Dann gab es die erste Änderung, die Kupplung musste nur noch auf korrekten Verbau durch den TV geprüft werden, ein Eintrag in die Papiere musste nicht mehr zwingend erfolgen.
Seit Einführung von Teil1 u. Teil2, muss eine Kupplung gar nicht mehr abgenommen werden, sofern sie ein EU Prüfeichen besitz, als keine Abnahme, kein Eintrag erforderlich.
Gleiches gilt für die Rad/Reifen Kombination, die sind im :guck: Umrüstkatalog enthalten, alles was da vermerkt ist muss nicht in den Papieren eingetragen werden.
Ich habe mal einen Bekannten von mir ( Streifenpolizist in MUC u. Rgbg) gefragt, weil meine Serienmäßigen 225/45 R17 91W nicht in den Papieren steht, die Antwort war müssen Sie nicht, wir müssen im Zweifelsfall anfragen ob das erlaubt ist….


Gruß
B3rnd
:prost:
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

zu 3:
Das ist für mich absoluter Unsinn => so etwas habe ich noch nie gehört!
Soll er sich halt ne Kopie machen,
dann kann er dir den entwerteten Brief aushändigen ;)

So habe heute mal bei der KfZ-Zulassungsstelle in Hannover angerufen und auch dort der gleiche Tenor: Völliger Quatsch was der Händler da erzählt hat.

Naja ich natürlich beim Händler angerufen und nochmal freundlich nachgefragt, warum die den Breif behalten hätten aufgrund welcher Regelung. Da stotterte er irgendwas von neuer Regelung, daß die zentral aufbewahrt werden sollen beim verkaufenden Händler, damit man im Falle von Informationen, die man braucht nicht immer ne Anfrage bei Opel machen muss. Ich habe ihn dann gesagt, daß ich wie die Zulassungsstelle das handhabt den Brief gerne ausgehändigt hätte und ob ich heute vorbeikommen könnte. Er druckste etwas rum sagte dann aber. Ich also hin und bei Übergabe "ermahnte" er mich nochmal, daß das ja nicht die Regelung sei und wenn ich den Brief verliere, dann müsste ich immer bei Opel direkt nachfragen (wenn was wäre) und das würde dann teuer werden. Naja der Brief kommt in den Safe und die Kopie in die Papiere zuhause und dann gebe ich die Kopie eben immer mit, wenn er mal zur Reparatur muss ;)

Danke für die Infos hier.

P.S. Vielleicht mag ja mal jemand meine Fragestunde hier von den anderen wichtigeren Beiträgen abkoppeln und woanders hinverschieben. So wichtig ist das ja dann auch nicht ;) Danke
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Oh mann was für ein Oberblödsinn labert der denn daher?
Der muß deine VIN nur in seinen Ersatzteilcomputer reinhacken und schon hat er die Ausstattung deines Wagens.
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

So ein Quatsch hab ich auch noch nie gehört. Im Gegenteil mir wurde der entwertet Brief gleich mit ausgehändigt damit ich alle Daten hab falls mal was ist.
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Oh mann was für ein Oberblödsinn labert der denn daher?
Der muß deine VIN nur in seinen Ersatzteilcomputer reinhacken und schon hat er die Ausstattung deines Wagens.

War wohl der letzte verzweifelte Versuch mich umzustimmen...

Hatte aber nicht das Gefühl, daß der Verkäufer mir da bewußt einen Bären aufbinden wollte. Hatte eher das Gefühl, daß das Anweisung von seinem Chef oder so war. Was da nun letztlich hintersteckt weiß ich nicht.
 
Als ich meinen Astra 2006 verkauft habe , ging ich ihn abmelden .
Zulassungstelle zog Fahrzeugbrief ein und druckte den neuen blöden Brief / Schein aus , aber die DAme machte mir freundlicherweise noch ne Kopie .
Sie sagte mir , daß die Fahrzeuge und ihre technischen Abnahmen , sofern sie eingetragen sind immer verfügbar wären bei Bundesamt für Fahrzeuge (oder so ähnlich) , wo sich die Grün - Weißen sich auch bloß hinwenden .
Und wenn man neue Eintragungen macht , werden die auf den neuen Fahrzeugbrief wie bei den alten vermerkt , so auch im Fahrzeugschein .
Jetzt mal was Lustiges...........mein Kumpel hat nen Tigra , tiefer , härter , etc. und hat auch den neuen Fahrzeugschein , der aber nicht ausreichte für die ganzen Eintragungen , also nahmen sie glatt mal nen altes Blatt vom Fahrzeugschein und druckten es aus ..............:rofl: :rofl: :rofl:

Sieht echt lustig aus , vorne alles EU mäßig und das zweite Blatt ganz das alte Muster................
 
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

So ein Quatsch hab ich auch noch nie gehört. Im Gegenteil mir wurde der entwertet Brief gleich mit ausgehändigt damit ich alle Daten hab falls mal was ist.

Genau so wars bei mir auch.
Alles andere ist Blödsinn.

Gruß Daniel
 
Ist doch alles Blödsinn was der labert... nunja - im alten FZG-Brief stehen die Vorbesitzer drin.... event will man Recherchen verhindern?
 

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