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Freigabe Spurverbreiterung

Snake78

Hat viel zu sagen
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19.03.2009
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Z22SE
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5 Gang
Hi Leute,

habe mir Spurverbreiterung gekauft H&R 30mm 15+15. Habe ein Zafira A Edition mit dem Orginalen Editions Felgen 17zoll.
Die Frage an Euch : müßen die platten eingetragen werden oder sind die noch in der toleranz und können so benutzt werden???

MfG. Mac
 
Die sollten eingetragen werden. Ist eine bauartbedingte Änderung nach §19 (2) StVZO.
 
Das denke ich auch aber da ist eine klausel die irgendwas mit 2% besagt wenn man in der norm bleibt muß es nicht eingetraben werden.
 
Sie müssen eingetragen werden!
ausser du hast eine ABE diese gibts aber nur in seltenen fällen..

grüße benni
 
Was war denn vom Hersteller dabei? Eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten? Einfach lesen, da steht drinnen was du machen musst. Ein Teilegutachten bedarf immer einer Änderungsabnahme, Eintragung ist nicht immer erforderlich.
 
ok, wie ist es mit radwechsel wenn ich auf 18 zoll umsteigen sollte muß die spurverbreiterung auch nochmal abgenomen werden? Sprich die abnahme die ich jetzt machen werde ist dann bei 18 zoll ungültig oder??
 
..oh sorry,
muss abgenommen werden..eintragung ist zurück gestellt..

ja,musst du dann neu abnehmen lassen...



grüße benni
 
nagut dann muß meiner morgen zum Tüv ,denn ich möchte übernächstes wochenende zu Opel Treff nach Oschersleben und wie es kommen kann werden bestimmt kontrollen gemacht also da möchte ich mir Ärger ersparen.
 
Im Grundsatz kann man EIGENTLICH sagen:

Ist das Fahrzeug im Originalzustand, du änderst eine sicherheitsrelevante Komponente am Fahrzeug durch An- oder Umbau, zu dem neuen Teil erhälst du ein Teilegutachten, ist es abnahmepflichtig in Form einer Änderungsabnahme gemäß § 19 (4) STVZO.
Änderst du mehrere Teile, musst du eine Einzelabnahme gemäß § 21 STVZO machen lassen. Ist um ein vielfaches teurer und auch aufwendiger.

(das ist meine bescheidene rechtliche Meinung, die auch nicht bindend ist)
 
martin hat recht, die verbreiterung hat garantiert ein Teilegutachten und muss mit jeder neuen Radkombination eingetragen werden. Wenn du die jetzt eintragen lässt mit 17" und dann auf 18" wechselst, dann musst du die für die 18" nochmal neu abnehmen lassen.
 
und dann wird aus der Änderungsabnahme eine Einzelabnahme ;) Hab für meine (Felgen+Federn) 126 € bezahlt :(
 
dann mal sehen was ich morgen dafür bezahlen muß. Fahre aber zur KÜS wir arbeiten gut mit denn zusammen vieleicht macht er mir ein sonderrabat :)
 
Im Grundsatz kann man EIGENTLICH sagen:

Ist das Fahrzeug im Originalzustand, du änderst eine sicherheitsrelevante Komponente am Fahrzeug durch An- oder Umbau, zu dem neuen Teil erhälst du ein Teilegutachten, ist es abnahmepflichtig in Form einer Änderungsabnahme gemäß § 19 (4) STVZO.
Änderst du mehrere Teile, musst du eine Einzelabnahme gemäß § 21 STVZO machen lassen. Ist um ein vielfaches teurer und auch aufwendiger.

(das ist meine bescheidene rechtliche Meinung, die auch nicht bindend ist)

hört hört!! Der Bu... ääähhhh der Fachmann spricht! ;)
 
was ich übrigens immer noch als frech empfinde...

habe für felgen,fahrwerk,lenkrad und auspuff keine 90euro bezahlt...

grüße benni
 
Hey hey :D Das war auch nur ganz grob erklärt ;)

Ja, woran die die Preise festmachen, konnte mir nicht mal der Prüfer erklären :schimpf:
 
naja, Die Teilegutachten beziehen sich meistens auf die Originalfelgen. Bei Zubehörfelgen biste eben schnell bei der einzelabnahme.
Ich hatte mit dem Prüfer eine20minuten lange Diskussion deshalb, weil die Originalen OPC Felgen nicht im Gutachten gestanden haben. Er hat sich mit Müh und not überzeugen lassen, dass Ich mit der Felge ja noch innerhalb der Angegebenen Toleranz bin mit der ET, aber dann hätt er sich fast an der (ausreichend vorhandenen) freigängigkeit und dem Einfederweg aufgehängt...:doof:
 
So eingetragen.

Rabat gabs leider keinen aber ich kann meine Frau mit Kinder ohne schlechtes gewissen fahren lassen .

preiß bei KÜS : 41€

MfG. Mac
 
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