Reggie Dunlop
Stay@Home-Dad
AW: Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2
Kann mir jemand dazu folgende Fragen beantworten?
Ich habe am Freitag das Auto abgeholt. Der Händler hatte das Auto angemeldet und hat mir ausgehändigt
Soweit so gut. In ZB 1 steht nur noch eine Reifengröße: 195/55/R15 aber mit dem Querschnitt H91 (Sommerreifen).
Jetzt lese ich hier:
Frage 1:
Wie kontrolliert die Polizei bei einer AVK diese allgemeine Fahrzeug-ABE? Steht doch nirgends in den Papieren. Haben die irgendwelche Listen. Oder müssen die Winterreifen die gleichen Größen aufweisen wie die Sommerreifen?
Frage 2:
Die 205er-Kombi von oben ist ja per Werk genehmigt. Aber sie stehen nicht mehr in der Papieren (ZB 1 enthält nur die 195er). Muss ich wenn ich die 205er fahren will mir eine neue ZB 1 ausstellen lassen oder reicht es wenn ich die Kopie des alten Fahrzeugbriefes mitführe?
Frage 3:
Der Händler hat mir ZB 1+2 ausgehändigt. ZB 1 ersetzt den alten Schein und ZB 2 ersetzt den alten Brief. Auf ZB 2 steht daß der alte Brief mit Nr. xxxxx entwertet wurde bzw. eingezogen wurde. Der Händler sagte mir daß er den alten Brief in seinen Unterlagen verwahren muss, wenn mir meine Papiere verloren gingen und der Händler muss die verwahren, auch wegen Teilebestellung, Reifengrößen etc. Das wären die neuen Bestimmungen. Stimmt das? Von meiner Tante, die bei der Zulassungsstelle arbeitet habe ich dazu nichts erfahren können. Sie meinte normalerweise hat man das Recht den entwerteten alten Brief zu bekommen. Er kann aber auch von der Zulassungsstelle eingezogen werden. Daß der Händler den behält das hätten sie bisher noch nicht gehabt bzw. gehört. Sie hat aber auch betont, daß das jede Zulassungsstelle derzeit anders handhabt und daß es ab 01.03.2007 auch noch neue Bestimmungen geben wird, die sie bisher noch nicht gesehen hat. Weiß da jemand mehr drüber? Desweiteren finde ich diese Regelung ziemlich seltsam. Was, wenn ich das Auto mal verkaufe? Nirgendwo ist doch vermerkt wer den alten Brief hat und dann muss man ja doch bei Opel ne Anfrage machen. Kann mir das jemand etwas genauer erklären, welchen Sinn diese Regelung hat?
Danke schon mal.
Kann mir jemand dazu folgende Fragen beantworten?
Ich habe am Freitag das Auto abgeholt. Der Händler hatte das Auto angemeldet und hat mir ausgehändigt
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
- Kopie des alten Fahrzeugbriefes mit den beiden vom Werk aus eingetragenen Reifengrößen (195/65/ R15 und 205/55/R16)
Soweit so gut. In ZB 1 steht nur noch eine Reifengröße: 195/55/R15 aber mit dem Querschnitt H91 (Sommerreifen).
Jetzt lese ich hier:
Nein, Winterreifen werden generell nicht mehr eingetragen!
Diese sind in der allgmeinen Fahrzeug-ABE enthalten,
müssen also nicht mehr extrig eingetragen werden!!!
Frage 1:
Wie kontrolliert die Polizei bei einer AVK diese allgemeine Fahrzeug-ABE? Steht doch nirgends in den Papieren. Haben die irgendwelche Listen. Oder müssen die Winterreifen die gleichen Größen aufweisen wie die Sommerreifen?
Lediglich Sondergrößen,
also Rad / Reifenkombinationen welche nicht von Werk aus genehmigt sind =>
die müssen extrig aufgelistet sein!
Frage 2:
Die 205er-Kombi von oben ist ja per Werk genehmigt. Aber sie stehen nicht mehr in der Papieren (ZB 1 enthält nur die 195er). Muss ich wenn ich die 205er fahren will mir eine neue ZB 1 ausstellen lassen oder reicht es wenn ich die Kopie des alten Fahrzeugbriefes mitführe?
Frage 3:
Der Händler hat mir ZB 1+2 ausgehändigt. ZB 1 ersetzt den alten Schein und ZB 2 ersetzt den alten Brief. Auf ZB 2 steht daß der alte Brief mit Nr. xxxxx entwertet wurde bzw. eingezogen wurde. Der Händler sagte mir daß er den alten Brief in seinen Unterlagen verwahren muss, wenn mir meine Papiere verloren gingen und der Händler muss die verwahren, auch wegen Teilebestellung, Reifengrößen etc. Das wären die neuen Bestimmungen. Stimmt das? Von meiner Tante, die bei der Zulassungsstelle arbeitet habe ich dazu nichts erfahren können. Sie meinte normalerweise hat man das Recht den entwerteten alten Brief zu bekommen. Er kann aber auch von der Zulassungsstelle eingezogen werden. Daß der Händler den behält das hätten sie bisher noch nicht gehabt bzw. gehört. Sie hat aber auch betont, daß das jede Zulassungsstelle derzeit anders handhabt und daß es ab 01.03.2007 auch noch neue Bestimmungen geben wird, die sie bisher noch nicht gesehen hat. Weiß da jemand mehr drüber? Desweiteren finde ich diese Regelung ziemlich seltsam. Was, wenn ich das Auto mal verkaufe? Nirgendwo ist doch vermerkt wer den alten Brief hat und dann muss man ja doch bei Opel ne Anfrage machen. Kann mir das jemand etwas genauer erklären, welchen Sinn diese Regelung hat?
Danke schon mal.


