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Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? bitte dringend um Hilfe

dummsupp6

Forumsneuling
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25.09.2012
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Zafira Modell
A
Motor (A)
Y20DTH
Getriebe
5 Gang
Hi Leute
ich habe folgendes Problem, handelt sich zwar diesmal um einPeugeot, aber sollte ja egal sein. Ich hab privat ein Auto verkauft. Der Käufer war da, hat sich das Auto angesehen, hätte auch probe fahren können, hat er aber nicht. Bei dem Auto muß der Rußpartikelfilter und der Additivbehälter getauscht werden. Ich habe den Käufer davon unterrichtet und er wollte das Auto trotzdem. Den Mangel hab ich natürlich im Kaufvertrag vermerkt. Hab ihm gesagt, daß er nach ner zeit in den notlauf geht und dann nicht mehr richtig läuft. Im Kaufvertrag selbst fehlt zwar der Vermerk gekauft wie gesehen , aber da ich den Mangel ja gesagt und vermerkt habe, sollte das doch ok sein. 2 Stunden später ruft der mich von unterwegs an, er will das auto zurückgeben, weil er net richtig läuft , er wird ja von nem LKW überholt und sein Kumpel sagte, die Reparatur wäre viel zu teuer. Er hätte ja nicht gedacht, daß die reparatur so teuer werden könnte. Jetzt will der das Auto zurückgeben oder will von den vereinbarten und bezahlten 1200 euro 500 zurück haben. muß dazu sagen, es handelt sich nicht um einen deutschen , sonder einen ausländischen Käufer. ich hab ihm gesagt, daß ich das fahrzeug nicht zurücknehme und auch kein geld zurück zahle.Hat er ne Möglichkeit, damit durchzukommen, oder bin ich da auf der sicheren seite. bin für jede hilfe dankbar.
Gruß Sven
 
Unter Vorbehalt sag ich meiner Meinung nach bist du im recht, hast es ja gesagt und es steht schriftlich im Vertrag. Am besten mal rechtlichen Rat einholen, kostet nicht viel, oder du hast sogar evtl ne Rechtsschutzversicherung.
 
Falls du Mitglied beim ADAC bist, die haben ne Schaden und Recht Hotline die man als privatperson auch kostenlos fragen kann.

Grüße
 
Rechtsschutz hab ich natürlich, aber würde erst gerne mal wissen, wie die rechtliche lage ist, bevor ich da anwälte einschalten muß.
 
Wenn alles schriftlich fixiert ist (auch die Erwähnung des Notlaufs wegen der defekten Teile) solltest du auf der sicheren Seite sein. Der Käufer will den Kaufpreis drücken. Meine persönliche Meinung, keine rechtskräftigeb Aussage.
 
Na also, Rechtsschutz anrufen, Fall Schildern, die ham doch auch Ne Hotline für Beratung. Dann weiste bescheid, und wenn die sagen du bist im Recht, dann sagst des dem hajopei und gut is. Stimmt, da hat BeMi recht, der will bestimmt nur den Preis drücken und dich einschüchtern. Wenn du dann aber gut beraten bist, wird er wohl ganz klein mit Hut sein.
 
Die Masche kenn ich. Lass dich auf nichts ein. Solange es, wie du es richtig getan hast, im Kaufvertrag steht das der Wagen Mängel hat bist du auf der sicheren Seite. Rücktritt ist bei Privatkauf nur bei arglistiger Täuschung möglich. Das ihm nicht klar war wie teuer die Reparatur ist, ist sein Problem denn er hätte sich ja vor kauf informieren können.
Aber wie bereits gesagt. Ich halte das für eine Masche eines Händlers für den Export.
 
aber auf jeden Fall bei der Rechtsschutz informieren, das des Hand und Fuß hat.
 
Es wurde ja alles gesagt. Mach dich bei deiner Rechtschutz schlau und dann antworte gebührend. Wenn der Käufer danach noch Ärger macht kannst du immernoch dagegen vorgehen. Wichtig ist nur das alles rechtlich abgesichert ist. Du willst dem Jenigen ja sicher keine Angriffsläche bieten..
 
wir können und dürfen hier keinerlei rechtliche beratung geben. daher unbedingt einen anwalt fragen.
meine rein persönliche meinung: der versucht jetzt noch die 500€ locker zu machen, dann haut er partikelfilter und co raus und verkloppt das ding nach afrika. dort interessiert sich kein schwein für nen partikelfilter.
da du die mängel im vertrag festgehalten hast, sehe ich da kein grosses problem. allerdings sind recht haben und recht bekommen ganz unterschiedliche dinge.
also auf jeden fall juristischen rat einholen. manchmal liegt es an der formulierung eines satzes, wie eine sache ausgeht.
aber - hart bleiben. ich denke, im grunde kann der dich mal am allerwertesten usw..
 
Gekauft wird gesehen gibt es so schon seit Jahren nicht mehr. Interessant ist einerseits was für ein Vertrag aufgesetzt wurde, war es einer für privat Verkauf bei dem die Haftung ausgeschlossen wurde und wurden die Mängel korrekt aufgeführt? Dann sehe ich keine Probleme... Am besten und genauesten sagt das aber wirklich die Rechtsschutzversicherung die dafür normalerweise telefonische Beratung anbietet
 
Würde erszmal gar nicht reagieren. Warum die Pferde scheu machen. Wenn er es ernst meint wirst du einen Brief von seinem Anwalt bekommen. Dann hast immer noch genug Zeit deine Rechtsschutz anzurufen. Und schreibe ihn ja nix. Kann nachher alles gegen dich verwendet werden. Je weniger schriftliches da ist um so besser. Und wenn die Fehler im Vertrag stehen dann reicht das. Reagieren nicht agieren.
 
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